FAQ zu Tempohomes: Was ist das? Wie sehen sie aus? Was ist geplant?

1. Was sind „Tempohomes“?

Als „Tempohomes“ werden die bis zu 30 Container-Standorte bezeichnet, die zurzeit im Berliner Stadtgebiet „temporär“ in einem Zeitraum von ca. 3 Jahren gebaut werden.

2. Warum werden Tempohomes gebaut?

Priorität hat das Leerziehen der zahlreichen Turnhallen, in denen temporär Geflüchtete ohne individuelle Wohnfläche leben. Um diesen Menschen einen besseren Wohnstandard bieten zu können und den Schulen und Vereinen kurzfristig wieder die Sportflächen zur Benutzung zur Verfügung zu stellen, sollen zunächst die Bewohnerinnen und Bewohner der Turnhallen in die Tempohomes umziehen. Es wird angestrebt, dass dieser neue Standort möglichst in Nähe des alten Standortes liegt. Grundsätzlich soll sich die Wohnsituation der Geflüchteten damit verbessern.

3. Wer baut die Tempohomes ?

Im Auftrag des Landes Berlin ist die landeseigene Berliner Immobiliengesellschaft, BIM, mit dem kurzfristigen beschaffen und bauen der Tempohomes beauftragt worden. Gegenüber Umbauten von bestehenden Immobilen haben die Container-Standorte folgende Vorteile:
Sie haben eine kürzere Bauzeit.
Sie gehören dem Land Berlin.
Sie können sowohl als Notunterkünfte als auch als Gemeinschaftsunterkünfte genutzt werden, entsprechen aber von Beginn an den Standards von Gemeinschaftsunterkünften.

4. Wer betreibt die Tempohomes?

Für den Betrieb der Tempohomes wählt das LAGeSo über ein Ausschreibungsverfahren den jeweiligen Betreiber aus. Die Ausschreibung der Pilotstandorte ist bereits erfolgt.

5. Wie viele Tempohomes werden mit wie vielen Plätzen entstehen?

An den bis zu 30 Standorten werden Wohnanlagen mit insgesamt bis zu 15.000 Plätzen entstehen. Je Standort sind 8 Wohngebäude geplant mit 64 Wohneinheiten. Die Wohneinheiten bieten Platz für 4 bis 8 Personen.

6. Wie sieht ein Tempohome-Standort aus?

Ein Mustertempohome besteht aus

  • acht Wohngebäuden,
  • einem Verwaltungsgebäude
  • einem Versorgungsgebäude sowie
  • einem Pförtner- bzw. Eingangshäuschen.

Alle Gebäude sind aus einzelnen Containern mit einer ca. 13 qm großen Grundfläche zusammengestellt. Sie sind ebenerdig und haben nur das eine Erdgeschoss. Damit ist jede Wohneinheit individuell zugänglich.

7. Wie sind die Tempohomes ausgestattet?

Die Wohngebäude sind baulich mit einer Sanitärzelle und einer Pantry (kleine Küche) für jede Wohngruppe ausgestattet. Der jeweilige Betreiber wird sie mit Betten, Schränken, Stühlen, Tischen und Wäsche ausstatten. Das Verwaltungs- und Versorgungsgebäude ist voll eingerichtet. Es gibt dort Büro- und Beratungs-, Personal- und Abstellräume. Auch über Kinderspielzimmer, Schularbeitszimmer, einen PC-Raum, einen Mehrzweckraum und eine Hausmeisterwerkstatt gemäß den Qualitätsanforderungen des LAGeSo wird dieses Gebäude verfügen.

8. Sind Spielplätze vorgesehen?

Ja. In der Freifläche jedes Standortes sollen Spielgeräte, Sandspielkasten und Bänke und Freizeitbereiche für die Kinder und Bewohner entstehen.

9. Wie viele Menschen werden pro Standort untergebracht?

Pro Standort sollen 500 Menschen untergebracht werden. An zwei Doppel-Standorten sind je 2 × 500 Bewohner-Plätze geplant.

10. Wann sollen die Tempohomes bezogen werden und für wie lange ist eine Unterbringung geplant?

Die ersten beiden Standorte sollen ab August 2016 bezogen werden. Die weiteren dann fortlaufend ab Sept. und Okt. 2016.

11. Wo werden die Tempohomes errichtet?

Über das ganze Stadtgebiet verteilt. Die beiden Pilotstandorte entstehen in der Zossener Str. in Marzahn/Hellersdorf und in der Venusstr. in Treptow/Köpenick.

12. Welche Personengruppen werden dort untergebracht?

Sowohl Familien mit Kindern als auch Alleinreisende Erwachsene.

13. Wer hat die Standorte ausgewählt?

Die Standortwahl ist ein intensiver Auswahlprozess, der noch nicht abgeschlossen ist. Seit Herbst 2015 wurden mehr als 1500 Liegenschaften, die im Besitz des Bundes und des Landes Berlin sind, zunächst planungsrechtlich und sozialräumlich von einer Expertenkommission geprüft. Die Kommission bestand aus den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Finanzen, der BIM und dem LAGeSO. Daraus wurden bis zum Jahreswechsel mehr als 50 Standorte herausgefiltert und intensiver geprüft. Im Dezember 2015 wurden diese Standorte der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Seit Beginn des Jahres 2016 werden diese Standorte einzeln vom Senator für Finanzen mit dem jeweiligen Bezirk besprochen. Wird ein Standort vom jeweiligen Bezirk abgelehnt ist der Bezirk verpflichtet, einen Ersatzstandort zu benennen.

