Die Bundesregierung hat nun ein Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan vorgestellt. Dazu fehlen aber weiterhin viele Eckdaten und konkrete Abläufe. Auf die wesentlichen bisherigen Schwächen und Mängel hatten wir in der vorherigen Kurzinfo schon hingewiesen. Dazu gibt es auch unsere bisherige Kritik in einem separaten Beitrag.
Wir unterhalten uns zum bisherigen Stand ausführlich mit RA Dr. Matthias Lehnert, der ein profunder Kenner im Aufenthalts- und Asylrecht ist und seit langem gerade auch mit Fällen von AfghanInnen beschäftigt ist, die gegen Asylbescheide vom BAMF klagen mussten. Seit längerem ist er auch für Ortskräfte und deren Familien und deren Evakuierung und Aufnahme in Deutschland tätig.
Wir sprechen über den aktuellen Stand, Hintergründe und auch notwendige weitere politische Schritte.
Ein zentraler Punkt von Matthias Lehnert ist die Intransparenz des Programms, die fehlende Transparenz der Kriterien und deren gerichtliche Überprüfbarkeit, was dazu führt, dass letztendlich der Eindruck der Willkür entsteht, wenn Verwaltungsverfahren diese Voraussetzungen nicht erfüllen. Das gilt u.a auch für den erfreulicherweise im Programm erweitert definierten Familienbegriff auch auf z.B. volljährige Kinder im Haushalt, der jedoch offenbar weiterhin im Ermessen steht.
Die rechtliche Grundlage, die Aufnahmeanordnung, ist bis heute (25.10.) noch nicht veröffentlicht worden und befindet sich nach Aussage des BMI (ebenfalls 25.10.) noch immer „in Abstimmung“. Inzwischen wurde die Website – anders als noch zum Zeitpunkt unserer Aufnahme – neben einer englischen Version auch in einer auf farsi online gestellt.
Dennoch bleibt am Ende das Schlagwort dieser Folge das, was auch schon für die Aufnahmeanordnung gilt: Weitere Informationen „in Kürze“.