Gelsenkirchen schickt zugezogene Geflüchtete zurück & widerruft Leistungen
Die Wohnsitzregelung für anerkannte Geflüchtete besteht seit Anfang August. Während in vielen Gemeinden und Bundesländern die Regelungen noch unklar sind, wenden einige Kommunen die Wohnsitzregelung konsequent an. Gelsenkirchen hat in den vergangenen Tagen neue Bescheide nach SGB erlassen, die Menschen an die Orte zurückschicken, an denen ihre Erstregistrierung stattfand. Es werden also zukünftig nicht nur Neuzuzüge … Weiterlesen