Bevollmächtigung durch Vormund. Hilfe für Minderjährige: Infoabend am 12. Oktober 16

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Datum/Zeit
Date(s) - 12/10/2016
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Vormund werden

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Am 12.10.16 um 19:00 Uhr veranstalten wir einen Infoabend in der Sybelstraße 43, 10629 Berlin rund um Bevollmächtigungen. Vermittelt werden grundlegende Informationen, außerdem beantworten wir Fragen. Interessenten melden sich bitte unter info@vormund-werden.de an. Im Vorfeld könnt Ihr uns auch schon individuelle Fragen zu konkreten Fällen schicken.

Der Infoabend ist Teil unseres Turbo-Projekts mit dem Ziel möglichst vielen Jugendlichen noch die Chance zu geben, vor ihrem 18.Geburtstag einen Asylantrag zu stellen. Primäre Ansprechpartner für das Projekt sind Andrea Petzenhammer und Sabine Speiser.

Wichtigsten Infos im Überblick

Warum bevollmächtigen lassen?

Immer mehr Jugendliche werden volljährig oder stehen kurz davor – ohne bisher einen Asylantrag stellen zu können. Denn dafür benötigen minderjährige Flüchtlinge einen Vormund, der das für sie übernimmt. Wenn kein ehrenamtlicher Vormund bestellt werden kann, greifen die Familiengerichte auf Amtsvormünder zurück. Die Amtsvormundschaften für UMF liegen in Berlin beim Jugendamt Steglitz Zehlendorf. Die Amtsvormünder sind jedoch haltlos überlastet und haben damit in den vergangenen Monaten vielfach begründet, warum Sie sich für die meisten minderjährigen Flüchtlinge nur um das Nötigste kümmern können: Unterkunft, Finanzierung, Krankenversicherung und Reaktionen in Notfällen.
„Viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge befinden sich über lange Zeit in einem Zustand der aufenthaltsrechtlichen Illegalität und der rechtlichen Handlungsunfähigkeit mangels Bestellung eines Vormunds. Die Berliner Senatsverwaltung für Jungend verstößt damit gegen sämtliche Rechtsvorschriften zur Inobhutnahme und Betreuung und verletzt systematisch das Kindeswohl.“

Aus: Forderungen des Flüchtlingsrats Berlin zu den Abgeordnetenhauswahlen 2016, S. 22, 07.09.16

 

Amtsvormünder übertragen Aufgaben in Teilen

Ein Vormund entscheidet, neben den asylrechtlichen Anliegen, auch alle anderen Fragen der elterlichen Sorge wie zu Bildung oder Gesundheit. Gerade Ehrenamtliche können jedoch oft nicht das ganze Paket leisten. Wenn sich ein Ehrenamtlicher findet, der über den Weg der Bevollmächtigung den Amtsvormund unterstützt, die Termine wahrzunehmen, die mit dem Asylantrag verbunden sind, sind die Amtsvormünder auch bereit:
– bei Aussicht auf Erfolg, den Antrag auf Asyl für den UMF zu stellen
– die Bevollmächtigung für den Ehrenamtlichen auszustellen.

 

Vorstellung beim Jugendamt

Die Ehrenamtlichen stellen sich beim Jugendamt vor und übernehmen nach der Bevollmächtigung in Teilen die Aufgaben des Amtsvormundes. Diese Teile beziehen sich vor allem auf die Klärung des aufenthaltsrechlichen Status: Sie begleiten die Jugendlichen vor Stellung des Asylantrags zu Beratungsgespräch, bei dem entschieden wird, ob ein Asylantrag für diesen Jugendlichen in seiner spezifischen Situation der geeignete Schritt ist.

Der Amtsvormund stellt dann den Asylantrag beim BAMF.

Zur Anhörung beim BAMF – so sie denn noch vor dem 18. Geburtstag stattfindet – begleitet wiederum der bevollmächtigte Ehrenamtliche den Jugendlichen.

 

Letzte Ausfahrt für viele Fast-Volljährige

Die Vorgehensweise kann insbesondere bei Jugendlichen, die kurz vor ihrem 18. Geburtstag stehen und einen Asylantrag stellen möchten, sehr hilfreich sein. Ein Vormundschaftsverfahren dauert in der Regel zwischen einem und drei Monaten, eine Bevollmächtigung geht deutlich schneller, sie kann innerhalb einiger Stunden erfolgen.

Werden die Jugendlichen 18, ohne einen Asylantrag gestellt zu haben, wurden sie bisher häufig in andere Bundesländer umverteilt. Für Geflüchtete, die nie konkret nach Berlin wollten und direkt nach ihrer Ankunft weiter verteilt werden, ist das angesichts der schwierigen Wohnungs- und Verwaltungssituation in der Hauptstadt möglicherweise sogar ein Vorteil. Für Jugendliche, die oft schon Monate oder über ein Jahr in Berlin leben, endlich einen Schulplatz haben, Freunde, einen Sportverein und Ähnliches gefunden haben und gerade anfangen konnten, anzukommen, ist eine solche Verteilung oft schwer zu ertragen und stellt einen erneuten Bruch in ihrer fragilen Lebenssituation dar. Ein weiteres Mal verlieren sie ihr soziales Umfeld, dem sie gerade vertrauen.

Ihren Asylprozess müssen sie dann als Volljährige und an einem völlig unbekannten Ort auch von vorne beginnen. Außerdem unterliegen sie in ihrem Asylverfahren als Volljährigen dem Dublin-III-Verfahren. Als Minderjährige haben sie hingegen das Recht, dass ihr Asylgesuch in dem Land geprüft wird, in dem sie es stellen.

 

Kein Amtsvormund in Sicht?

Für alle Jugendliche, für die noch nicht einmal ein Amtsvormund bestellt wurde, gilt: Beim Amtsgericht am Wohnort des Mündels kann ein Antrag auf Berufung eines Vormund gestellt werden. Das kann der Jugendliche auch selbst anregen. Noch besser ist es natürlich, wenn sich ein Ehrenamtlicher findet, der die Vormundschaft vollständig übernimmt und den Jugendlichen idealerweise auch über den 18. Geburtstag hinaus begleitet.

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