Corona: Berlin verlängert Maßnahmen bis 19.04., präzisiert Corona-Verordnung & erlässt Bußgeldkatalog



Zusammenfassung der Beschlüsse


Die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus wurden heute für Berlin bis zum 19.04.2020 beschlossen. Daneben hat der Berliner Senat heute Präzisierungen zur schon gültigen Corona-Verordnung beschlossen:

So entfällt nun die Pflicht zur Mitführung des Ausweises. Gleichzeitig sind Spaziergänge mit einer weiteren Person erlaubt, wenn 1,5 m Abstand eingehalten werden. Gleichzeitig darf man sich auch auf Bänken erholen oder im Park auf die Wiese setzen. Reichen auf der Bank wiederum 1,5 m, sind es auf der Wiese 5 m zwischen zwei Personen. Reinigungen dürfen wieder öffnen.Dazu wurde auch ein Bußgeldkatalog beschlossen.

Die wesentlichen Änderungen sind nachfolgend aufgeführt. Die Verordnung an sich steht als Link zur Verfügung. Hier gibt es auch Versionen in mehreren Sprachen zur Verfügung: englisch, arabisch, farsi, türkisch, rumänisch, italienisch, russisch, bulgarisch und polnisch.

Zudem wurde nun ein Bußgeldkatalog erlassen:

25 bis 500€ Bußgeld sind fällig, wenn sich Menschen in Gruppen von mehr als zwei Personen aufhalten und sich den Aufforderungen der Polizei widersetzen. Wer seine Wohnung ohne triftigen Grund verlässt, soll zwischen 10 und 100€ an Bußgeld bezahlen. Unternehmen, die trotz Verbot öffnen, können mit einem Bußgeld bis zu 10.000€ belegt werden. Nicht eingehaltene Hygienemaßnahmen kosten bis zu 2.500€.

Der Bußgeldkatalog steht auch am Ende zum Download zur Verfügung.

Auszug aus der Pressemitteilung zu Änderungen der Verordnung:

Der Berliner Senat hat sich in der Senatssondersitzung unter anderem auf folgende Änderungen der Verordnung verständigt:

  • Gewerbliche Ausflugs- und Stadtrundfahrten dürfen nicht stattfinden
  • auch Betreiber von Ferienwohnungen dürfen keine touristischen Übernachtungen anbieten
  • Kantinen für Betriebsangehörige sowie für Angehörige von Bundeswehr und Polizei dürfen nur betrieben werden, wenn geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Sicherung des Mindestabstandes getroffen werden
  • auch Reinigungen dürfen öffnen (wie bisher schon Waschsalons)
  • Sport und Bewegung an der frischen Luft, alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, ohne jede sonstige Gruppenbildung, bleibt erlaubt. Bei Aktivitäten nach Absatz 3i sind Erholungspausen auf fest installierten Sitzgelegenheiten bei Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern zulässig, auf Wiesen und Freiflächen bei Wahrung eines Mindestabstandes von 5 Metern. Grillen und das Anbieten offener Speisen sind nicht zulässig. Zur Vermeidung von Überfüllungen können Zugangsbeschränkungen für Parks und Grünanlagen festgelegt werden
  • für Prüfungen an Hochschulen gelten die gleichen Regelungen wie für Schulen
  • Die Ausweispflicht (§ 17) ist aufgehoben
  • Personen, die am Flughafen Berlin-Tegel „Otto Lilienthal“ aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ankommen, gegebenenfalls auch nach Umsteigen an einem Flughafen innerhalb der Bundesrepublik, oder nach Ankunft am Flughafen Berlin-Schönefeld in das Stadtgebiet von Berlin einreisen, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach ihrer Einreise auf direktem Weg in ihre Wohnung oder gewöhnliche Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Rückkehr ständig dort aufzuhalten.

Links zur Verordnung

Link zur Pressemitteilung

Link zur Verordnung


Download des Bußgeldkataloges:

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