Ergebnisse der Diskussion zum Masterplan Integration und Sicherheit am 23.04.

Am vergangenen Samstag, den 23.4., haben über 60 Initiativen und Organisationen, die in Berlin Geflüchtete unterstützen, über den vom Berliner Senat vorgelegten Entwurf für den „Masterplan für Integration und Sicherheit“ diskutiert. Die Gesprächsrunden ergaben vielfältige Ergebnisse, wie es den unterschiedlichen Perspektiven der Initiativen entspricht. Die Anwesenheit von Betreibern, Hauptamtlichen aus den Bezirks- und Senatsverwaltungen sowie Geflüchteten selbst rundeten die Vielfalt ab. Dabei war es nie Ziel der Diskussion, zu einer von Allen geteilten Positionierung zu finden, sondern miteinander über den Inhalt und die Ausrichtung des Masterplans ins Gespräch zu kommen.

Die Anwesenden kritisierten grundsätzlich den eng gesetzten Zeitrahmen zwischen Veröffentlichung und der bald bevorstehenden Verabschiedung des Masterplans durch den Senat. Zudem hätte eine Beteiligung der Initiativen und der Geflüchteten vorgesehen werden müssen.

Folgende Hauptkritikpunkte wurden im Laufe der Diskussion deutlich:

  • Partizipation: Die politische Diskussion um Integration und das Zusammenleben der Menschen in dieser Stadt muss mit allen gemeinsam geführt werden – der Politik, der Verwaltung, der Ehrenamtlichen und insbesondere mit den Geflüchteten selbst. Die Qualität und Ausrichtung des vorliegenden Entwurfs des Masterplans leidet erheblich an der unzureichenden Beteiligung der Zivilgesellschaft und der Geflüchteten an der Diskussion. So geht viel Know-How ungenutzt verloren.
  • Gleiche Rechte für alle: Die geplanten Vorhaben erzeugen eine Teilung der geflüchteten Menschen in gewünschte und weniger gewünschte Gruppen. Dies zeigt sich u.a. beim Zugang zu Sprachkursen und Bildungsangeboten, bei der medizinischen Versorgung, dem Zugang zum Arbeitsmarkt sowie der geplanten Einrichtung von EAE+-Standorten zur Unterbringung von Menschen mit “sicherer Bleibeperspektive”. Wir fordern gleiche Rechte für alle statt einer Teilung der Menschen in Geflüchtete erster und zweiter Klasse.
  • Konkrete Umsetzung: Der Masterplan benennt viele grobe Zielsetzungen, aber wenig konkrete Angaben zur Umsetzung. Es fehlen durchweg Angaben zu Finanzierung sowie zu konkreten Zahlen an zu schaffenden Stellen und zu Zielmarken, wie viele Menschen jeweils mit den vorgeschlagenen Maßnahmen erreicht werden sollen und können
  • Integration und “Sicherheit”: Die thematische Verknüpfung der Themen Integration/Migration und Sicherheit ist hochgradig problematisch. Der Titel und der Fokus des Kapitels „Sicherheit“ suggerieren eine vermeintlich erhöhte Gefährdung der hier lebenden Bevölkerung durch die aktuellen migrationspolitischen Entwicklungen. Gleichzeitig kommen die notwendigen Maßnahmen gegen rechte Mobilisierung und rechte Gewalt zu kurz

Anliegend sind die in verschiedenen Workshops entstandenen Kritikpunkte, Forderungen und Verbesserungsvorschläge zu den einzelnen Kapiteln des Masterplans aufgelistet. Diese sind, wie der Masterplan selbst, unterschiedlich konkret. Diese spiegeln die Vielfalt der anwesenden Personen wieder. Die erarbeiteten Kritikpunkte und Forderungen sind nicht lediglich eine Vorlage zur Verbesserung des Masterplans. Vielmehr soll eine Richtung für eine weiterführende Diskussion mit Zivilgesellschaft und Politik in aktuellen stadt- und migrationspolitischen Fragen entwickelt werden – auch und gerade nach der Verabschiedung eines solchen Masterplans und angesichts der bevorstehenden Wahlen im Land Berlin.

Wir fordern den Senat dazu auf, diese Punkte in den Masterplan aufzunehmen. Zudem stellt für uns diese Veranstaltung und deren Dokumentation ein Beginn zum Austausch und Diskurs dar. Gerne stehen wir für ein Gespräch über die wesentlichen Punkte und einen weiteren Austausch zur Verfügung.

Kontakt:
Titus Laska, titus.laska@buendnis-neukoelln.de, 0176-38428480
Amei von Hülsen-Poensgen, amei@willkomen-im-westend.de, 0178-2044873

Anwesend waren (in privater Funktion) unter anderem Mitglieder und MitarbeiterInnen folgender Organisationen und Initiativen:

Angehört, Berlin für Alle, Berliner Stadtmission, Berliner Verein für Integration e.V., Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Bündnis Neukölln, Bündnis für bedingungsloses Bleiberecht, CJD Berlin-Brandenburg, Central Aufnahmeeinrichtungen Betriebs GmbH , Charlottenburg hilft, Collectif des Olieux (Lille), Flüchtlingsinitiative Klausener Paltz, Friedrichshain hilft, Happy Moments e.V., Hockey Hilft e.V., Interventionistische Linke (IL), Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands (IGS), Job Point Berlin-Mitte, Kirchenkreis Charlottenburg-Wilmersdorf, Kollegium für Bildung und Arbeit, Kreuzberg hilft, LAGeSo, Landesweiter Koordinierungsstab für Flüchtlingsmanagement (LKF), Lichtenberg Hilft, Malteser Hilfsdienst, Migrationsrat Berlin-Brandenburg, Mitglieder des Abgeordnetenhauses, Moabit hilft, Multitude e.V., NARUD e.V., Netzwerk Berlin hilft, Oase Berlin e.V., Pankow hilft, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Paten-Projekt NUK Winsstraße, Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH, Refugees Welcome Berlin-Reinickendorf, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), STZ Divan, Salam e.V., Schnell-Helfen e.V., Social Collective, Tempelhof hilft/THF Welcome, Unterstützerkreis Rahnsdorf, Volkssolidarität, Welcome2Stay, Weltweit e.V., Willkommen im Westend, Willkommensbündnis Steglitz-Zehlendorf

Übergeordnete Ziele

Einheitliche Dokumentenform und Aufbau der Kapitel: Problembeschreibung, Zielbeschreibung, Instrumente, Maßnahmen, Lösungen, Zeitraum, Budget, Evaluierung

Welche Funktion hat dieses Dokument? Ist dieses Dokument am Ende rechtlich bindend? Für wen ist es rechtlich bindend? Oder soll dieses Dokument eine Art politische Richtlinie werden?

