Integration braucht neue Wege

 

 

Chancen sehen . geben . nutzen
Ein Konzept mit Gedanken zur Integration geflüchteter Menschen in einer wachsenden Stadt

 

 

Einleitung

Integration von Menschen, die nach Berlin kamen, ist anerkanntermaßen ein Schwerpunkt der politischen Aussagen in der Stadt. Die Handlungen und Umsetzungen dazu sind jedoch noch nicht mit der Intensität versehen, die die Aufgabe fordert. Zudem begreifen wir diese Aufgabe als eine der gesamten Stadt. Wir wollen deshalb losgelöst von politischen Meinungen und Partei-Interessen, unabhängig von Zuständigkeiten und Befindlichkeiten und im Interesse einer Stadt, die diese Aufgabe nicht nur annimmt, sondern auch die Chancen für alle erkennt, unsere Ideen dazu aufstellen.

Wir sind nicht erfahren im Verwaltungs- und Haushaltsrecht. Wir sind ebenso nicht erfahren im politischen Taktieren oder Abläufen. Da dies alles aber im Grunde ohnehin keine besondere Bedeutung erlangen darf, außer sich einer Aufgabe unterzuordnen, klammern wir diese Fragen ebenso aus wie etwaige Fragen des Haushaltsrechts oder auch der Finanzierung.

Unseres Erachtens kann es nur darum gehen, daß Berlin die Chance erkennt, die in diesen Herausforderungen liegen: Die Chancen für die Menschen, die Gesellschaft und für die Zukunft.

Wir wollen uns deshalb auf die aus unserer Sicht wesentlichen Themen konzentrieren und hierzu zu vielleicht auch die eine oder andere Anregung geben. Unsere Diskussion ist ebenso offen wie wir gerne andere Ansätze hören und annehmen. Wir befinden uns in einem offenen Prozess, bei dem die Ziele vielleicht klar sein sollten, nicht aber immer alle Wege.

Wir sind deshalb auch an einem weiteren Austausch interessiert und stehen dafür gerne zur Verfügung. Gerne bieten wir auch eine Diskussion an, wie sich unsere Ideen erweitern und ergänzen lassen, welche Bereiche fehlen und wie einzelne Teile konkret umgesetzt werden könnten.

Wir denken an einen offenen und interdisziplinären Diskurs und werden unsere Idee einer solchen Konferenz dazu und mit diesem Ansatz auch weiter verfolgen.

 

I Wohnen

A Allgemeines

Wir behandeln nicht nur das Wohnen im Sinne von Mieten von Wohnungen und Wohnungsbau, sondern auch die aktuelle Unterbringung von geflüchteten Menschen in Unterkünften. Wir betrachten das Wohnen von Menschen als gesellschaftliche Aufgabe und soziale Verantwortung, nicht als rein individuelles Recht und rein privatwirtschaftliche Aufgabe.

Die Unterbringung von Geflüchteten in 2015 war geprägt von massivem Druck auf und für alle Beteiligten beim Finden und Schaffen neuer Unterkünfte. Nun gilt es, die Bedingungen zu verbessern.

Die Pläne zu Containern und Modularen Bauten (MUF) sind nun von den Standorten her bekannt, nicht jedoch in den Details. Das Ziel muß zunächst sein, die Menschen aus Turnhallen heraus und in bessere Unterbringungsformen zu bringen.

Da gleichzeitig (s.u.) große integrative Aufgaben anstehen, die auch in den Unterkünften begonnen werden müssen, müssen diese Unterbringungsformen auch dafür geeignet sein. Deshalb muß es in Containerdörfern, die wir im übrigen durchaus qualitativ besser beurteilen als es der Name vielleicht vorgibt, auch nicht nur Schlafplätze geben, sondern auch Gemeinschaftsflächen für Essen, Leben, Lernen, Spielen und Kennenlernen.

Eine Gemeinschaftsküche, wenn schon individuelle nicht möglich sind, ist notwendig, um die Bewohner von der standardisierten und auch zeitlich reglementierten Versorgung zu befreien. Catering ist das eine, selbstorganisierte Ernährung das andere, wobei das eine auch zusammen mit dem anderen stattfinden kann. Wichtig ist aber, daß die Menschen z.B. beim Frühstück nicht immer die gleichen vorgepackten Pakete vorgesetzt bekommen wie es bisher in vielen Fällen geschieht. Zudem gibt man den Menschen auch eine Selbstverantwortung und Aufgabe zurück, an denen es in Unterkünften ohnehin massiv fehlt.

In allen Unterkünften muß für alle zugänglich Deutsch-Unterricht organisiert sein oder werden. Dies kann, muß aber nicht nur in der Unterkunft stattfinden, sondern kann und sollte lokale Angebote mit einbeziehen.

Zudem muß mindestens ein bestimmter Bereich einer jeden Unterkunft offen sein für Begegnungen zwischen Geflüchteten untereinander (auch anderer Einrichtungen) wie auch mit ehrenamtlichen Helfern. Das bisherige Abschottungsprinzip nach außen mit zum Teil gefängnisähnlichen Kontrollen von Ausweisen und Taschen ist kontraproduktiv und in 


keiner Weise integrativ. Insofern muß an vielen Stellen das bisherige Betreiberkonzept auch neu gedacht werden, denn mindestens zum Teil sind die Konzepte der Betreiber mit ein Problem.

Wenn man versucht, die Turnhallen wieder zu räumen, werden überwiegend Container der nächste Schritt sein müssen, weil nur diese in großer Schnelligkeit errichtet werden können. Deshalb müssen jetzt noch bei der Konzeption diese Fragen ebenso berücksichtigt werden wie in Unterkünften anderer Art, die jetzt noch hergerichtet werden. Die Optimierung der Platzanzahl darf dem integrativen Gedanken und daraus abgeleiteten Raumkonzepten nicht im Wege stehen.

Die Weiterentwicklung der Modularen Bauten ist eine grundsätzlich sinnvolle Lösung. Problematisch werden diese dann, wenn es sich um konzentrierte und auch noch abgelegene Standorte handelt, bei denen eine Durchmischung mit anderen Bevölkerungsgruppen weder vorgesehen noch aufgrund der Lage zu erwarten ist.

Deshalb müssen mindestens parallel auch kleiner Standorte entwickelt werden. Es darf keinen Hinderungsgrund geben, wenn man auch Modulare Bauten für „nur“ 100 bis 250 Bewohner entwickelt, die in innerstädtischen Lagen liegen. Das bisher auf blanke Masse orientierte Standortkonzept ist auf Dauer nicht geeignet, für eine wirklich integrative Unterbringung zu sorgen. Stattdessen muß es zu einer kleinteiligeren Entwicklung kommen, die auch andere Bevölkerungsgruppen anspricht und einbindet. Es spricht nichts dagegen, daß auch alleinstehende Mütter, Studenten oder auch ältere Menschen in solche Häuser mit einziehen. Gerade solche Konzepte hätten einen wesentlich höheren integrativen Charakter und würden nebenbei den Eindruck verhindern, daß zwar für „die Flüchtlinge“ Geld ausgegeben wird, „aber nicht für uns“.

Nicht jeder Standort mag sich für solche Konzepte eignen, aber es lohnt sich, bei der Konzeption an diese Punkte ebenso zu denken wie auch an Fragen der umliegenden Schullandschaft und des Angebotes an weiteren Integrationsleistungen.

B Neue Unterkünfte

Abstimmungen mit den Bezirken, genehmigungsrechtliche Verfahren und Herrichtung von Unterkünften müssen deutlich verbessert und beschleunigt werden. Andere Immobilien müssen schneller geprüft werden. Aus Gründen der Transparenz würde man viel Druck aus der Situation nehmen, wenn die bisher angebotenen und geprüften Immobilien auch entsprechend öffentlich dargestellt und die Gründe für deren Nicht-Eignung bzw. der Stand der Bepflanzung bekannt würden. Immer wieder werden unterschiedliche Immobilien in der Öffentlichkeit diskutiert, ohne, dass es Informationen gibt, ob und warum diese nicht in 


Frage kommen oder vielleicht eben doch. Manche Diskussion ließe sich ebenso ersparen wie auch manch Vorschlag, der vielleicht auf völlig falschen Voraussetzungen beruht.

