Wir haben bereits zu allen Verfahren für DrittstaatlerInnen nach dem Beschluss des Berliner Senats vom 16.08. berichtet. berichtet. Hiernach gibt es für in Berlin registrierte DrittstaatlerInnen die Möglichkeit, für sechs oder zwölf Monate eine Fiktionsbescheinigung zu bekommen. die Voraussetzungensind dort ausführlich beschrieben.
Wir haben zusätzlich zu unserem schriftlichen Beitrag auch ein Info-Video gemacht, das die Änderungen noch einmal erläutert.
dazu dann hier auch noch einmal die schriftlichen Informationen.
Hey Christan,
vielen herzlichen Dank für dein Video! Es ist super hilfreich!
Ich habe eine Rückfrage zum §24 (2) 7. “DrittstaatlerInnen, mit UkrainerIn verheiratet, oder verlobt […]”
– müssen sich diese Personen vor Ankunft in Deutschland aus der Ukraine direkt geflohen sein?
Uns erreichte eine Nachricht einer Ukrainerin die ihren Verlobten / Mann ( Zertifikat fehlt) aus Russland nach Berlin holen möchte.
https://www.wefugees.de/813857/register-marriage-berlin-regarding-future-husband-russia
Ganz liebe Grüße
Saskia