Titel: Der Titel des Entwurfes „Masterplan Integration und Sicherheit“ suggeriert Lesern, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen der öffentlichen Sicherheit und dem Zuzug neuer Nachbarn/Geflüchteter geben würde. Alternativvorschlag: “Masterplan Integration und soziale Stadt”

Wie wird Integration definiert?

Einseitigkeit: den Ausführungen liegt die Erwartung der/Verpflichtung zur Assimilation der Geflüchteten zugrunde; es geht nicht um gesellschaftliche Veränderungen, Personalaufstockung und interkulturelle Kompetenzen

keine Analyse der aktuellen Situation

Strukturen werden teilweise beschrieben (z.B. verschiedene Ebenen von Verwaltung), aber nicht verknüpft. Das Thema Schnittstellenmanagement bleibt vage

spezielle Angebote sind ausschließlich auf arabisch sprechende Geflüchtete ausgerichtet

Kapitel 1: Einleitung

Einleitung: differenziertere Ausformulierung von Integration, die auch Willkommenskultur beinhaltet. Berlin sollte sich zu einer Einwanderungsgesellschaft bekennen.

Das Berliner Verständnis von Integration und Sicherheit ist im Ansatz gut, leider wird auch hier ein Zusammenhang zwischen dem Zuzug von Geflüchteten und der städtischen Sicherheit konstruiert, der so nicht gegeben ist. (Kapitel 1.4)
Werte und Normenvermittlung: Geflüchtete haben eigene Normen und Werte, die sie sich auch erhalten können.

Es sollte die Zielgruppe der niedergeschriebenen Maßnahmen genannte werden.

Leider geht der Masterplan nur auf die neu Ankommenden und nicht auf die schon angekommenen Geflüchteten ein und Maßnahmen für den zu erwartenden Familiennachzug fehlen.

Diversität in Verwaltungen und ausführenden Behörden muss erhöht werden. (Kapitel 1.2)

Als weiteres Ziel sollte „Empowerment / Selbstorganisation“ der Geflüchteten konkret mit aufgenommen und ausformuliert werden. (Kapitel 1.2)

Was ist mit „Werte“ &„Normen“ gemeint? Seite 8, Zeilen 24 & 25 sind zu streichen. Stattdessen sollte die ständig auftauchende Nennung der Worte „Werte“ &„Normen“ durch „Einwanderungsgesellschaft auf Grundlage des Grundgesetzes“ ersetzt werden. Dies gilt für das gesamte Dokument.

Für den sozialen Frieden der Stadt sollte deutlich gemacht werden, das sämtliche Maßnahmen keine negativen Auswirkungen auf vorhandene Strukturen haben (z.B. keine finanziellen Kürzungen in anderen sozialen Bereichen). Im Gegenteil: Von vielen Maßnahmen können auch Altbürger profitieren, wie z.B. beim Wohnungsbau.

Kapitel 2: Ankunft, Registrierung und Leistungsgewährung

 

Positives

S. 14: Willkommenszentrum mit allen Ansprechpartnern vor Ort vermeidet Nicht-Zuständigkeiten und „Herumschicken”. Jedoch sollte genau die Zuständigkeit geklärt werden

Negatives

S. 12: „Integrationspaket“ ist vielmehr ein Paket an Verpflichtungen, klärt nicht ausreichend über Rechte und Möglichkeiten der Rechtsberatung auf

Kap. 2.3 (S. 14 ff.) zementiert die Option für Massenunterbringung und sollte gestrichen werden (Massenunterkünfte verfestigen und verschlimmern die Probleme im (psycho)sozialen und gesundheitlichen Bereich!

Besonders Schutzbedürftige: Tatsachenbasis teilweise falsch und lückenhaft, Berliner Netzwerk für Schutzbedürftige ist überlastet (z.B. BFZO, Xenion), UMFs werden derzeit größtenteils weder registriert noch betreut, Schutzbedürftigkeit wird bei

Jugendlichen/jungen Erwachsenen zu eng definiert, keine Regelung wer wann wie die Schutzbedürftigkeit feststellt, Aussagen über Unterbringung von Schutzbedürftigen fehlt (besondere Unterkünfte, Übergangslösungen, Kriterien für diese Unterkünfte)

 

Unklares

Es wird nicht klar deutlich, dass die dezentrale Unterbringung einer Massenunterkunft zu bevorzugen ist
„EAE+“als Beschönigung der Tatsache, dass „normale“ Massenunterkünfte bestehen bleiben, keine EAE+ nur für bestimmte Flüchtlingsgruppen

Willkommenszentrum „für alle“? Wer ist gemeint? Wer ist verantwortlicher Träger – die Verwaltung oder freie(r) Träger?
Die Aufgaben des LAF sind nicht eindeutig ausformuliert: Es muss klar und eindeutig definiert werden welche Aufgaben das LAF übernimmt und wofür es zuständig ist. Sollte nicht überlegt werden, ob neben den LaGeSo-Aufgaben, die aktuell nicht näher ausgeführt wurden, nicht weitere amtliche Aufgaben übergeben werden, die dem Neubürger im Ankommensprozess tangieren?

Wer ist zuständig für Ankunft und Registrierung? Es sollte vermieden werden, eine neue Großorganisation zu schaffen. Koordinierung zwischen vorhandenen Aufgabenträgern muss passieren. Welcher Personal- und Finanzierungsbedarf besteht? Behördenchaos muss verhindert werden (LAF, Ankunftszentrum Tempelhof, Bundesallee,…)

Integrationspaket: Wird sichergestellt, dass es genügend Sprachkurse gibt? Wird sichergestellt, dass das Integrationspaket ausreichend erläutert wird? Bekommen alle Geflüchteten dieses Paket?