Immer wieder wird berichtet, daß angebotene Immobilien auch deshalb nicht angenommen wurden, weil sie zu klein wären. Der Wunsch zu großen Unterkünften ist verständlich, wenn man die Zeit und den Aufwand für deren Herrichtung berücksichtigt. Andererseits können wir es uns schlicht nicht leisten, eine Unterkunft mit vielleicht „nur“ 100 oder gar nur 50 Plätzen einfach liegen zu lassen. Die Lösung ist der Mix aus beidem. Kleinere Unterkünfte lassen sich zudem schneller finden, sind oft besser gelegen und sind damit auch integrativ besser geeignet. 

Wenn es klar definierte und erkennbare Standards für solche Unterkünfte gäbe, könnten Immobilieneigentümer auch konkrete Angebote machen, solche Vorhaben auch kalkulieren und dem Land Berlin anbieten. Ein Prüfungsengpass würde sich auflösen, wenn es entsprechende Vorgaben geben würde, auf denen eine eigentümerseitige Planung beruhen kann. Für genehmigungsrechtliche Fragen sind Teams als BUL, Stadtplanung und Baubehörde eine geeignete Maßnahme, die ebenfalls unter festen Vorgaben schnelle Entscheidungen treffen kann.

 

C Vorhandene Unterkünfte, insbesondere Turnhallen

Es ist nicht zu erwarten, daß auf die Schnelle alle Turnhallen geräumt werden könnten. Sofern es hierfür einen Plan gibt, der regelt, wann welche Turnhalle aufgelöst werden kann, muß dennoch eine Ertüchtigung der noch bestehenden Turnhallen vorgenommen werden. Auch hier geht es um die zwingend notwenige Einrichtung von Gemeinschaftsräumen (ggfls. vor der Halle durch mobile Bauten), eine Erhöhung der Anzahl an Duschen und Toiletten, durchgängige Schaffung von Wachmaschinen oder alternativen Waschmöglichkeiten, WLAN, eine Öffnung nach außen für Besuche und auch das Anbieten von Integrations- und Sprachmöglichkeiten in der Unterkunft bzw. dem direkten Umfeld.

Es gibt Lösungen, die bei beengten Verhältnissen vor den Hallen eingerichtet werden können. Container sind ja ohnehin bestellt und können auch hierfür eingesetzt oder nachgeordert werden.

Auch in den Turnhallen kann auf die Einrichtung von Privatshäre geachtet werden. Das Aufstehen von Trennwänden und Abtrennungen einzelner Bereiche ist relativ leicht zu machen. Beispiele gibt es hierfür genug.

 

D Besondere Unterkünfte für besonders Schutzbedürftige, Kranke, Alleinreisende Frauen, Familien usw.

Es gibt inzwischen zwar einige Unterkünfte für Schwangere, Behinderte, Kranke und besonders Schutzbedürftige, aber noch immer zu wenige. Unabhängig von der Zahl der Unterkunftsplätze an sich sind die Verfahren zum Wechsel einer Unterkunft immer noch eher rudimentär.

Für alle Beteiligten muß deshalb ein Verfahren gefunden und dann auch offen kommuniziert werden, das klar aufzeigt, wann sich wer an wen zu wenden hat und was für eine Verlegung in eine andere geeignete Unterkunft notwendig ist.

Im Moment gibt es Betreiber, die diese Aufgaben mit übernehmen und auch gerne bearbeiten. Das Gegenteil gibt es jedoch leider auch. Oft hängt das Wohl dann wieder an betreuenden Privatpersonen, die sich der Sache annehmen und für den Flüchtling eine geeignete Unterkunft suchen. In vielen Fällen scheitern sie an fehlenden klaren Abläufen und Strukturen. 

Ebenso soll eine Liste der Unterkünfte veröffentlicht werden, die über besondere Kriterien verfügen und deshalb für Schutzbedürftige und Kranke geeignet sind.

Exkurs: Maßnahmen während der Registrierung und Erstunterbringung
Ex1: Bankkonten

Das unbare Zahlen von Leistungen ist ein schweres Hindernis und Problem des Lageso. Es bewirkt nicht nur, daß ständig Menschen zum Lageso wandern müssen, um dort zum Teil unnötig zu warten und neu terminiert zu werden, sondern es verhindert auch, daß Menschen in diesen Zeiten z.B. Deutschkurse wahrnehmen können.

Deshalb ist es dringend nötig, daß die Flüchtlinge schnell mit Bankkonten ausgestattet werden oder andere Wege gefunden werden, die Leistungen auch unbar zu zahlen.

Neben Vereinbarungen mit Banken zur schnellen Eröffnung von Konten, im Idealfall gleich beim Lageso, sind auch Modelle denkbar, bei denen die Leistungen per Orderscheck oder auch per Geldkarte ausgezahlt werden. Vermutlich sind Lösungen dieser Art schon vorgeschlagen oder diskutiert worden. was dem entgegensteht, vermögen wir nicht zu beurteilen, aber auch nicht wirklich zu erkennen.

Ex2: Krankenversicherung

Beim Wechsel der Systeme steht u.U. ein erneuter Wechsel der Krankenversicherung an. Zunächst ist sicherzustellen, daß die Aufnahme der „Bestandsflüchtlinge“ in das System der eGK so schnell wie möglich erfolgt und nicht erst Mitte 2016 überhaupt erst begonnen wird. Alle Beispiele zeigen daß alle Seiten davon nur profitieren.

Dazu müssen die Kassen, die derzeit am System der eGK teilnehmen, die Flüchtlinge mind. 3 Monate auch noch nach dem Wechsel ins JC weiterversichern, um den im Moment anstehenden Wechsel so einfach wie möglich zu halten. Sinnvoll ist es deshalb, nur solche Kassen mit in das System aufzunehmen, deren Kriterien nicht zu einem sofortigen Ausschluss führen, wenn der Flüchtling in das System JC wechselt.

Auch wenn es ein relativ kleiner prozentualer Teil unter den Flüchtlingen ist: über 55jährige, denen der Wechsel normalerweise in das System der GKV nicht möglich ist, müssen insoweit berücksichtigt werden, daß ihnen gleich zu Beginn eine Kasse zugewiesen wird, die auch später nach dem Wechsel ins Jobcenter für sie noch zur Verfügung steht. Dem dürfen z.B. nicht gleich satzungsmäßige Regelungen entgegenstehen.

Ex3: WBS

Es gibt schlicht keinen wirklich nachvollziehbaren Grund, warum der WBS nicht auch an Menschen ausgegeben wird, die eine nur bis 12 Monate laufende Aufenthaltserlaubnis haben. Berlin muß dies ändern oder generell grundsätzliche Befreiungen für Menschen mit ALG2-Bezug z.B. aussprechen. Warum überhaupt den „Schlenker“ über die Beantragung eines WBS gehen, der den Menschen ohnehin zusteht, aber extra beantragt werden muß?

 

E Wohnungsbau und Bestand

E1 Großsiedlungen

Vom Senat sind 10 Großsiedlungen identifiziert, die für Wohnungsbau zur Verfügung stehen. Dies ist jedoch ein Programm für die Zukunft. Unter 5 Jahre ist kein Zeithorizont, den man dabei ins Auge fassen kann, vermutlich dauert es eher länger.

Abgesehen von der Zeitfrage stellt sich zudem die Frage, ob und inwieweit solche überwiegend in Randbereichen liegenden Großsiedlungen geeignet sind, auch integrative Impulse zu setzen. Dies wird überwiegend nicht der Fall sein. Die bedeutet nicht, daß angesichts der angespannten Wohnsituation in Berlin diese Pläne fallen gelassen werden sollten, im Gegenteil. Man darf diese Projekte nur nicht im Rahmen einer Integration von geflüchteten Menschen in die Stadt einrechnen.

E2 illegale Ferienwohnungen

Der Beschluss, nun auch die Anbieterdaten offenlegen zu lassen, ist ein richtiger Weg. Ausgehend von den geschätzten Zahlen mit mind. 16.000 gelisteten Wohnungen bleibt dabei dennoch die Frage, ab wann Wohnungen aus der Zweckentfremdung zurück in den normalen Wohnungsmarkt gebracht werden und ob es sich dabei um nennenswerte Anzahlen handeln wird.

