Subsidiärer Schutz: Auch bei Klage gegen den Asylbescheid wird bei zuerkanntem subsidiären Schutz eine Aufenthaltserlaubnis erteilt
Der subsidiäre Schutz ist nach dem Asyl nach § 16a GG und dem Status als Flüchtling der dritte Status, der den Menschen, denen dieser Status zuerkannt wurde, ein Aufenthaltsrecht in Deutschland gewährt. Im Vergleich zu den beiden erst genannten ist der subsidiäre Schutz in einigen Dingen schlechter gestellt als die beiden anderen Formen, da insbesondere … Weiterlesen