Beratung: mehr Sprachen sinnvoll, Trägerauswahl sehr schwammig, Unabhängigkeit unklar (insbesondere bei staatlicher Finanzierung der Beratung)

Fazit

Die Vermeidung von Parallelstrukturen ist zu begrüßen; Geflüchtete sollen nicht separiert, sondern in bestehende Angebote eingegliedert werden. Das erfordert allerdings eine deutliche Aufstockung der personellen und fachlichen Ausstattung (Stichwort interkulturelle Kompetenz).

Personaleinstellung sollte divers sein und auch qualifizierten Quereinsteigern (auch mit Migrationshintergrund) den Einstieg ermöglichen. Verpflichtende Fortbildungen, insbesondere Sprach- und Diversitätskompetenz, Supervision
Die „Wertevermittlung“ funktioniert am besten durch das Zusammenleben bzw. persönliche Kontakte auf Augenhöhe, nicht durch Dozieren.

Die Rechtsberatung gehört in professionelle Hände! Halbwissen (auch von nicht qualifizierten Anwälten) kann weitreichende Konsequenzen haben. Erfahrene Beratungsstellen sollten gestärkt werden (v.a. finanziell)

Der Übergang von einem Status und einem Leistungsträger zu einem anderen ist für die Geflüchteten lebenswichtig. Er ist daher zügig zweckentsprechend und verlässlich zu organisieren. Dazu gehört Datenweitergabe, Datenaustausch und interbehördliche Kommunikationsprozesse.

Klärung ungesicherter Aufenthaltsstatus: Das Asylverfahren beschleunigt durchzuführen liegt auch im wohlverstandenen Interesse der Geflüchteten. Das bedeutet aber zugleich, dass sich das Verfahren bei aller Beschleunigung nach rechtsstaatlichen Grundsätzen vollzieht, klare Vorstellungen darüber bestehen, wie in menschenrechtlich vertretbaren Formen der weitere Verbleib Geflüchteter in Berlin zu gestalten oder, soweit nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel unvermeidlich, dementsprechend ihre Abschiebung durchzuführen ist. Der Hinweis allein auf eine weitere Vermehrung der Asylrechtskammern des VG Berlinallein, setzt einen falschen Akzent. Vordringlich ist die schnelle Erweiterung der Asylberatung für Geflüchtete und die qualifizierte Fortbildung der AsylsachbearbeiterInnen des BAMF.

Kapitel 3: Gesundheitliche Versorgung

 

Negatives

keine Definition des Gesundheitsbegriffs (vgl. WHO: umfasst auch (psycho)soziale Gesundheit; vgl. Arbeitslose: „Hartz IV macht krank“)
fehlende Angebote von psychosozialer Betreuung für besonders Belastete und Traumatisierte, die noch im Asylverfahren sind – Regelversorgung (Medizin, Psychiatrie, betreutes Wohnen etc.) greift erst nach erfolgter Anerkennung!

Unklares

Rolle des BNS: wird die Bescheinigung über das Vorliegen der besonderen Schutzbedürftigkeit von den Behörden anerkannt, etwa wenn es um die gesonderte Unterbringung geht?
Ärztliche Atteste werden oft nicht anerkannt. Welche Kriterien müssen medizinische Gutachten erfüllen, damit sie ein Abschiebungshindernis begründen? Hier bedarf es der (Transparenz hinsichtlich der) Abstimmung zwischen Ärztekammer und Senatsverwaltung

 

Fazit

Die Feststellung der besonderen Schutzbedürftigkeit und die entsprechende Bewilligung medizinischer Leistungen sollte durch medizinischen Dienst unkompliziert vor Ort (d.h. in der Leistungsbehörde) erfolgen
Es braucht mehr Angebote speziell für die Begleitung und das Empowerment für Frauen.
Bei psychologischer Krisenintervention und Psychotherapien ist aufgrund der besonderen Arbeit die Hinzuziehung von Profidolmetschern notwendig, die die Therapie ohne Unterbrechung begleiten. Eine zuverlässige Betreuung im geschützten, von Vertrauen geprägten Raum ist Grundvoraussetzung für eine gelingende Therapie. Hier muss auf die Bedürfnisse von Dolmetschern Rücksicht genommen werden, dazu gehört auch Supervision.

Kapitel 4: Unterbringung und Wohnraum

 

Kritik

der Plan nimmt die Perspektive der Verwaltung, nicht der Geflüchteten ein
den Ausführungen liegen falsche Annahmen zum Wohnungsmarkt zugrunde – keine realistische Analyse
Knapper Wohnraum besteht schon länger in Berlin. Die Verknüpfung dieser Situation mit den Geflüchteten ist nicht zielführend. Vielmehr sollte deutlich herausgestellt werden, dass von knappen Wohnraum alle betroffen sind, genauso wie von Maßnahmen für mehr Wohnraum und der Wohnraumplanung.
Aufteilung von Geflüchteten in unterschiedliche Gruppen ist schwierig. Ab wann sind Menschen “ohne Bleibeperspektive” und “mit besonderem Schutzbedarf”?

 

Positives

wachsende Stadt für alle – keine Reduktion auf Geflüchtete
Gezielte Einbindung in die nachbarschaftliche Bevölkerung (konkrete Maßnahmen fehlen jedoch)

Negatives

sozialer Wohnungsbau wird beschönigt; tatsächlich fallen regelmäßig mehr Bindungen weg, als neu eingerichtet werden
Erfahrung: zahlreiche Probleme, wenn verschiedene Kostenträger beteiligt sind (LAGeSo, bezirkliche Sozialämter bzw. JobCenter, vgl. Geburtsdatenregelung)

gesonderte Unterbringung von Geflüchteten mit „ungünstiger Bleibeperspektive“ stigmatisiert; individuelle Prüfung muss gewährleistet sein, Spielräume des Landes sind auszunutzen

AB-Bereich: Zuzugsbereich von AB-Bereich auf ABC-Bereich ausweiten

Unklares

Wohnungsbau ist gut und wichtig, hilft aber nicht kurzfristig

Warum nicht Anmietung von Wohnungen durch den Senat, der auch kurzfristigere Mietverhältnisse als Alternative zur Massenunterbringung ermöglicht?

Wer ist besonders schutzbedürftig? Werden Bescheinigungen des BNS über besondere Schutzbedürftigkeit behördlich akzeptiert?