Ein mögliches Instrument wäre, Eigentümern illegaler Ferienwohnungen anzubieten, daß das Land Berlin (s.u.) die Wohnungen anmietet. Dabei könnte das Angebot z.B. lauten, einen bestimmten leicht erhöhten Mietzins zu zahlen, um diese Wohnungen dann im Mietpool weiterzugeben.

Damit würde zwar zunächst der illegale Anbieter auch noch belohnt. Aber es mag dazu führen, daß die Wohnungen früher wieder zurück in den normalen Kreislauf kommen. Dazu würde man damit den Aufschlag zahlen, den eine Ferienwohnung normalerweise benötigt, um die durch die ständig wechselnden Nutzer erhöhten Abnutzungskosten zu amortisieren. Dieses Risiko müßte dann jedoch für Berlin dann inkludiert sein.

E3 Wohnungspool geschützter Markt

Neben Maßnahmen wie die Eingrenzung von illegalen Ferienwohnungen müssen ergänzend andere und weitere Maßnahmen angemacht werden, um zusätzlichen Wohnraum für Flüchtlinge, aber auch andere sozial benachteiligte Menschen zu schaffen.

Hierfür müßten die städtischen Wohnungsgesellschaften ihren Anteil von z.Zt. 550 Wohnungen mindestens nochmals verdoppeln.

 

E4 Mietpool

Dazu halten wir es auch für sinnvoll, wenn von Senatsseite (direkt oder indirekt) eine Wohnungsanmietung durchgeführt wird, die bewirkt, daß private Vermieter eventuelle Vorbehalte auf die Pünktlichkeit der Mietzahlungen, viele einziehende Menschen aus fremden Kulturkreisen etc. verlieren und somit zusätzlich Wohnungen erschlossen werden.

Es kann dann sowohl eine Vermietung in Form einer Unterkunft erfolgen, also einzelnen Plätzen, wie auch eine komplette dauerhafte Untervermietung. Dazu stellen wir uns auch vor, daß dieses Modell ebenso auf andere Berechtigte ausgedehnt wird, um dem generellen Wohnungsproblem entgegenzuwirken.

Letztlich können eigentlich alle denkbaren Modelle gefahren werden: Bettweise Vermietung, Zimmerweise wie auch die ganze Wohnung.

Dazu ist es auch denkbar, einzelne soziale Gruppen miteinander zu kombinieren: Flüchtlinge, Studenten, Alleinerziehende, ältere Menschen.

E5 kleinteiliger Wohnungsbau

Der kleinteilige Wohnungsbau wäre ein Mittel, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, ohne dabei zusätzliche große Mittel des Landes zu binden, weil dies auch über private Bauherren erfolgen kann. Gemeint sind Nachverdichtungen, Aufstockungen, aber auch die Umwidmung von Büro- in Wohngebäude.

Hierfür, ebenso wie für den Sozialen Wohnungsbau an sich, sollte über Erbbaurechtsverträge nachgedacht werden, die das Grundstück beim Land Berlin belassen, regelmäßige Einnahmen bringen und zudem das Grundstück damit soweit verbilligen, daß auch in innerstädtischen Lagen sozialer Wohnungsbau wieder möglich ist.

Gleichzeitig müssen baurechtliche Vorschriften soweit vereinfacht werden, daß Dachausbauten und Aufstockungen möglich und vereinfacht werden. Es spricht auch nichts dagegen, wenn gewerblich genutzte Flächen zusätzlich mit Wohnungsbau
aufgestockt werden. Für die Umnutzung sind ebenso Modelle zu entwickeln, die es ermöglichen, gewerbliche Flächen in Wohnungen oder Unterkünfte dauerhaft umzusetzen.

Dies sind zudem Maßnahmen, die mind. teilweise im Ermessen des Landes liegen und nicht an Bundesrecht gebunden sind. Wenn zudem die im Herbst 2015 erfolgte Änderung des BauGB für Flüchtlingsbauten dazu genutzt würde, daß man über den Hebel der temporär errichteten Bauten die Zeit der Planfeststellung etc. zu überbrücken, könnte man die Entwicklung von Baugrundstücken auch zwischenzeitlich nutzen.

 

E6 Aufbau und Unterstützung von Genossenschaften

Bisher werden Genossenschaftsprojekte zwar grundsätzlich unterstützt, aber nicht wirklich aktiv gefördert.

Andere Städte wie Wien zeigen, daß mit einer breiten genossenschaftlichen Basis in erheblichem Umfang seit Jahrzehnten Wohnungsbau zu bezahlbaren Preisen geleistet werden kann. Solche Modelle können und sollten auch auf Berlin übertragen werden. 

Staatlich geförderte oder auch organisierte Genossenschaften können in großem Umfang Wohnungsbau leisten, wenn der Staat damit hilft, Grundstücke zur Verfügung zu stellen (auch Erbbaurecht s.o.), Genossenschaftsanteile vorzufinanzieren und Modelle zu entwickeln, die von einer Objekt- zur Subjektförderung überleiten und damit individuell eine notwendige Förderung und Subventionierung sichern.

 

E7 Weitere Maßnahmen

Neben den o.g. Vorschlägen gibt es eine Menge an Steuerungsmöglichkeiten, die wahrgenommen werden sollten, die wir an anderer Stelle präzisieren werden.

Im Wesentlichen geht es um Maßnahmen der Grundsteuer, Grunderwerbsteuer und weiterer Steuerungsoptionen im Wohnungsbau, die dazu führen sollen, günstigere Wohnungen gegenüber Eigentumswohnungen und teuren exklusiven Mietwohnungen zu bevorzugen.

Wir werden dies noch detaillierter ausführen.

 

 

II. Unbegleitete Minderjährige

Vorbemerkung

Wir springen an dieser Stelle ein wenig und kommen zu den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF). Man müßte die Bemerkungen an mehreren Stellen verteilen, aber das würde diesem aus unserer Sicht wichtigen Thema nicht gerecht. Deshalb haben wir hierzu einen eigenen Punkt gebildet, selbst wenn sich manches auch in anderen Punkten einsortieren ließe. Da die UMF jedoch auch jetzt bereits eine Sonderrolle spielen, führen wir dies hier einfach fort.

Vorschläge

Unbegleitete Minderjährige fristen unverändert ein gewisses Schattendasein, das eigentlich genau gegenteilig gewollt ist.

Das eigentlich sinnvolle Konzept der abgeschotteten und deshalb intensiveren und individuelleren Betreuung wird kaum eingehalten. Eigentlich sollen UMF behütet und besonders betreut ihren Weg gehen. das Gegenteil ist mindestens teilweise der Fall: Sie liegen irgendwo unbemerkt auf der Seite und erhalten nicht die Betreuung und Zuwendung, die eigentlich angedacht ist. Besonders problematisch sind dabei dann die UMF ab ca 16, die manchmal ohne jeden Asylantrag darauf „warten“, als Volljährige dann weiter im Bundesgebiet verteilt zu werden.

Wir fordern hierzu eine Öffnung. Auch diese Unterkünfte werden teilweise von Ehrenamtlichen bereits betreut, die dabei auch feststellen, daß die offizielle Betreuung so nicht stattfindet, obwohl ein besonderes Maß und auch ein entsprechender Aufwand dabei eigentlich betreiben werden soll.

Es stehen jedoch weder alternative Vormünder in ausreichender Anzahl und Ausbildung zur Verfügung noch erfolgen sonstige integrative Maßnahmen in ausreichender Form.

Es spricht nichts dagegen, die Unterkünfte auch dieser Kinder und jugendlichen zumindest teilweise zu öffnen.

Warum sollen unbegleitete Minderjährige nicht auch Kontakt haben zu „begleiteten“ in einer anderen naheliegenden Unterkunft?
Das Konzept der UMF resultiert aus dem generellen der Inobhutnahme von Kindern ohne Eltern oder in schwierigen Situationen. Dies ist ein Anstich ja guter Ansatz, jedoch wäre ein Modell auch, die Kooperation zwischen Unterkünften zu fördern, die Betreuung auch „begleiteter“ Kinder ebenso den Betreuern von UMF mit zu übertragen wie es umgekehrt auch möglich ist, Maßnahmen für Kinder in „normalen“ Unterkünften von UMF wahrnehmen zu lassen.

