Rundfunkbeitrag / GEZ-Gebühren
Rundfunkbeitrag (GEZ) ist zu zahlen, wenn man in einer Wohnung wohnt. Laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sind Unterkünfte für Asylbewerber und Hotel- und Gästezimmer, Ferienwohnungen keine Wohnungen. Im nicht privaten Bereich wie zB bei Hotels und Ferienwohnungen sind die GEZ-Beiträge von den Inhabern dieser ‘Betriebsstätten’ zu zahlen. Daher sollten Geflüchtete in Hostels, Turnhallen oder Heimen eigentlich keine GEZ-Briefe … Weiterlesen