Fazit

Das Konzept der „EAE+“ (Kap. 2) sollte hier verortet werden. 12 große Einrichtungen sind geplant

WBS für alle Geflüchteten

Bei Wechsel von Unterkünften müssen Geflüchtete Mitspracherecht haben

Qualitätskontrolle in den Unterkünften muss regelmäßig, auch unangemeldet, stattfinden. Für die Meldung von Mängeln muss ein anonymes Portal geschaffen werden, in dem Mängel gemeldet werden können. Im besten Fall sind diese und deren Behebung transparent nachvollziehbar. Qualitätsstandards müssen veröffentlicht werden.

betreute Wohnformen sollten gestärkt, der (sehr hochschwellige, bürokratische) Zugang erleichtert werden (s. Rahmenkonzept zur Versorgung psychisch erkrankter Flüchtlinge in Berlin); Träger sind bereit zu kreativen Lösungen mit Trägerwohnungen, die für bestimmte Personengruppen (z.B. besonders Schutzbedürftige) geeignet sind (aber: keine Alternative zur eigenen Wohnung!)

Die praktischen Erfahrungen Ehrenamtlicher sollten ernst genommen und in konzeptionelle Prozesse einbezogen werden
„Liga der Ehrenamtlichen“ gründen als Interessenvertretung und Bündelungsinstrument bzw. für regelmäßigen Austausch? Auf jeden Fall Fortsetzung der Diskussion!

Netzwerke zur Erarbeitung kreativer Lösungen

Sonderwohnraum für Geflüchtete (z.B. Modularbauten mit teilweise gesenkten Standards) führen nicht zur Integration! Vielmehr bedarf es Wohnungen in kleineren Einheiten statt neuer Formen von (Gemeinschafts-)Unterkünften. Zumindest soll der Zugang für andere Personengruppen zwecks Durchmischung ermöglicht werden

Vermietungsprozesse müssen entbürokratisiert werden (z.B. für private Wohnungsgeber)

Transparenz in Vergabe und Entscheidung, um Korruption vorzubeugen

im Moment bedarf es ausreichender Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, um die Situation in EAE zu entspannen

Beschlagnahmung zweckentfremdeten Wohnraums sollte enttabuisiert und vereinfacht werden; entsprechende Gesetzesentwürfe liegen vor. Das würde Enteignungen überflüssig machen

Kapitel 5: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

verständliche Informationen über Prozesse und Rechte für Jugendliche und Ehrenamtliche

verbindliche Standards der Unterbringung und Transparenz darüber fehlen

sozialpsychologische Betreuung

zumindest das Ziel definieren, die Standards der EU und gesetzliche Vorgaben wieder einzuhalten

Konzepte zur Betreuung von Mädchen

Problembereich minderjährige Mütter/Ehefrauen adressieren, KiTaplätze, besondere Betreuung

Thema temporäre Unterkünfte: Masterplan sollte zukunftsorientiert sein und sollte Ziel enthalten temporäre Unterkünfte abzuschaffen (oder zumindest verbindliche Ziele über Verweildauer und Betreuung dort)

während der temporären Unterbringung pädagogische und sprachfördernde Betreuung

Zugang zur Schule sicherstellen

Vormünder: genaue Zahlen fehlen, wie viele Vormünder werden benötigt, wo sollen die herkommen und wer soll sie betreuen

Patenschaften: Konzept, Ziel unklar, Finanzierung ist unzureichend

Unterbringung auch in Pflegefamilien, dazu Ausbau der Jugendamtsstrukturen für Pflegefamilien (auch damit das Bundesprogramm zur Mobilisierung von Pflegefamilien in Berlin nicht leerläuft)

wer begleitet den Übergang beim 18. Geburtstag bzw. bei Alterseinschätzung >18 Jahre

erweiterte Jugendhilfe für 18-21jährige sicherstellen

Kapitel 6: Bildung

zentral: gleiche Bildungsschancen für alle, insgesamt und auch beim Spracherwerb keine Differenzierung nach Aufenthaltstitel oder Bleibeperspektive

Bildung ist auch für die Rückkehrer zentral und letztlich tätige Entwicklungshilfe

wieso werden vor allem ältere Jugendliche nicht beschult?

Wie kann Anrecht auf Beschulung durchgesetzt werden?

Riesendifferenz zwischen Realität und Masterplan

wer unterstützt diejenigen in Hostels und Familiennnachzug in Wohnungen bei der Einschulung

es fehlt ein bundesweiter Transfer von Best Practice Beispielen

Geschlechts- (gender) sensitive Strukturen entwickeln

Menschen bringen viele Erfahrungen & Kompetenzen mit: „Self-Help-Groups“ fördern

Informationen für Jugendliche und Kinder über die Situation in ihrem Heimatland

Aufklärung über Gefahren des Lebens in Berlin, kriminelle Netzwerke, Drogen etc. speziell für neu angekommene Jugendliche
Sprachmittler für Elterngespräche KiTa/Schule

6.1 Spracherwerb

Zeile 46 „die voraussichtlich längere Zeit in Berlin bleiben…“ ist der falsche Ansatz, das sollte entkoppelt werden
aktuelles Sprachkursangebot reicht nicht aus (insbes. für Menschen, die nicht aus den 4 Ländern kommen): Ausbau geplant? Zahlen/Finanzierung?

Integrationskurse werden vom BAMF nicht genehmigt wegen Vermerk „Staatsangehörigkeit ungeklärt“ auch wenn Menschen Pässe abgegeben haben

fehlende Kapazitäten BAMF zur Genehmigung der Integrationskurse

Spracherwerb von Frauen, wie stellt man sicher, dass sie teilnehmen können?