Das bisherige Konzept geht ja bei UMF davon aus, daß die Eltern als „Betreuer“ ausfallen und die Inobhutnahme die Eltern ersetzt. Nun wissen wir jedoch alle, daß auch bei den sog. „betreuten“ Kindern, also denjeinigen, die MIT Eltern herkamen, aufgrund von Sprachbarrieren und fehlenden Kenntnissen der Verwaltungs- und Behördenabläufen eigentlich keine andere oder wesentlich bessere Betreuung möglich ist, wenn man von den Bindungen an die eigene Familie einmal absieht.

Es spricht nichts dagegen, auch diese Betreuungsmodelle zu überdenken und neu zu organisieren, denn letztlich sind alle Kinder auch eine Zukunft für uns alle und am schnellsten in die Gesellschaft zu integrieren.

Durch andere Rechtsträgerkreise finden auch uneinheitliche Leistungen statt. Es muß dabei mindestens eine Gleichstellung der UMF mit den begleiteten Kindern und Jugendlichen stattfinden, ohnee eigentlich vorhandene Vorteile der UMF dabei einzuschränken.

 

 

III. Bildung

A Einleitung

Der allererste Schritt ist das Erlernen der Sprache. Jeder Teilnehmer aus Politik, Verwaltung, Integration, Wirtschaft und Arbeitsmarkt sagt dies. Es gibt wohl kaum einen Punkt, bei dem eine solch flächendeckende Einigkeit besteht. Dennoch gibt es hierbei immer wieder unbewußte, jedoch auch offenbar bewußt einkalkulierte Hindernisse.

Bestes Beispiel sind die Afghanen: Sie verfügen zwar über keine sog. sichere Bleibeperspektive, haben aber dennoch eine Schutzquote von rd. 45% und werden am Ende sicherlich zu 70% im Land bleiben. Deren Ausschluss aus geförderten Sprachkursen war ein schwerer Fehler. Nicht nur, daß man eine Teilung in den Unterkünften in zwei Klassen in Kauf genommen hat, verbaut man diesen 70% auch den Weg in eine sofortige Integration.

Es muß zwingend dafür gesorgt werden, daß alle Menschen egal unter welchem Status vom ersten Tag an Deutsch erlernen. Die vergebenen Chancen sind sonst viel größer als ein (angeblicher) wirtschaftlicher Schaden. Verpasste Integration kostet am Ende immer mehr als der Aufwand am Anfang.

Hierzu sollten Modelle Einsatz finden, die auf möglichst einheitlichem und anerkanntem Weg eine Feststellung des Sprachniveaus ermöglichen und dann darauf aufsetzend Kurse anbieten, die idealerweise ebenfalls einem später verwert- und verwendbaren Schema folgen.

 

B Schule

Natürlich lassen sich alleine aufgrund begrenzter Räumlichkeiten nicht in jeder Schule sofort die benötigten Willkommensklassen einrichten. Dazu müssen parallel auch noch Lehrer gefunden und eingestellt werden. Dennoch kann und muß sich auch am bisherigen System etwas ändern und verbessern.

Eine Beschulung kann auch in dezentral eingerichteten Willkommensklassen erfolgen. Wenn es genug Kinder in einem bestimmten Umfeld gibt, soll die Beschulung nicht an fehlenden Räumlichkeiten scheitern. Es gibt in vielen Fällen Lösungen über Kirchengemeinden, Stadtteilzentren oder auch freistehenden Büroräumen, die zumindest
übergangsweise genutzt werden können. Auch eine Beschulung in den Unterkünften macht Sinn, wenn es dort die Möglichkeit dazu gibt. 

Ebenso ist es einfacher, bestehende Willkommensklassen oder auch Regelklassen für übertretende Schüler in der Besetzung zunächst aufzustocken und mit der Zeit evtl. wieder abzubauen, damit z.B. der Wechsel aus einer Willkommensklasse innerhalb einer Schule möglich ist. In vielen Willkommensklassen sind auch deshalb später wieder Plätze frei, weil Familien innerhalb Berlins (oder auch in ganz andere Städte) umziehen. Diese Plätze müßten nach einem klaren System nachbelegt werden können, um die ohnehin begrenzten Kapazitäten nicht zu verschleudern.

Zu überlegen wäre, die Unterrichtsstoffe, die in den Willkommensklassen stattfinden, also insbesondere Sprache, soweit zu vereinheitlichen und diese Systeme offenzulegen, daß bereits in Unterkünften, von Ehrenamtlichen oder auch anderen Anbietern bereits ohne Schulplatz die Ausbildung begonnen werden kann, die dann in einer Willkommensklasse weitergeführt werden kann.

Wenn dann sozusagen anerkannt würde, daß das jeweilige Kind bereits in Lektion 7 ist, kann es ohne Anschlußproblem in der Willkommensklasse fortsetzen. Idealerweise werden andere Lehrer aus dem privatwirtschaftlichen Sektor oder auch Ehrenamtiche in kurzen Schulungen in die bestehenden Systeme eingeführt. Die Erfahrung zeigt, daß es kein Problem ist, wenn auch Unerfahrene Aufgaben der Alphabetisierung und von Unterrichtseinheiten am Anfang übernehmen.

Anzudenken sind parallel dabei auch e-learning-Programme, die losgelöst vom Ort durchgeführt werden können und u.U. die Betreuungsintensität bzw. die Anzahl der notwendigen Lehrkräfte reduzieren und auch zum Nachlernen tauglich sind. Sind diese Programme entsprechend zertifiziert, könnten sie als Bestandteil in das Willkommens-Klassen-System bzw. der Vorläufer aufgenommen werden.

Jeder Schritt ist besser als kein Schritt und Warten.

C OSZ

Ein noch größeres Problem besteht mit denjenigen Jugendlichen, die nicht mehr der deutschen Schulpflicht unterliegen. Sie erhalten das Angebot, in ein OSZ zu gehen. Dort sind allerdings 1. die Plätze noch rarer und 2. müßte sinnvollerweise der Auswahl eines OSZ eine berufliche Orientierung vorhergehen, denn die OSZ haben ja eine fachliche Ausrichtung für bestimmte Berufsbereiche. Aus diesem Grund müssen diese Jugendlichen in ein Programm einbezogen werden, das im Vorfeld bereits schulische und/oder
berufliche Vorbildungen feststellt, Interessen ermittelt und danach eine gezielte Auswahl der in Frage kommenden OSZ vornimmt. Unabhängig davon können auch diese Jugendlichen gezielt in Sprachkurse gebracht werden, die auch gezielt die o.g. Feststellungen und Teile einer Berufsberatung zum Inhalt haben sollten.

Zur weiteren beruflichen Ausbildung, zum Finden einer Anstellung und auch möglicherweise zum Eintritt in ein Studium ist es zunächst erst einmal notwendig, festzustellen, welche Vorbildung in diesen Bereichen bestehen. Erstmalig ermittelt wird dies im Moment erst beim Wechsel zum Jobcenter, sofern sich die Menschen nicht selbst im Vorfeld darum kümmern oder (in wenigen Ausnahmen) bei den von der BA für Arbeit geförderten Sprachkursen eine Erhebung stattfand.

Dieser Zeitpunkt ist in mehrfacher Hinsicht zu spät. Genauer erläutern wir dies im folgenden Punkt.

D Berufliche Integration

Im Grunde wäre es hilfreich und sinnvoll, wenn bereits bei der Registrierung die Menschen auch Auskünfte zu ihren Schulabschlüssen und Ausbildungen machen und diese dann weiter verwendbar wären. Eventuelle datenschutzrechtliche Probleme sollten sich dabei lösen lassen, wenn sie dies nicht bereits durch die neue Gesetzeslage sind. Zumindest stünden dann die Grundinformationen bereits beim Eintreffen zur Verfügung und nicht erst Monate später.

Menschen können auf Basis dieser Daten sehr kurzfristig anhand ihrer Fähigkeiten und Vorbildung in entsprechen Betreuung kommen, die gezielt auf ihre Bedürfnisse eingeht.

Auf dieser Basis können dann gezielte Beratungsangebote vermittelt werden, die sich zum einen in Richtung einer Berufsberatung bewegen müssen, andererseits in der Prüfung und Bewertung der bereits erfolgten Schul- und Ausbildung oder eventueller Studienabschlüsse und deren jeweiliger Anerkennung.

