Wohnen: Angemessene Wohnungsgrößen wurden modifiziert
Gemäß heutiger Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales wurden per heute die angemessenen Wohnungsgrößen, die noch für eine Anmietung zulässig sind, nach unten modifiziert, um eine schnellere Anmietung auch kleinerer Wohnungen zu ermöglichen. Nunmehr gelten folgende Mindestgrößen. Mindestgröße sind nunmehr die nach § 7 Wohnungsaufsichtsgesetz Berlin geltenden Bestimmungen: Überlassung von kompletten Wohnungen: pro … Weiterlesen