Kinderbetreuung während der Sprachkurse

wie bleibt der „Gutschein“ wegen fehlender Kapazitäten keine leere Versprechung?
zu starre Regelungen beim Integrationskurs, Leute verlieren Anschluss wegen Behördengängen, fehlenden Lernmöglichkeiten in Turnhallen – zu schnelle Sanktionierung

andere Lehrmethoden erproben und anbieten

Wertekurs: Menschen kommen nicht ohne Werte, keine Assimilation verlangen, besser „Kultur- und Politikinformationen“, Ziele definieren, gute Konzepte unter wissenschaftlicher Begleitung entwickeln, Werte praktisch leben und nicht nur drüber reden: verbindliche Regelungen zur Partizipation der Bewohner in den Unterkünften entwickeln

6.1.2 Berufsbezogener Spracherwerb

Spracherwerb in berufsfachlichem Bereich kaum möglich, wird durch ESF/BAMF nicht abgedeckt
Weiterbildung und Ausbildungen fördern, die berufsbezogene Spracherwerb in Weiterbildung integrieren
kombinierte Programme aus Spracherwerb und Praktikum entwickeln und fördern

Kapazitätsausbau KiTa und Schule

KiTa- und Schulkapazitäten parallel zu Unterkünften planen (wachsende Stadt und Flüchtlingszugänge gleichermaßen berücksichtigen)
konsequente Zusammenarbeit zwischen Senat und Bezirken bei der Planung
größere finanzielle Spielräume der Bezirke

6.3 KiTa-Angebot für Geflüchtete

vorhandene KiTa- und Schulplätze berücksichtigen bei vom LaGeSo veranlassten Umzug
Fortbildungen für Erzieher*innen: interkulturelle Kompetenz, Trauma und mehr
erhöhte psychologische Betreuung
KiTaangebote in räumlicher Nähe zur Unterkunft ermöglichen
Wer hilft Eltern, die in Wohnungen oder Hostels leben dabei, KiTa- oder Schulplätze zu finden

6.4 Jugendarbeit stärken

dezentrale Angebote schaffen, die auch Jugendliche erreichen, die bereits in Wohnungen leben
Begegnungen schaffen zwischen neu angekommen und bereits hier lebenden Jugendlichen

6.5 Familienförderung ausbauen

Weshalb wird hier im text die Elternkompetenz so stark in Frage gestellt?
Integrationslotsen auch für Familien, die bereits in Wohnungen leben
Treffpunkte/Begegnungen schaffen durch gezielten Ausbau/Neubau der Stadtteilzentren in Richtung Begegnung

6.6 Willkommensklassen

Fehlen von Willkommensklassen in OSZs
Integration der Willkommensklassen in regulären Schulbetrieb stärken
spezielle Angebote für Analphabeten (Jugendliche) fehlen
Fortbildungen und Supervision für Lehrkräfte
Struktur für ehrenamtliche Unterstützung ähnlich „Lesepaten“ schaffen für Willkommensklassen, aber auch nach Übergang in Regelklassen
zeitliche Begrenzung 1 Jahr: was passiert mit denen, die es in der Zeit nicht schaffen (u.a., weil sie in Turnhallen leben?)

6.7 Vorbereitungsklassen/ „Fit für die Schule“

kann allenfalls Notbehelf sein, Ziel muss es bleiben, Kinder zeitnah in die Schulen zu bringen

6.8 Beschulungsangebote in Großeinrichtungen

Gegenteil von Integration

6.9 Schulisches Regelsystem stabilisieren

Fortbildungen, interkulturelle Kompetenz und Supervision für Lehrkräfte

Wissen über Herkunftsländer und -Religionen auch bei Eltern und Mitschülern stärken

Bildungschancen für junge Erwachsene schaffen, die ihre (schulische) Ausbildung unterbrechen mussten

temporäre Lerngruppen nur für Flüchtlinge: nein, Förderprogramme entwickeln, die allen dienen, die im Schulsystem unter die Räder geraten, keine Sonderlösungen für Flüchtlinge

Unterstützung beim Füllen von Stofflücken, die auch in regulären Schulfächern existieren (z.B. Geschichte, Naturwissenschaften) wegen anderer Lehrpläne

Regelsystem alleine reicht nicht (unterbrochene Bildungsbiografien, Analphabeten, es braucht auch spezielle Angebote wie „Schlau-Schule“ in München

Eltern einbeziehen und stärken

Begegnungen zwischen Eltern fördern

6.11 Hochschule

es fehlen ausreichend Prüfungsplätze für DSH-Prüfungen

Hochschulzugang ist quasi unmöglich, da Flüchtlinge unter die Ausländerquote fallen

deshalb macht Gasthörerschaft nur Sinn, wenn Übergang in Regelstudium auch zulassungstechnisch geregelt ist

individuell passende Weiterbildungen für Akademiker und Studienunterbrecher anbieten & fördern

6.11.9 Ausbau berufsbegleitender Studienangebote für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter

adäquate Bezahlung für Sozialprofessionelle entsprechend ihrer Abschlüsse und Zusatzqualifikationen nach TVöD SuE, siehe auch Positionspapier „Soziale Arbeit mit Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften – Professionelle Standards u. sozialpolitische Basis“ (ASH 2016)

Ermöglichen qualifizierte Quereinsteiger einzustellen, qualifizierte Fortbildungen und Supervision von Trägern verlangen

Kapitel 7: Arbeitsmarktintegration

Unklares

Lebensgeschichte und Arbeitsfähigkeit bedingen sich. Wie wird dies berücksichtigt?

Wie kann die Motivation für traumatisierte Frauen gefördert werden?

Wie motiviert man die, die schon da sind und resigniert sind?

Was ist mit Analphabeten?

Wie sieht die Qualifizierung und Einbindung privaterTräger aus?

Wie sieht die Operationalisierung aus? Abstimmung zwischen Senat und Bund? Welche Stelle koordiniert? Wer bewertet, was funktioniert? Nachsteuerung?

(zu 7.2.2) Wer prüft hier, ob nicht die Geflüchteten nach dem Sprach oder Integrationskurs sämtlich in den nächsten (Vertragspartner) Träger geschoben werden?

(zu 7.3) Welche Aus- und Weiterbildung wird von der Arbeitsagentur/ den Jobcentern gefördert? Nur “günstige” Anbieter oder auch neue Aus- und Weiterbildungswege, die zukunftsträchtig sind und die den Geflüchteten auch die Chance geben, von ihrer späteren Arbeit auch leben zu können (z.B: Neue Technologien, Erneuerbare Energien)?

Wie wird Betrug und Ausbeutung durch Weiterbildungsträger verhindert?

(zu 7.3.5) Wo erfahren die Geflüchteten Förderungsmöglichkeiten für “Ausbildung in Sicht”?

(zu 7.3.6) Was ist hier das Ziel? Schulabschluss? Duales System?

(zu 7.8) Welche Möglichkeiten der Finanzierung gibt es für die Existenzgründung? Bei Krediten Gefahr der Überschuldung!