Folgende Gründe machen die Notwendigkeit einer früheren Ermittlung und Analyse deutlich:

1. Könnten manchen Flüchtlingen bei einer frühzeitigeren Ermittlung ihrer Qualifikationen und Fähigkeiten bereits frühzeitiger entsprechende Angebote gemacht macht bzw. gefunden werden. Wartezeiten reduzieren sich dadurch erheblich.

2. Falsche Vorstellungen (oft in Richtung Studium gehend) könnten schneller abgebaut
werden. Vermittelt man den Menschen die realistischen und in der Regel zunächst durch Sprachdefizite begrenzten Möglichkeiten, können sie sich auf diese Situation einstellen und damit besser umgehen.

3. Die Tatsache, daß in vielen Fällen eine Ausbildung vermutlich der bessere Weg wäre, ließe sich so ebenfalls besser vermitteln und vorbereiten.

Die Ermittlung der beruflichen Befähigungen und deren Erfassung ist ein wichtiger Schritt, der viel frühzeitiger erfolgen müßte als es bisher in der Regel erfolgt.

Fakt ist, daß Prüfung und Vermittlung aufgrund der nicht standardisiert beurteilbaren Vorkenntnisse und Vorleistungen nicht in den bisherigen Systemen stattfinden können. Es gibt eben keine oder kaum vergleichbare Schulsysteme und damit Abschlüsse.

Es ist zudem aus unserer Sicht zwingend notwendig, in die Unterkünfte und zu den Menschen zu gehen. Ein Beispiel ist das Projekt „early Intervention“, das genau so vorging und damit sehr gute Erfahrungen gemacht hat. 

Die Schlussfolgerungen aus dem Projekt waren insbesondere

  • Sprachkurse ab sofort
  • ein Wegfall oder eine zumindest klarere und einfachere Regelung zur Vorrangprüfung
  • Homogenisierung des Überganges beim Wechsel des Rechtsträgers zwischen Asylgesetzgebung und SGB.

Wir schlagen deshalb mobile Teams vor, in denen Menschen aus folgenden Bereichen beteiligt sein sollten:

– BA/JC
– Rechtsberatung bzw. rechtliche Beratungsstellen
– Sozialbetreuung

Nur so können Menschen die oft umfassenden Fragen stellen und Antworten erhalten, die sich aus ihrer jeweiligen Situation ergeben. Jeder einzelne beteiligte Bereich kann im Grunde nur einen Teil abdecken, was zu einem interdisziplinären Ansatz führt.

Unterschiedliche Zuständigkeiten je nach Status und auch der Wechsel zwischen den Rechtsträgerkreisen dürfen weder zu einer Unterbrechung von Beratung und Integration noch zu einer Verhinderung führen. Entsprechend müssen auch die Übergänge behördenintern harmonisiert werden. Das gleiche Problem stellt sich im übrigen auch für Betreiber, die eine vertragliche Grundlage mit dem Lageso haben, aber nun Kostenübernahmen aus den JC erhalten und damit zu recht nicht wirklich umgehen können.

Auf dieser Grundlage und solchen Teams kann eine berufliche Orientierung erfolgen. Man rechnet damit, daß bis zu 20% in rel. kurzer Zeit in Ausbildung, Studium oder Arbeitsplatz gehen können. Diese Chance kann aber auch nur dann genutzt werden, wenn hierbei keine Zeit verloren wird. Zudem besteht dann die Möglichkeit, sich schneller auf die verbleibenden 80% zu kümmern.

Zwei Drittel dieser verbleibenden Menschen haben nach ersten Analysen mittelfristig gute Chancen im Arbeitsmarkt. Bei diesen Menschen besteht allerdings auch ein erhöhter Beratungsbedarf, der damit beginnen muß, ihre Vorqualifikation festzustellen, den notwendigen Bedarf zu ermitteln und auch Aufklärung über den Bildungsmarkt in Deutschland festzustellen. 

Realistisch wird für viele Menschen ein Studium in weiter Ferne liegen. Zum einen wird nahezu zwingend C1-Niveau benötigt, zum anderen ist ein klassisches Studium auch gar nicht zwingend notwendig, weil viele Studiengänge (z.B. im sozialen Bereich) in Rauschen Ländern bei uns Ausbildungsberufe sind.

Generell (auch dazu noch teilweise später) sind wir für ein Credit-System, das sich einerseits an Abschlüssen und Ausbildungsschritten ebenso wie an Sprachkenntnissen orientiert, andererseits jedoch Fähigkeiten und Befähigung in den Vorredend stellt. Bei unseren Ausführungen zum faulen Ausbildungssystem kommen wir nochmals darauf zurück.

E Praktika und Ausbildung

Es müssen neue Systeme gedacht und erarbeitet werden. Der Einstieg in berufliche Qualifikation und Arbeit kann kaum über die althergebrachten Modelle erfolgen.

Ideal wäre ein großer Pool an Praktikums-Plätzen zur Orientierung, die dann in Ausbildungssysteme münden, bei denen vorgeschaltet ein zunächst hoher Schulanteil mit Sprache um einen beruflichen praktischen Teil ergänzt wird. Mit der Zeit verschieben sich dann beide Elemente gegeneinander bis der Eintritt nach 6-12 Monaten je nach Befähigung in eine „klassische“ Ausbildung mündet.

In einem zweiten Teil ist die aktuelle starre duale Ausbildung für Menschen ohne größere Sprachkenntnisse kaum zu schaffen. Modelle, die einen Abschluss nicht zwingend nach drei Jahren vorsehen, sondern ähnlich wie an Universitäten mit Credit-Systemen arbeiten, wären ideal. So können Menschen in einem Zeitrahmen von z.B. 3-5 Jahren die Ausbildungsinhalte schrittweise zusammentragen und entsprechend ihren Möglichkeiten dann in einen Abschluss umsetzen.

 

F Arbeit

Der direkte Einstieg in den Arbeitsmarkt wird für viele kaum machbar sein. Eine Ausnahme besteht in gering qualifizierten Berufsfeldern wie Gebäudereinigung, Hotels, Restaurants usw. in helfenden Tätigkeiten, die zudem wenige Sprachkenntnisse voraussetzen. Wir werden erleben müssen, daß vermutlich einige Erwartungen und Träume sich realistisch betrachtet nicht umsetzen lassen.

Dennoch sind natürlich auch solche Tätigkeiten weder verwerflich noch grundsätzlich abzulehnen, im Gegenteil: Sie können tatsächlich einen direkten Einstieg in eine berufliche Tätigkeit bedeuten und eine eigene Existenz schaffen.

Wichtig hierbei ist eine Bündelung dieser Angebote und deren transparente Darstellung.

Um einen Direkt-Einstieg überhaupt zu ermöglichen, sind die o.g. Teams wieder gefordert, um schnell bestehende Qualifikationen, deren Anerkennung bzw. deren notwendige Ergänzung festzustellen und zu vermitteln.

Je schneller dies erfolgt, können Menschen auch in eine eigene Arbeit gehen. Dazu müssen auch mit Arbeitgebern Modelle erarbeitet werden, die die Arbeitsaufnahme ermöglichen, dabei am Anfang aber auch Spracherwerb bzw. Zusatzqualifikationen ermöglichen, damit dann nach 6-12 Monaten eine ganz normale Tätigkeit ermöglicht wird.

All diese Maßnahmen bewirken nicht nur eine wesentlich höhere Zufriedenheit der Flüchtlinge, sondern entlasten den Staat in weiten Teilen.

G Generelles Ziel bei Ausbildung/Arbeit/Studium

Ziel muß sein, Menschen mit sofortiger Ausbildungs-/Arbeits- oder Studienmöglichkeit sofort aus den Unterkünften zu identifizieren, das Asylverfahren abzukürzen und sie sofort in die Maßnahmen zu bringen, die den Eintritt in Ausbildung/Arbeit/Studium ermöglichen. Jede Woche ohne weitere Entwicklung ist dabei schädlich.

Wenn nach einem zeitlichen und anerkannten Verfahren die Qualifikation, die Fähigkeiten und die Befähigung der Menschen ermittelt und auch z.B. mit Credits gewertet werden, könnte man ein System aufbauen, das es auch Arbeitgebern ermöglichen würde, selbständig zu beurteilen, ob ein Bewerber für einen Job oder eine Maßnahme geeignet wäre.