14. Wurde eine Baugenehmigung beantragt und wer erteilt die Baugenehmigung?

Der Bauantrag eines jeden Standortes wird von der obersten Bauaufsicht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz gemäß § 65 Bauordnung Berlin in einem normalen Regelverfahren geprüft und genehmigt. Dabei werden die Bezirke durch ihre jeweiligen, gemäß Planungsrecht vorgeschriebenen fachlichen Stellungnahmen einbezogen.

15. Wie ist der Brandschutz geregelt?

Aufgrund der eingeschossigen Bauweise, den separat erschlossenen Appartments und den direkten erdgeschossigen Ausgängen ins Freie ist eine schnelle Evakuierung der Bewohnerinnen und Bewohner im Brandfall sichergestellt, sodass der Einbau einer automatischen Brandmeldeanlage entfällt.
Es werden jedoch Rauchmelder (nach DIN 14676) in jedem Bewohnerzimmer eingebaut, um schlafende Bewohner im Brandfall zu wecken. Dies ist mit der obersten Bauaufsicht abgestimmt.

16. Wie lange sollen die Tempohomes bestehen?

Nach geltendem Baurecht gibt es eine Genehmigung für drei Jahre für die Container-Standorte. Dementsprechend sind sie auch temporär für 3 Jahre beantragt.

17. Wurden Eingriffs- und Artenschutzgutachten erstellt?

Ja, alle geltenden und erforderlichen Arten-, Baum-, Boden-, Schallschutzbelange werden je Standort geprüft und eingehalten.

18. Wie hoch sind die Kosten der Wohnanlagen?

Dem LAGeSo wurden die erforderlichen Mittel von insgesamt 78 Mio. Euro von der Senatsverwaltung für Finanzen bereitgestellt.
19. Wie wird die Integration in den Stadtteil sichergestellt?

1. In den Ortsteilen, in denen die tempohome-Standorte stehen werden, wird die Arbeit der dortigen Stadtteilzentren zusätzlich finanziell vom Senator für Gesundheit und Soziales gefördert. Bestehender Aufklärungsbedarf der Nachbarschaft soll damit abgedeckt werden, ebenso wie die Koordinierung ehrenamtlichen Engagements zur Unterstützung der Flüchtlinge. So moderieren die Stadtteilzentren Anwohnerveranstaltungen oder begleiten das Ankommen der Flüchtlinge in dem jeweiligen Kiez mit einem Willkommensfest. Die neu ankommenden Menschen und die Nachbarschaft haben so die Möglichkeit zur Begegnung. Die ST-Zentren sollen auch die erforderlichen Informationen für die Anwohnerinnen und Anwohner bereitstellen. Eine weitere Aufgabe für die Stadtteilzentren ist es, den Kontakt zu ehrenamtlichen Unterstützern zu pflegen und Projekte zu vermitteln und zu fördern.
2. In den Ortsteilen wo auch bereits ein vom Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz finanziertes Quartiersmanagement eingerichtet wurde fördert dieses ebenso die soziale Entwicklung durch konkrete Projekte im Stadtteil.

3. Der jeweilige Betreiber einer Einrichtung ist gehalten sowohl den Kontakt in den Stadtteil, zu den Netzwerkpartnern und Ehrenamtlichen zu fördern als auch deren Aktivitäten und Projekte in den Räumen der Einrichtung zu ermöglichen und zu fördern.

4. Darüber hinaus hat jeder Bezirk einen bezirklichen Flüchtlingskoordinator benannt, der Ansprechpartner für Informationen und Anwohnerbelange ist. Dies kann in jedem Bezirk erfragt werden.

20. Gibt es eine Kinderbetreuung und wie erfolgt die Beschulung der Flüchtlingskinder ?

Kitaplätze und Willkommensklassen werden vom Bezirk organisiert. Flüchtlingskinder unterliegen der Schulpflicht und sollen so schnell wie möglich in einer regulären Schule unterrichtet werden. Grundsätzlich ist der Besuch der örtlichen Schulen vorgesehen. Zur Absicherung der Kapazitäten in Kitas und Grundschulen etc. erarbeiten die Bezirke aktuell die Bereitstellung der erforderlichen Plätze.

Zudem stehen innerhalb jeder Tempohome-Einrichtung ein Kinderspielzimmer und ein Schularbeitsraum zur Verfügung, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden können.

21. Wie ist die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner gewährleistet?

Ein Wachschutz ist 24 Stunden vor Ort. Dieser wird vom Betreiber beauftragt. Im Bereich der Außenanlagen kann eine Videoüberwachung vorgesehen werden, sollte dies aus Sicherheitsgründen erforderlich sein. Der zuständige Polizeiabschnitt ist ebenfalls von Beginn der Baumaßnahme informiert und fährt regelmäßige Streifentouren an dem jeweiligen Standort.

Außerdem ist eine Zaunanlage rund um das Grundstück geplant. Das Sicherheitskonzept wird mit dem Landeskriminalamt abgestimmt.

Anhang/Quelle

tempohomes-Grundriss

tempohomes-Prinzipdarstellung

tempohomes-Gebäude

 

Alle Formulierungen und Aussagen haben wir von der Seite der BUL übernommen. Dort erwähnte Anlagen stehen jedoch nicht zur Verfügung. Insofern wurde der Text hier korrigiert.

Quelle: Lageso/BUL FAQ zu Tempohomes

 

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