Allgemeine Informationen
Inzwischen sind über die Ausschreibung für die neue Gemeinschaftsunterkunft Heerstraße 16 auch die Vertragsgrundlagen für Betreiber zugänglich geworden. Die wesentlichen Unterlagen haben wir hier nun zusammengestellt. Neben dem Vertrag an sich ist insbesondere die Leistungsbeschreibung interessant. Ebenso gibt es einen neuen Personalschlüssel, der auch Verbesserungen im Vergleich zum alten enthält.
Generell zu beachten ist, daß diese vertraglichen Grundlagen zunächst erst für NEUE Vergaben und Abschlüsse gelten. Erst in einem späteren Schritt sollen dann bereits bestehende Unterkünfte ebenso neu vertraglich geregelt werden, wobei dann dieses Vertragswerk mindestens die Grundlage ist. Möglicherweise sind jedoch in der Vergangenheit getroffene Absprachen noch zu berücksichtigen und haben dann Einfluß auf die bereits bestehenden Unterkünfte.
Ob dieser Vertrag nun der endgültige bleibt oder in Teilen noch einmal nachverhandelt wird, werden wir wohl abwarten müssen. Zumindest ist dieser Vertrag offenbar eine weiterentwickelte Version des Vertrages, der neulich bei den Betreibern noch in heftiger Kritik stand.
Wir hatten in diesem Beitrag darüber berichtet.
Wir werden in den nächsten Tagen noch einmal im Detail zu den neuen Vertrags-Grundlagen Stellung nehmen.
Stand der Unterlagen und dieser Informationen ist der 27. bzw. 28.06.2016. Quelle ist die BUL (Berliner Unterbringungsleitstelle).
Vertragliche Grundlagen Betreiber:
3_Betreibervertrag_Flüchtlingsunterbringung (Muster Berlin Heerstr).
4_Anlage_1_Leistungs-und Qualitätsbeschreibung
11_Anlage_8_Abrechnungsmodalitäten
10 Anlage 7 Tagessatzkalkulation Stand 24.06. Final
9_Anlage_6_Sicherheitsdienstleistungen_Flüchtlingsunterbringung
6_Anlage_2_Verpflegungsleistungen_Flüchtlingsunterbringung
5_Anlage_1a_der_Anlage_1_Richtwert_Personalschlüssel
Quelle/Link
Hallo Herr Marquardt,
hier noch Hintergrundinformation zum aktuellen Betreibervertrag.