Kritik

Es fehlen neue Ideen, notwendig wäre eine generelle Reform der Mechanismen der Arbeitsmarktintegration, nicht aus früheren Fehlern gelernt

Betroffene in die Entwicklung neuer Konzepte einbinden und auf Bedürfnisse eingehen

Es fehlt Zieldefinition und Prozessbeschreibung, bisher Ansammlung von Absichtserklärungen und Einzelmaßnahmen der Arbeitsmarktpolitik.

Doppelstrukturen vermeiden. Bessere Informationskultur.

Es fehlt eine klare Kommunikationsstrategie. Zu viele unterschiedliche Programme. Dschungel an Zuständigkeiten und Neugründungen.

Zuständigkeiten der Jobcenter/ Geburtsdatenregelung unpraktikabel

Mitarbeiter der Verwaltung sind verängstigt und trauen sich nicht, eigenverantwortlich zu handeln. Die öffentliche Verwaltung wird nur personell und finanziell aufgestockt. Wer überprüft die Qualität der Arbeit?

Sprachprobleme bei Jobcentern

Vorrangprüfung abschaffen. Frühzeitige Möglichkeit des gleichberechtigten Arbeitsmarktzugangs

Mindestlohn auch für geflüchtete Menschen sichern! Keine Ausbeutung in unbezahlten Praktika.

Bedarfsgerechte Qualifizierung: Nicht Maßnahmen einkaufen und füllen, sondern vom Bedarf der Geflüchteten aus planen
(zu 7.7) Ein-Euro-Jobs sind oft dequalifizierend und entwürdigend

Lösungen, Ergänzungen und Änderungsvorschläge

„Integration Point“ zur Vernetzung und Kommunikation aller beteiligten staatlicher, privater und zivilgesellschaftlicher Akteure und Angebote.

Qualifizierung und Informationen für das Ehrenamt bereitstellen

Öffnung der Förderung durch das Arbeitsamt auch für neue Konzepte der Aus- und Weiterbildung, in Pilotprojekten

Lücken schließen mit Weiterbildungen: Schnellerer Berufseinstieg für Menschen, die ihr Studium unterbrochen oder abgebrochen haben

Für langjährig Berufserfahrene ohne hier anerkannten Abschluss sollten gezielt Weiterbildungsmöglichkeiten zu höherqualifizierten Berufen gefördert werden (keine Umschulung in Niedriglohnberufe)

Berufsorientierung in die Deutschkurse integrieren

Mehr Informationen für Firmen bereitstellen, um dort Ängsten und Bedenken entgegenzuwirken

Kommunikation zwischen Behörden und Unternehmen bzw. Unternehmerverbänden professionalisieren

Einrichtung eines Runden Tisches für Arbeitgeber aus kleinen und mittelständischen Betrieben zum Erfahrungsaustausch
Arrivo-ähnliche Strukturen beim Jobbeginn Erwachsener schaffen

(zu 7.9) Zusammenarbeit auch mit Projekten wie jobs4refugees, workeer, workforrefugees, …?

 

Kapitel 8: Sicherheit

Kritik

Die Kapitelüberschrift suggeriert auch hier dem Leser, das nur allein durch den Zuzug neuer Mitbürger, die allg. Sicherheitslage extrem angespannt ist bzw. sein wird.

Kapitel 8.1.4 – Mit der Einführung des neuen Ausweises für Geflüchtete und der Vernetzung der Behörden wie Bundespolizei und BAMF, die mit dem neuen Ausweis gewährleistet ist, ist Transparenz der Aufenthaltsorte ausreichend

Kapitel 8.2 – „Gefährdung durch einreisende islamistische Gewalttäter“ – Grundsätzlich steht in diesem Kapitel keine konkrete Aussage über Maßnahmen drin. Der Masterplan sollte keine Argumentsvorlage für Rechtspopulisten werden. Dies widerspricht vehement dem Ansinnen einer inklusiven Stadt wie Berlin.

Kapitel 8.3 – „Werte- und Normenvermittlung“ – Diese Überschrift suggeriert dem Leser, das die Neubürger keine Werte und Normen hätten.

Anpassungsvorschläge

Wir schlagen als neuen Titel für Kapitel 8 „Soziale Sicherheit” vor.

Kapitel 8.1.4 – Wir schlagen vor den Text insoweit abzuändern, das auf die Sicherstellung der Kommunikationswege zwischen Mitarbeitern der Unterkünfte und der ansässigen lokalen Behörden Wert gelegt wird. Dies schließt neben der Polizei vor Ort auch weitere Ämter mit ein.

Kapitel 8.3 – Kapiteltitel abändern in „Einwanderungsgesellschaft auf Grundlage des Grundgesetzes“

Wir schlagen vor den Text komplett neu zu überarbeiten. Ein Textvorschlag (Beispiel) für die Überarbeitung hierzu ist (S. 58 Z. 11-15): In speziell auf die Zielgruppe geflüchtete Menschen angepassten Materialien wird niedrigschwellig über das deutsche Grundgesetz, die Menschenrechte und das daraus resultierende Zusammenleben in Deutschland informiert. Diese Materialien sollen bereits im Rahmen der Erstorientierung (innerhalb der 1. Phase der Ankunft / Aufnahme / Registrierung) allen Asyl- bzw. Schutzsuchenden in Berlin zur Verfügung gestellt werden.

Wir begrüßen die angedachten Maßnahmen für Weiter- und Fortbildungen der Mitarbeiter von Unterkünften. Wir würden dies gern auch auf die Fort- und Weiterbildung der Verwaltungsangestellten ausweiten wollen. Konkret geht es uns unter anderem um die Sprachkompetenzen der Mitarbeiter. Die Mitarbeiter der Verwaltungen sollten durch Sprachkurse in die Lage versetzt werden wenigstens die Kommunikation in Englisch gewährleisten zu können, falls kein Sprachmittler /Dolmetscher greifbar ist.