Dazu braucht es auch eine Vielzahl neu gedachte unterstützender Maßnahmen, die das bisherige duale System erweitern bzw. ausweiten:

Kleinere Arbeitgeber sind kaum in der Lage, Sprachkurse, Integrationsmaßnahmen oder ähnliche Vorstufen selbst zu organisieren. Hierzu braucht es eine übergreifende Plattform, die das macht, was vielleicht AG a la Siemens leisten können, aber nicht der Handwerksmeister eines kleinen Betriebes. Es ist auch unmöglich, solche eher gesellschaftlich motivierten Vorleistungen durch Arbeitgeber erbringen zu lassen. Hier müssen für alle Beteiligten sinnvoll Kostenregelungen erfolgen.

Gleichermaßen kann ein solches System auch mit universitären Möglichkeiten verbunden werden und damit gleichermaßen für eine spätere Ausbildung, den Direkteinstieg in Arbeit oder auch die Aufnahme eines Studiums dienen.

Letztlich kann man solche Systeme und Denkmodelle auch öffnen für andere Benachteiligte, die ebenso in die klassischen Strukturen des Ausbildung in Deutschland noch zu integrieren sind.

Zudem berücksichtigt ein System der Befähigungen nicht nur starre Ausbildungsschritte, die bei ausländischen Menschen nach deutschem Muster ohnehin kaum vorhanden sind, sondern stellt auf die Menschen an sich ab. Es berücksichtigt viel mehr einen Ansatz, der den Menschen in den Vordergrund stellt und nicht ein Blatt Papier, das sich Zeugnis nennt.

 

 

IV. Kommunikation und Information

A Einleitung

In unserem tagtäglichen Erleben stellen wir fest, daß trotz aller Bemühungen und Versuche die Kommunikation und Information eine der größten Schwachstellen ist.

Verfahren unterschiedlicher Art sind für Betreibern und/oder Helfer

  • intransparent oder nicht kommuniziert
  • kommuniziert, aber nicht bekannt
  • bekannt, aber nicht mehr gültig
  • bekannt, kommuniziert, aber funktionieren nicht
  • funktionieren, sind aber nicht bekannt.

Unter Flüchtlingen sind Informationen, Verfahren und/oder Leistungen

  • nicht bekannt
  • verbreitet, die es gar nicht gibt
  • Leistungen darstellend, die es nicht gibt
  • Leistungen versprechend, die es dort nicht gibt, wo es sie geben soll
  • bekannt, die es gar nicht gibt.

Die Reihe läßt sich noch problemlos ergänzen um Informationen zu bestimmten Themen, die je nach Ansprechpartner bunt variieren. Auch Sachbearbeiter bei bestimmten Behörden beauskunften Fragen immer wieder und gerne anders.

Deshalb ist aus unserer Sicht der Bereich Information und Kommunikation nicht unwichtiger als das Wohnen oder Arbeiten.

Falschinformationen führen zu unnötigen Wegen, falschen Erwartungen, verschenkter Zeit und vor allem der Priorisierung von eigentlich Unnötigem im Vergleich zu eigentlich Wichtigem.

Die Anzahl der versäumten Stunden z.B. bei Deutschkursen für unnützes Anstehen am Lageso geht in die 100.000e. und ist das beste Beispiel wie durch Desinformation, Falschinformation, Nichtwissen und schlicht auch desaströse Behördenabläufe Zeit von Menschen sinnlos verschleudert wird.

Deshalb legen wir auf diesen Punkt auch einen so starken Wert.

 

B Für und mit Flüchtlingen

Flüchtlinge haben leider nur wenig Möglichkeiten, die sie betreffenden Informationen in eigener Sprache nachzulesen. Die Abläufe bei deutschen Behörden sind systemimmanent kompliziert und auch schon für Deutsche oft nicht sofort durchschaubar. Bisherige Seiten für Helfer sind deshalb vorrangig auf Deutsch verfasst. Nur für einzelne Vorgänge gibt es übersetzte Vorlagen für Geflüchtete, wenn dann allerdings nur für Teilaspekte.

Selbst bei vordergründig klar geregelten Vorgängen kann es in Berlin noch passieren, daß die übergeordnete Senatsverwaltung etwas sagt, die umsetzenden Bezirke es aber anders verstehen oder handhaben.

Ziel muß jedoch sein, den Flüchtlingen ein eigenständiges Handeln zu ermöglichen. Hierzu müssen die Kompakt-Informationen für Helfer und Betreiber (s.u.) auch in den wesentlichen Sprachen dargestellt werden.

Videos können ein (kleiner) Weg sein, erreichen zwar nicht Alphabetisierte, sind aber in der Handhabung nur bedingt tauglich. Die schriftliche Zusammenfassung und Darstellung läßt sich ausdrucken, mitnehmen, „abarbeiten“ und nachverfolgen. Wir erinnern in diesem Zusammenhang an das leidige Thema WLAN in Unterkünften, das kaum zur Verfügung steht und deshalb ein Video anschauen kaum möglich ist.

Dazu gehört auch, den ankommenden Menschen in Landessprache gleich bei Ankunft Informationen mitzugeben, mit denen sie etwas anfangen können. Hierzu wollen wir in Kooperation mit Menschen, die hier vor 6-12 Monaten ankamen und damit nahezu alle Seiten kennen, Antworten auf die Fragen finden, die sich ankommenden Menschen hier stellen. Dies kann nicht eine der vorhandenen Broschüren leisten, selbst wenn sie überarbeitet würde. Es geht darum, von der Sicht des Ankommenden aus zu denken, nicht aus der Sicht des hier Lebenden.

Informationen, die uns wichtig sind, sind es teilweise für die Ankommenden erst an 3. oder 4. Stelle. Bestimmte Fragen und Erwartungen von hier Ankommenden kommen hier aufgewachsenen gar nicht erst in den Sinn.

 

C Für und mit Betreibern

Immer wieder stellt sich heraus, daß Informationen für Betreiber zu Abläufen und Verfahren nicht sauber kommuniziert werden. Dies mag auch an internen Strukturen bei Betreibern liegen, aber zu einem erheblichen Teil auch daran, daß die wesentliche Fokussierung auf die für die Betreiber notwendigen Inhalte fehlt.

Hierbei geht es uns weniger um Fragen der Vertragsbeziehung mit den Betreibern an sich (auch wenn dies noch ein weiteres Thema zu sein scheint) als viel mehr darum, daß die Fragen, die für die Flüchtlinge in den jeweiligen Unterkünften wichtig sind, wenn es um Leistungen oder Abläufe geht, nicht sauber kommuniziert werden.

Hierfür ist zwar eine Plattform für die Informationsbeziehung Betreiber-Lageso angedacht, aber 1. nach unserer Kenntnis noch nicht in Betrieb und 2. dann ganz sicher nicht mit den wesentlichen Inhalten versehen. Zudem greifen manche der Themen ineinander. So ist beispielsweise die Frage nach einer Kostenübernahme eine, die sowohl den Betreiber interessiert wie auch den untergebrachten Menschen und zudem auch noch den Helfer.

Es geht dabei weniger um einen Transport rechtlicher und rein verwaltungsspezifischer Informationen, sondern viel mehr um deren „Übersetzung“ in ein handhabbares Maß und im Idealfall in kurze und bündige Ablaufzettel.

Die Mitarbeiter bei den Betreibern sind mit vielen Fragen schlicht überfordert, weil ihnen die notwendigen Informationen fehlen oder diese nicht in einfache Struktur gebracht sind, die das tägliche Arbeiten damit erfordert.

Immer wieder müssen wir feststellen, daß Betreiber nicht im Detail über Regelungen beim Lageso oder anderen Behörden informiert sind. Dies betrifft sowohl eigentlich betriebsinterne Regelungen mit dem Lageso, wie z.B: die Verlegung einer Person von Unterkunft A nach B wie auch generell die Unterstützung der Betreiber in Sachfragen und Spezialfällen.

Zum Teil sind kommunizierte Verfahren schlicht nicht in wirklichem Betrieb, zum Teil sind Verfahren in Betrieb, die nicht kommuniziert wurden.

