Corona: Arbeitsverträge aufheben? Kita geschlossen & zu Hause bleiben? Mehrsprachige Hinweise zum Arbeitsrecht



Corona und Arbeitsrecht ist gerade eine herausfordernde Kombination. Es ergeben sich viele Fragen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wirtschaftliche Probleme führen auch zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen oder grundsätzlichen Fragen bei Geschichte hlossenen Schulen und Kitas.

So schlimm. die aktuelle Situation in Gastronomie, Einzelhandel, Dienstleistungen oder auch im künstlerischen Bereich auch sein mag, gibt es dennoch grundsätzlich erst einmal keinen zwingenden Grund, einer einvernehmlichen Aufhebung eines Arbeitsvertrages als Arbeitnehmer zuzustimmen.

Mit einer solche Zustimmung gibt man auch alle weitergehenden Rechte auf. Einige Arbeitgeber versuchen insbesondere bei Unkundigen auf diese Weise Arbeitsverhältnisse zu beenden.

Das IQ-Netzwerk hat deshalb kurze Hinweise erstellt, die es auf englisch, arabisch, deutsch und dari gibt.

Ebenso gibt es mehrsprachige Hinweise dazu, dass man auch bei geschlossener Schule oder Kita nicht einfach sofort als Eltern zu Hause bleiben darf, sondern dies zumindest mit dem Arbeitgeber abklären muss.

Auch hier in englisch, deutsch, arabisch und dari.

Hinweise Aufhebung Arbeitsvertrag

Hinweise bei Schließung Kita/Schule

Quelle jeweils: IQ Netzwerk

1 Gedanke zu „Corona: Arbeitsverträge aufheben? Kita geschlossen & zu Hause bleiben? Mehrsprachige Hinweise zum Arbeitsrecht“

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