Wir möchten gern einen Passus über das Sicherheitspersonal in den Unterkünften aufnehmen lassen. Das Sicherheitspersonal muss Frauen wie Männer beinhalten, es sollte ein Schlüssel definiert werden, der auch in den Verträgen mit den Betreibern verpflichtend ist. Weiterhin sollte sichergestellt werden, dass das Sicherheitspersonal die verantwortungsvolle Funktion nicht ausnutzt. Beziehungsweise sollte für Bewohner, Mitarbeiter und Freiwillige eine Meldestelle für Übergriffe oder

Machtmissbrauch von Sicherheits- und Unterkunftspersonal geschaffen werden. Auch würde hier helfen den Neubürgern bei der Registrierung Informationsmaterial über Funktionen, Rechte, Pflichten von Personal und den Bewohnern in den Unterkünften mehrsprachig auszuhändigen.

Unklar

Wir fragen uns, warum in diesem Kapitel nicht auf die Sicherheit der Geflüchteten vor rassistischen Übergriffen eingegangen wird. Die politische Auseinandersetzung, klare Bekenntnisse und Maßnahmen gegen rassistische Übergriffe und rechtpopulistische Strömungen fehlen in diesem Dokument völlig.

Kapitel 9: Integrative und offene Stadtgesellschaft

Konkrete Projektideen

Zentrale Kleiderkammer: Neben den bezirklichen Kleiderkammern, gibt es bereits seit längerer Zeit die Debatte über eine zentrale Berliner Kleiderkammer. Diese könnte bei saisonalen Änderungen sowie Großspenden die ehrenamtlichen Initiativen vor Ort entlasten

Berlinweiter Helferausweis: Während der Zugang zu Unterkünften für ehrenamtliche Helfer mit einigen Betreibern relativ einfach geregelt wird, verbinden andere Betreiber einige bürokratische Hürden mit der Hilfe auf dem eigenen Gelände. In mehreren Unterkünften müssen ehrenamtliche Helfer sogenannte Helferausweise beantragen, für die ein erweitertes Führungszeugnis benötigt wird. Diese gelten dann aber meist nur für einen Betreiber oder eine einzelne Unterkunft. Hier könnte ein zentral beantragter Berliner Helferausweis Abhilfe schaffen. So könnten auf diesem, neben den persönlichen Daten, Informationen über das erweiterte Führungszeugnis, die rote Karte vom Gesundheitsamt oder andere Qualifikationen, die im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Arbeit in einer Flüchtlingsunterkunft stehen vermerkt werden. Damit würden sowohl den ehrenamtlichen Helfern, als auch den Betreibern einige organisatorische Hürden abgenommen werden. Kein Konsens über diese Idee, da Bürokratisierung befürchtet wird.

Kritik

Verantwortung des LaGeSo und anderer staatlichen Behörden im Bezug auf Informations- und Beratungspflichten, sowohl für Flüchtlinge, als auch ehrenamtliche Helfer.

Die Absicherung von ehrenamtlichen HelferInnen ist sicherstellen z.B. durch entsprechende Versicherungen. Dies ist aktuell in den meisten Fällen gegeben, jedoch herrscht häufig noch Unkenntnis über die existierenden Rahmenbedingungen. (Kapitel 9.1)
Strukturelle Unterstützung der gemeinnützigen Initiativen: Hier sollten alle Initiativen und Organisationen eingeschlossen werden. Wesentlicher Faktor für die Arbeitsfähigkeit von Initiativen sind die finanziellen Rahmenbedingungen, hauptamtliche Unterstützung und langfristige Sicherstellung von Räumlichkeiten

Forderungen

Projektkonto: Bis Ende 2016 gilt Sonderregelung für Initiativen, die selbst kein eingetragener Verein sind, aber von einem anderen Verein Projektkonten zur Verfügung gestellt bekommen. Es ist zu klären und zu unterstützen, diese Regelung weiterzuführen.

Kriterien bei öffentlichen Förderungen überarbeiten, so dass Zugang für Initiativen zu finanziellen Mitteln leichter gestaltet ist (z.B. keine Gemeinnützigkeit als Notwendigkeit und damit freie Initiativen als Antragsteller ermöglichen; Förderung bereits bestehender Projekte erlauben; Koordination von Ehrenamt als förderfähige Aufgabe zulassen; keine Benachteiligung bestimmter Initiativen bei der Mittelvergabe)

Bereitstellen eines zentralen Fonds für die Unterstützung der Initiativen in der Flüchtlingshilfe bereit stellen

Ehrenamt durch Ausgleich unterstützen: Unterstützung für Fahrtkosten, Ausgleichszahlungen für Gehalt etc

Neben den im Masterplan genannten Formen der Qualifizierung, wären folgende Qualifizierungsangebote dringend erforderlich: Supervision für Freiwillige von bezahlten Fachkräften, Krisenintervention und der Umgang mit Traumata von bezahlten Fachkräften, Asylrecht, Behördenabläufen, Wohnungssuche, Selbstschutz (z.B. vor Burn-Out), Erste-Hilfe, Anti-Diskriminierung (z.B. Methoden im Bereich Anti-Rassismus, Critical Whiteness, …), Deutschunterricht (DaF/DaZ), Projektmanagement, Ausbildungsmöglichkeiten, Besuch von Hochschulen, Rechtsberatung. Hier sind andere Lernformen außer Videos sicherlich zielführender.

Allgemein ist Learning-by-Doing als Leitprinzip zu akzeptieren. Qualifizierung sollte außerdem als Verstetigungsprozess ehrenamtlichen Handelns gesehen werden. Einige der genannten Bereiche werden bereits jetzt ehrenamtlich von Experten auf dem jeweiligen Gebiet angeboten. Hier ist jedoch eine ausreichende Finanzierung sicherzustellen. Darüber hinaus sollten diese Angebote ebenfalls von geflüchteten Menschen, die sich ehrenamtlich betätigen, wahrgenommen werden können.

Zusätzlich sollte sich der Punkt Qualifizierung auch in den Berliner Behörden widerspiegeln. Daher sollten Schulungen und Sprachkurse für Verwaltungsangestellte und BehördenmitarbeiterInnen ausgebaut und in einem Umfang von mehr als 2 Wochen im Jahr pro Mitarbeiter wahrnehmbar sein. Diese Maßnahmen sind vom Arbeitgeber zu finanzieren und sollten als Arbeitszeit gelten. Darüber hinaus müssen bürokratische Abläufe verlässlicher strukturiert und die Kommunikation auch mit unterstützenden Ehrenamtlichen verbessert werden. Dazu bedarf es neben einer Aufstockung von Personal in den jeweiligen Behörden eine klarere Kommunikation nach außen über Strukturen und Ansprechpartner.