Für die Betreiber ist die Erstellung einer Wissensdatenbank aufbauend auf dem „Wikipedia“ für alle anderen Helfer deshalb notwendig. Hierzu bedarf es einer Sammlung von allen einschlägigen Vorschriften und Abläufen in simpler Darstellung als Ablaufplan und nicht als verschlungenem Gesetzestext. Je nach Adressat kann diese Wissens-Datenbank dann allen Beteiligten bzw. nur den jeweils betroffenen zur Verfügung stehen.
Dabei ist generell zu betonen, daß die stellenweise vorhandene Mauertaktik einzelner Verwaltungsbereiche schlicht kontraproduktiv ist. Betrieb können (oder wollen) manches nicht leisten, was sie jedoch eigentlich wissen müßten, Ehrenamtliche wollen dies leisten, wissen aber nicht genau Bescheid und werden auch gezielt nicht informiert.

Exkurs:

Das Betreuungskonzept gerade in längerfristigen Unterkünften muß hier deutlich überdacht und auch erweitert werden, auch mit der Möglichkeit, Leistungen von außen zu „liefern“. Betreiber in der überwiegenden Art ihrer Aufstellung können dies oft selbst nicht leisten. Notunterkünfte in bisheriger Form wandeln ihren Status ebenso wie es die in ihnen lebenden Menschen tun. Dem muß auch Rechnung getragen werden, damit Beratungsleistungen schon in der Unterkunft erbracht werden.

Zudem ist die Personalausstattung insbesondere der Not-Unterkünfte (soweit diese selbst nach dem bisherigen Schlüssel erfüllt wird) nicht ausreichend, die Leistungen zu erbringen, die notwendig sind, um die ersten Schritte der Integration auch wirklich zu begleiten. Menschen kommen mit Fragen zu Dokumenten, Vorgängen, Anträgen etc. zu den Betreibern und werden mal etwas mehr, mal deutlich weniger und manchmal gar nicht betreut.

D Für und mit Initiativen und Helfern

Für den Kommunikationsfluss mit der großen Anzahl der Ehrenamtlichen und Freiwilligen fehlt ebenfalls eine geeignete Informationsplattform. Das Lageso ist auch hinsichtlich der Qualitätsüberprüfungen schlicht auf die Strukturen der Freiwilligen angewiesen. Hierzu ist es allerdings auch notwendig, daß in bestimmten Bereichen die Informationen vorliegen, die dafür notwendig sind.

Das leidige Thema des nicht vorhandenen bzw. sauber definierten Leistungskataloges für die Betreiberpflichten ist und bleibt ein zentrales Thema, das für alle Beteiligten nur unnötigen Probleme bereitet. Auch mit einem überarbeiteten Vertrag in Kürze wird es frühestens ab Sommer eine im Idealfall einheitliche Basis geben.

Ebenso sind viele Ehrenamtlichen als Paten betreuend für Flüchtlinge engagiert und begleiten diese inhaltlich, aber auch persönlich bei Verwaltungsvorgängen. Die dafür notwendigen Informationen sind und bleiben über diverse Informationsquellen verstreut und sind nicht zentral aufbereitet. Hierfür gilt das Gleiche, was wir auch bereits für die betreuenden Mitarbeiter der Betreiber gesagt haben: Es wird eine zentrale Informationsplattform benötigt.

 

V. Ehrenamtliche und Initiativen

A Einleitung

Das Engagement der Ehrenamtlichen und Freiwilligen hat in hohem Maße zu dem beigetragen , was die positive gesellschaftliche Stimmung in weiten Teilen des Jahres 2015 ausmachte. Dies führte auch zu neuen Strukturen in vielen Bereichen, die es nun allerdings auch zu verstetigen und zu etablieren gilt. Nur mit gesellschaftlichem Engagement und einer positiven gesellschaftlichen Grundstimmung lassen sich alle Aufgaben bewältigen.

Diesen Umständen und Erkenntnissen muß allerdings auch Rechnung getragen werden. Alle Seiten betonen die Wichtigkeit der ehrenamtlichen Unterstützung und geleisteten Arbeit. Sie betonen die Wichtigkeit auch für die Zukunft.

Und alle wissen, daß es gerade bei den wichtigen Fragen der Integration ohne ehrenamtliche, freiwillige und private Strukturen nicht geht.

Es geht allerdings nicht nur nicht, wenn man diese Menschen nicht unterstützt, sondern auch dann nicht, wenn man ihre Arbeit und all das Geleistete nicht verstetigt und nachhaltig auf bessere Füße stellt.

Bis 2014 waren gab es zwar auch ein freiwilliges Engagement, jedoch nicht in dieser Stärke und auch nicht in der Form, daß Freiwillige direkt und in den Unterkünften einbezogen wurden. Es galt eher ein Prinzip der Distanz.

Dies hat sich in 2015 nachhaltig geändert. Deshalb muß es auch zu neuen Regeln zwischen Freiwilligen und Ehrenamtlichen kommen, die dieser gesellschaftlichen Entwicklung auch Rechnung trägt.

Betreiber fassen ihre Tätigkeit und auch den Umgang mit Ehrenamtlichen sehr unterschiedlich auf. Von einer sehr kooperativen Einstellung bis zur eigentlich unwilligen Duldung des Nötigsten ist dabei alles vertreten.Auch Ehrenamtliche können anstrengend und überfordernd oder über das Ziel hinausschießend sein. Hier gilt es einerseits einen Ausgleich zu finden, andererseits aber auch darum, die ehrenamtliche Arbeit zu verstetigen und als Bestandteil notwendiger gesellschaftlicher Integration zu sehen.

Wir schlagen deshalb Maßnahmen vor, die für eine Verstetigung des gesellschaftlichen Engagements stehen, deren Existenz als wesentlichen Faktor einer erfolgreichen

Integrationspolitik anerkennen und auch die Rolle der ehrenamtlichen Helfer auf ein gleichrangiges Niveau mit allen anderen Beteiligten hebt.

 

B Unbürokratische kleinere finanzielle Unterstützung

An vielen Stellen sind Haushaltsmittel aufgestockt worden, um bestehende Strukturen zu erweitern. In weiten Teilen sind jedoch diese Mittel auch bereits ausgeschrieben und vergeben. Die Stadtgesellschaft besteht jedoch zu einem erheblichen Teil auch aus den Ehrenamtlichen und Freiwilligen, die nicht immer und durchgängig in klassischen Strukturen organisiert sind und dies auch zum Teil gar nicht vorhaben, weil sie sich nicht mit unnötigen Verwaltungsprozeduren belasten wollen.

Was jedoch nahezu vollständig fehlt, ist eine Möglichkeit zur Projektfinanzierung für Freiwillige. Dies betrifft kleine Projekte von wenigen 100 € ebenso wie einer nachhaltigen Finanzierung dieser die Stadt erheblich bereichernden neuen Strukturen.

Es wird deshalb ein Topf benötigt, der relativ unbürokratisch bezogen auf Beantragungs-Voraussetzungen und Antragsverfahren Mittel von 200€ bis 20.000€ vergibt. Dazu können 2 oder 3 Stufen der Vergabe und des Antragsumfanges eingerichtet werden, z.B. bis 3.000€, bis 10.000€ und bis 20.000€. Die Ausstattung sollte mind. bei 2 Mio € liegen.

Entscheidend ist, daß die Vergabe fortlaufend erfolgen kann und im Idealfall 6x pro Jahr.

C Finanzielle Ausstattung zur Verstetigung ehrenamtlicher Arbeit

Es haben sich us der schnellen Hilfe der Freiwilligen zahlreiche Projekte entwickelt, die Aufgaben übernommen haben, die entweder bisher nicht im sozialen Netzwerk der Stadt abgebildet waren oder in nur unzureichendem Maße.

Viele diese Projekte sind auf Dauer nicht tragfähig umsetzbar oder aufrecht zu halten, wenn sie nicht auch finanziell unterstützt werden. Zudem können nicht alle bestehenden Projekte, Zentren, Vereine etc. einfach nur um x Prozent aufgeblasen werden, sondern müßten sich auch neu und anders strukturieren.

