Kirchenasyl ist keine Flucht
Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass offenes Kirchenasyl keine Flucht ist und die Dublin-Überstellungsfrist nicht 18, sondern 6 Monate beträgt. Seit 2018 unterstellte das BAMF pauschal und grundsätzlich, dass jemand im Kirchenasyl als „flüchtig“ gelte und sich deshalb die Überstellungsfrist im Dublin-Verfahren auf 18 Monate verlängere. Das Bundesverwaltungsgericht hat dies nun geklärt. Es bleibt bei 6 Monaten Überstellungsfrist. … Weiterlesen