ALG2 und Ausbildung: Ergänzende Wohnkostenhilfe in jedem Fall
Menschen in Ausbildung hatten bis 01.08.2016 in der Regel keine Ansprüche auf staatliche Unterstützung wie z.B. ALG II. Neben ihrer Ausbildungsvergütung gibt es neben der Berufsausbildungsbeihilfe keine darüber hinausgehenden Leistungen. Dies stellt Menschen in Unterkünften regelmäßig vor Probleme, wenn sie mit z.B. 700 € Unterkunftskosten belastet werden, aber nur 700 € einnehmen. Zur … Weiterlesen