Wichtig ist alo. die gesellschaftliche Teilhabe und das gesellschaftliche Engagement auch dadurch zu unterstützen, daß es eine nachhaltige Finanzierung gibt.
Hierzu muß man sich auch davon lösen, dies nur in Form eingetragener gemeinnütziger Vereine zu unterstützen, denn weder ist ein Verein immer die gewünschte noch die notwendige Basis. Denkbar wäre, wenn es keine andere Lösung gibt, eine Art „Dach-Verband“, der jedoch nicht ÜBER die Projekte gestellt ist, sondern ausschließlich ein Vehikel ist, um solche Strukturen zu bilden, die den Projekten (manchmal) fehlt.

Wichtig ist jedoch ein Fonds, der überparteilich und gestützt von den relevanten Senatsverwaltungen (Senatskanzlei, SenGesSoz, SenAIF, SenFin, SenStadtUm und SenWi) Mittel vergibt, die eben auch eine zumindest mittelfristige Unterstützung ermöglicht. Wir denken hier an eine bis zu 3jährige Finanzierung, Bereitstellung von Räumen oder Grundstücken, einer Anlaufstelle genereller Art für Fördermittel, Ausschreibung von Mitteln etc. und einer Ausstattung mit € 5 Mio p.a. für die nächsten 3 Jahre. Die Anbindung dabei kann und sollte die Bezirke als diejenigen, die zukünftig die integrative Umsetzung gewährleisten müssen, nicht nur mit einbeziehen, sondern auch klar mit in den Vordergrund stellen.

 

D Regularien für das Verhältnis der Betreiber zu den Freiwilligen

Es gibt ein Hauptthemenfeld, das immer wieder zu Konflikten führt: Ehrenamtliche Helfer kritisieren Leistungen des Betreibers. Oft zu Recht, manchmal auch zu unrecht. In Folge solcher Diskussionen reagieren einige Betreiber über und verbannen Ehrenamtliche aus den Unterkünften.

In erster Linie ist es Aufgabe des Lageso als Auftraggeber zunächst klarzustellen, daß die Betreiber nicht hoheitliche Aufgaben im eigentlichen Sinne wahrnehmen, sondern als Dienstleister für das Land Berlin arbeiten. Hierzu hatten wir bereits beim Thema Wohnen und Unterkünfte etwas gesagt, wie wir uns die Weiterentwicklung der Unterkünfte weg von abgeschotteten Einheiten hin zu Orten der Begegnung und des Wohnens vorstellen.

Im Einzelnen kommt es momentan jedoch immer wieder zu Konflikten, für die es eine Regelung geben muß.

Hintergrund sind zumeist die bereits angesprochenen Unklarheiten zu Betreiberpflichten und oft auch eine falsche Auffassung des Betriebes einer Unterkunft. Selbst wenn es auch zu überzogenen Forderungen seitens von Freiwilligen gekommen sein mag, ist es doch subjektiv wahrgenommen eher anders herum. Betreiber, die von „Insassen“ sprechen oder Taschenkontrollen durchführen, haben eine offensichtlich falsche Auffassung ihrer Aufgaben.
Es ist deshalb eine Regelung notwendig, die einerseits den Freiwilligen eine neutrale Instanz stellt und andererseits auch die Betreiber daran hindert, Hausverbote und reglementierende Maßnahmen vom „Abreißblock“ auszusprechen.

Wir stellen uns hierzu ein Verfahren vor, das bei den meisten Hausverboten greifen sollte und es beiden Seiten ermöglicht, dies entweder auszusprechen oder abzuwehren, ohne, daß eine Seite übervorteilt wird. Eine Art Schiedsstelle kann dies aus unserer Sicht gut leisten. Hierzu haben wir einen detaillierten Vorschlag erarbeitet, den wir gesondert kommunizieren.

Gleiches gilt für eine dem vorgeschaltete Schlichtungsstelle nach gleichem Muster für Beschwerden über Leistungen von Betreibern und auch alle Auseinandersetzungen zwischen Ehrenamtlichen und Betreibern als Ursache und Ausgangspunkt für alle weiteren Eskalationen.

Wir stellen uns deshalb für Beschwerden und andere Auseinandersetzungen eine Schlichtungs- und Schiedsstelle vor, die paritätisch besetzt ist. Es sollte hierzu eine gleichberechtigte Besetzung durch alle Beteiligten geben und ein gezieltes, verpflichtendes und moderiertes Konfliktmanagement. Auch hierzu ist die ehrenamtliche Seite zu befähigen und entsprechend auszustatten, um eine Gleichstellung zu erreichen.

Die Beschlüsse dieser Schiedsstelle sind dann unter bestimmten Bedingungen für alle Seiten bindend. Dies schließt auch die Seite der Betreiber mit ein, um der Beteiligung der Gesellschaft einen entsprechenden Stellenwert zu verschaffen, obwohl sie rein juristisch nicht Vertragspartner ist.

Erst dann, wenn die Gesellschaft mit beteiligt wird, ist auch diese wirklich wichtige Ebene mit in den Umgang mit Flüchtlingen wirklich eingebunden und respektiert.

In einem nächsten Schritt – und auch gestaffelt je nach Unterkunft – stellen wir uns auch eine Beteiligung der Bewohner einer Unterkunft in geeigneter Form vor. Sind Menschen über einen längeren Zeitraum in einer bestimmten Unterkunft untergebracht, steht ihnen auch ein Recht auf Teilhabe zu, die in Form von Bewohner-Beiräten zur Gestaltung der eigenen Unterkunft mit einbezogen werden muß.

 

 

Fazit

Wie einleitend dargestellt, haben wir bei unseren Ideen, Vorschlägen und Betrachtungen auf wenig Rücksicht genommen: Es ging uns nicht um Bund-Länder-Kommunen-Zuständigkeiten, nicht um die Finanzierungsfragen, die ebenso an und aus mehreren Stellen zusammenlaufen (oder auch nicht), aber vor allem ging es uns um eines nicht: Stillstand im Denken. Auf Manches können wir mangels Kenntnis keine Rücksicht nehmen, auf anderes wollen wir auch gar nicht.

Wir haben eine Chance, mit und durch die zu uns gekommenen Menschen nicht nur für diese etwas zu tun, sondern auch für unsere Gesellschaft. Es geht nicht „nur“ um neu Angekommene, sondern auch um Menschen die schon hier sind.

Wir können diese Chance nutzen und unsere bisherigen Organisations-, Verwaltungs-, Genehmigungs-, Bildungs-, Ausbildungs-, Bau- und Integrations-Vorschriften und Vorstellungen anpassen, ändern und aufbrechen und damit letztlich für ALLE etwas erreichen oder wir verharren in Stillstand, bisherigen Denkmustern und alten Strukturen und verpassen mit Glück nur Chancen, mit etwas Pech hingegen unsere Zukunft.

Wir haben sicher manche Dinge nicht zu Ende denken können, manches vergessen, vielleicht auch Dinge nicht bedacht. Manches mag sehr punktuell sein, anderes sehr allgemein. Wir haben jedoch auch keinen „Apparat“ hinter uns, der sich konzeptionell damit beschäftigen könnte.

Wir nehmen nur selbst wahr und erleben selbst. Wir sprechen viel und haben die Augen auf dabei, selbst wenn unser Blick naturgemäß nicht alles erfassen kann. Aber wir hatten auch deshalb schon im November 2015 einmal zu einem interdisziplinären Denkmodell aufgerufen und sehen die Notwendigkeit dazu immer noch.

Wenn wir unsere Stadt mit ihren Herausforderungen entwickeln, die Chancen wahrnehmen und für alle eine gerechtere und lebenswertere Stadt bilden wollen, darf es weder ein Denken in alten Strukturen und Besitzständen noch ein parteipolitisch motiviertes Ja oder Nein geben und erst recht kein Verbot von neuen Impulsen und Vorschlägen.

Es gibt im Leben manchmal auch Chancen wie z.B. die Öffnung der Mauer oder jetzt den Zuzug von geflüchteten Menschen. Gegen beide Umstände hatten und haben Menschen etwas einzuwenden, sogar gegen den Mauerfall. Aber beide Situationen bieten uns auch erhebliche Chancen, uns INSGESAMT zu entwicklen.

Es geht nicht nur und ausschließlich um geflüchtete Menschen, es geht um Chancen für uns alle, die wir durch sie bekommen haben. Das alleine kann und darf unser Blick darauf sein. Und nur so nehmen wir auch alle Menschen in Berlin mit in eine bessere Zukunft.

 

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1 Gedanke zu „Integration braucht neue Wege“

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