Wohnberechtigungsschein (WBS) für Ausländer in Berlin
Für Sozialwohnungen benötigt man einen Wohnberechtigungsschein. Massgeblich sind dafür eigentlich bundeseinheitlich die Regelungen des Wohnraumförderungsgesetzes und des Wohnungsbindungsgesetzes. Dabei werden z.B. bestimmte Einkommensgrenzen definiert, die jedoch durch Landesgesetze verändert (erhöht) werden können. In Berlin gelten deshalb um 40% erhöhte Werte. Der WBS wird grundsätzlich nur an Menschen ausgegeben, die einen zu einem dauerhaften Aufenthalt berechtigt … Weiterlesen