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URL:https://berlin-hilft.com/events/bevollmaechtigung-durch-vormund-hilfe-
 fuer-minderjaehrige-infoabend-am-12-oktober-16/
SUMMARY:Bevollmächtigung durch Vormund. Hilfe für Minderjährige: Infoabe
 nd am 12. Oktober 16
DESCRIPTION:Am 12.10.16 um 19:00 Uhr veranstalten wir einen Infoabend in de
 r Sybelstraße 43\, 10629 Berlin rund um Bevollmächtigungen. Vermittelt w
 erden grundlegende Informationen\, außerdem beantworten wir Fragen. Inter
 essenten melden sich bitte unter info@vormund-werden.de an. Im Vorfeld kö
 nnt Ihr uns auch schon individuelle Fragen zu konkreten Fällen schicken.\
 n\nDer Infoabend ist Teil unseres Turbo-Projekts mit dem Ziel möglichst v
 ielen Jugendlichen noch die Chance zu geben\, vor ihrem 18.Geburtstag eine
 n Asylantrag zu stellen. Primäre Ansprechpartner für das Projekt sind An
 drea Petzenhammer und Sabine Speiser.\n\nWichtigsten Infos im Überblick\n
 \nWarum bevollmächtigen lassen?\n\nImmer mehr Jugendliche werden volljäh
 rig oder stehen kurz davor – ohne bisher einen Asylantrag stellen zu kö
 nnen. Denn dafür benötigen minderjährige Flüchtlinge einen Vormund\, d
 er das für sie übernimmt. Wenn kein ehrenamtlicher Vormund bestellt werd
 en kann\, greifen die Familiengerichte auf Amtsvormünder zurück. Die Amt
 svormundschaften für UMF liegen in Berlin beim Jugendamt Steglitz Zehlend
 orf. Die Amtsvormünder sind jedoch haltlos überlastet und haben damit in
  den vergangenen Monaten vielfach begründet\, warum Sie sich für die mei
 sten minderjährigen Flüchtlinge nur um das Nötigste kümmern können: U
 nterkunft\, Finanzierung\, Krankenversicherung und Reaktionen in Notfälle
 n.\n„Viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge befinden sich über 
 lange Zeit in einem Zustand der aufenthaltsrechtlichen Illegalität und de
 r rechtlichen Handlungsunfähigkeit mangels Bestellung eines Vormunds. Die
  Berliner Senatsverwaltung für Jungend verstößt damit gegen sämtliche 
 Rechtsvorschriften zur Inobhutnahme und Betreuung und verletzt systematisc
 h das Kindeswohl.“\n\nAus: Forderungen des Flüchtlingsrats Berlin zu de
 n Abgeordnetenhauswahlen 2016\, S. 22\, 07.09.16\n\n&nbsp\;\n\nAmtsvormün
 der übertragen Aufgaben in Teilen\n\nEin Vormund entscheidet\, neben den 
 asylrechtlichen Anliegen\, auch alle anderen Fragen der elterlichen Sorge 
 wie zu Bildung oder Gesundheit. Gerade Ehrenamtliche können jedoch oft ni
 cht das ganze Paket leisten. Wenn sich ein Ehrenamtlicher findet\, der üb
 er den Weg der Bevollmächtigung den Amtsvormund unterstützt\, die Termin
 e wahrzunehmen\, die mit dem Asylantrag verbunden sind\, sind die Amtsvorm
 ünder auch bereit:\n– bei Aussicht auf Erfolg\, den Antrag auf Asyl fü
 r den UMF zu stellen\n– die Bevollmächtigung für den Ehrenamtlichen au
 szustellen.\n\n&nbsp\;\n\nVorstellung beim Jugendamt\n\nDie Ehrenamtlichen
  stellen sich beim Jugendamt vor und übernehmen nach der Bevollmächtigun
 g in Teilen die Aufgaben des Amtsvormundes. Diese Teile beziehen sich vor 
 allem auf die Klärung des aufenthaltsrechlichen Status: Sie begleiten die
  Jugendlichen vor Stellung des Asylantrags zu Beratungsgespräch\, bei dem
  entschieden wird\, ob ein Asylantrag für diesen Jugendlichen in seiner s
 pezifischen Situation der geeignete Schritt ist.\n\nDer Amtsvormund stellt
  dann den Asylantrag beim BAMF.\n\nZur Anhörung beim BAMF – so sie denn
  noch vor dem 18. Geburtstag stattfindet – begleitet wiederum der bevoll
 mächtigte Ehrenamtliche den Jugendlichen.\n\n&nbsp\;\n\nLetzte Ausfahrt f
 ür viele Fast-Volljährige\n\nDie Vorgehensweise kann insbesondere bei Ju
 gendlichen\, die kurz vor ihrem 18. Geburtstag stehen und einen Asylantrag
  stellen möchten\, sehr hilfreich sein. Ein Vormundschaftsverfahren dauer
 t in der Regel zwischen einem und drei Monaten\, eine Bevollmächtigung ge
 ht deutlich schneller\, sie kann innerhalb einiger Stunden erfolgen.\n\nWe
 rden die Jugendlichen 18\, ohne einen Asylantrag gestellt zu haben\, wurde
 n sie bisher häufig in andere Bundesländer umverteilt. Für Geflüchtete
 \, die nie konkret nach Berlin wollten und direkt nach ihrer Ankunft weite
 r verteilt werden\, ist das angesichts der schwierigen Wohnungs- und Verwa
 ltungssituation in der Hauptstadt möglicherweise sogar ein Vorteil. Für 
 Jugendliche\, die oft schon Monate oder über ein Jahr in Berlin leben\, e
 ndlich einen Schulplatz haben\, Freunde\, einen Sportverein und Ähnliches
  gefunden haben und gerade anfangen konnten\, anzukommen\, ist eine solche
  Verteilung oft schwer zu ertragen und stellt einen erneuten Bruch in ihre
 r fragilen Lebenssituation dar. Ein weiteres Mal verlieren sie ihr soziale
 s Umfeld\, dem sie gerade vertrauen.\n\nIhren Asylprozess müssen sie dann
  als Volljährige und an einem völlig unbekannten Ort auch von vorne begi
 nnen. Außerdem unterliegen sie in ihrem Asylverfahren als Volljährigen d
 em Dublin-III-Verfahren. Als Minderjährige haben sie hingegen das Recht\,
  dass ihr Asylgesuch in dem Land geprüft wird\, in dem sie es stellen.\n\
 n&nbsp\;\n\nKein Amtsvormund in Sicht?\n\nFür alle Jugendliche\, für die
  noch nicht einmal ein Amtsvormund bestellt wurde\, gilt: Beim Amtsgericht
  am Wohnort des Mündels kann ein Antrag auf Berufung eines Vormund gestel
 lt werden. Das kann der Jugendliche auch selbst anregen. Noch besser ist e
 s natürlich\, wenn sich ein Ehrenamtlicher findet\, der die Vormundschaft
  vollständig übernimmt und den Jugendlichen idealerweise auch über den 
 18. Geburtstag hinaus begleitet.
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