Urteil VG Berlin: WBS auch mit Ausbildungsduldung
Entgegen der bisherigen Praxis in Berlin steht auch Menschen mit einer Ausbildungsduldung ein Wohnberechtigungsschein (WBS) zu, wenn die Ausbildungsduldung noch mind. 12 Monate Geltungsdauer hat. Ein wichtiges Urteil zur Erteilungspraxis für einen Wohnberechtigungsschein (WBS) ist Ende Juni vor dem Verwaltungsgericht ergangen. Dies stellt klar, dass der für die Erteilung eines WBS notwendige gesicherte … Weiterlesen