Generell begrüßen die vertretenen Initiativen die angedachte Stärkung der Netzwerke zwischen bestehenden Initiativen und Ehrenamt (9.1.2)

Information/ Kommunikation mit der Stadtgesellschaft: Allgemein sollten Notunterkünfte im Masterplan klarer definiert und gleichzeitig stärker in die Stadtgesellschaft kommuniziert werden. Dazu zählt u.a. die klare Darstellung der Pflichten der Betreiber einer solchen Einrichtung. (9.2)

Häufig sind fehlende Informationen oder falsche Informationen Ursache für Probleme. Daher sollte es eine zentrale Stelle vom Senat geben, die Informationen zeitnah und verbindlich an Interessierte Ehrenamtliche weitergibt. z.B. einen wöchentlichen Newsletter vom LKF oder einer anderen zentralen Stelle, die sich mit anderen Behörden in regelmäßigem Austausch befindet.

Partizipatives und nachbarschaftsorientiertes Integrationsmanagement im Umfeld von Gemeinschaftsunterkünften: Während generell der Wunsch nach einer Öffnung der Unterkünfte in die Nachbarschaft besteht, sollte die Sicherheit der dort lebenden Menschen jedoch nicht gefährdet werden. Unterschieden werden sollte zwischen Besuchern und Ehrenamtlichen, die in Betriebsabläufe eingreifen. Bei Zweiteren ist eine Zugangsbeschränkungen nachvollziehbar (Beispiel: polizeiliches Führungszeugnis bei Kinderbetreuung). Generell fordern wir vereinheitlichte Zugangsregelungen. Dabei sollte es in den Einrichtungen auch die Möglichkeit geben, Räume der sozialen Begegnung einzurichten und für ehrenamtliche Projekte zur Verfügung zu stellen. (9.3.1)

Die Ansprechpartner in den neu zu schaffenden Willkommenszentren / EAE+ in den Bezirken, sollten sich vor Ort als Ansprechpartner zu allen Fragen des Ehrenamts etablieren.

Verpflichtenden Schlichtungsverfahren müssen zwischen den jeweiligen Beteiligten (Bewohner, Betreiber, Helfer, LAGeSo) konzipiert werden.

Hausordnung muss verpflichtend sein mit einem Vermerk, dass Hausverbote schriftlich begründet werden müssen. Auch hier sind einheitliche Regelungen wünschenswert.

Anpassung und Ausbau der Städtebauförderung: Finanzierungsprogramm zur Unterstützung der ehrenamtlichen Tätigkeit für Integration im Stadtteil (Räume schaffen für Informationsmöglichkeiten, sichtbar vor Ort einrichten, Netzwerkorganisation einrichten, Begegnungsveranstaltungen finanzieren, Selbstorganisation finanziell unterstützen, Zugang zu Rechtsgrundlagen schaffen)

 

Kapitel 10: Gesellschaftliche Teilhabe

Ergänzung

Das Thema Empowerment geflüchteter Menschen sollte im Masterplan mehr Bedeutung zugemessen werden. Daher wäre ein eigenes Kapitel zu diesem Thema in Abschnitt 10 wünschenswert. Darin sollte sich beispielsweise die Unterstützung des Aufbaus selbst organisierter Interessenvertretungen (z.B. Ältesten- oder Geflüchtetenräte) aber auch individuelle Unterstützungsmöglichkeiten für geflüchtete Menschen im Integrationsprozess z.B. durch eigene ehrenamtlicher Tätigkeit wiederfinden.
Wie lässt sich neben dem ehrenamtlichen Engagement der Zivilgesellschaft auch das ehrenamtliche Engagement von geflüchteten Menschen unterstützen, insbesondere bei Fragen der Versicherung, (finanziellen) Förderung und den damit verbundenen bürokratischen Voraussetzungen.
Kapitel 11: Zeitplan und Verantwortlichkeit

Bisher wird aus dem Masterplan nicht ersichtlich, wer über Entscheidungskompetenz in Fragen der Weiterentwicklung inne hat. Hier fehlt eine klare Benennung der Verantwortlichkeiten für Entscheidungen zur Priorisierung, Finanzierung und Zeitplan. (11.1)

Schnittstellenproblematik zwischen verschiedenen Senatsabteilungen, Bezirken etc. nicht gelöst

Zuständigkeiten und kontinuierliche Weiterentwicklung und Monitoring muss klarer definiert werden

Bei der Weiterentwicklung sind geeignete Verfahren anzuwenden, um die Beteiligung aller Interessengruppen (Geflüchtete, Zivilgesellschaft, Verwaltung, Betreiber und Initiativen) sicherzustellen.

Im Steuerungskreis sollten Geflüchtete und Zivilgesellschaft involviert werden. Ohne Einbeziehung der genannten Gruppen läuft der Steuerungskreis Gefahr konkrete Probleme / Gefahren bei der Umsetzung / Wirkung nicht erkennen zu können.

Weisungsbefugte der Steuerungsgruppe sind nicht klar.

Wir begrüßen die Bereitschaft des Senates, die Bearbeitung und Umsetzung des Masterplan mit weiteren Beteiligten fortzuführen. Wir möchten den Senat hiermit auffordern, weitere Dialoge zur Evaluierung anzubieten. Wir schlagen halbjährliche Dialogworkshops wie den vergangenen am 19. April 2016 vor. Zu diesem sollen auch explizit die Vertretungen der Geflüchteten und der freiwillig engagierten Bürger eingeladen werden.

 

Kapitel 12: Erforderliche Ressourcen

Die finanziellen Mittel für alle Unterstützungsprogramme für zivilgesellschaftliche Akteure, die im Masterplan aufgeführt werden (wie z.B. Landesprogramm gegen Rassismus, Rechtsextremismus und Antisemitismus usw.), sollten eine pauschale Verdopplung erfahren, um die zusätzlichen Aufgaben bewältigen zu können.

Priorisierung der Maßnahmen mit genauer Auflistung der zu erwartenden Kosten sind dem Masterplan als Anhang beizufügen.

 

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2 Gedanken zu „Ergebnisse der Diskussion zum Masterplan Integration und Sicherheit am 23.04.“

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