Geflüchtete aus der Urkraine werden nach § 24 AufenthG innerhalb von Deutschland verteilt. Nach dem Königsteiner Schlüssel als Verteilungsmaßstab werden dann rd. 5,2 % aller Geflüchteten nach Berlin verteilt. Neben der rein prozentualen Verteilung gibt es inzwischen eine Reihe von Gründen, die zu einer gesicherten Verteilung nach Berlin führen.
Das System funktioniert so, dass ein Bundesland, das bereits über der Quote nach dem Königsteiner Schlüssel liegt, keine weiteren Menschen mehr aufnimmt, sondern dann eine Verteilung auf andere Bundesländer, die noch unter der jeweiligen Quote bei der Aufnahme liegen, erfolgt. Dabei findet bei einem verteilenden Land, also z.B. Berlin, keine eigenständige Entscheidung statt, sondern eine automatische über das dazu benutzte System statt. Berlin entscheidet also nicht, ob jemand nach Niedersachsen, Bayern oder Sachsen verteilt werden soll.
Eines vorab: Die Verteilung soll dazu dienen, dass einzelne Bundesländer oder Städte nicht mit der Aufnahme Geflüchteter überfordert werden, was deren Unterbringung und auch langfristige Versorgung betrifft. Hier geht es also auch um Wohnungen, Schulplätze usw. Die rechtlichen Grund-Bedingungen sind in genau Deutschland dabei die gleichen. Bisher hat Berlin prozentual weit mehr Menschen aufgenommen, als nach dem Verteilungsschlüssel vorgesehen ist. Deshalb würden viele Menschen nun auf andere Bundesländer verteilt werden.
Kriterien für Verteilung nach Berlin
Das Land Berlin hat sich nun auf Kriterien festgelegt, nach denen es trotz einer derzeit weit übererfüllten Quote Menschen in Berlin im Rahmen einer sog. „Überquote“ aufnimmt.
Hierzu wurden die folgenden Kriterien festgelegt:
Menschen mit Wohnsitz in Berlin
Dies sind diejenigen Menschen, die sich auch sofort beim LEA (Landesamt für Einwanderung) für eine Aufenthaltserlaubnis registrieren können, also:
- Mit bereits vorhandener Meldebescheinigung für Berlin oder
- Mit Erklärung vom Berliner Gastgeber und einem Mietvertrag/Untermietvertrag o.ä. vom Gastgeber oder
- Mit einer Erklärung vom Berliner Gastgeber, dass Wohnraum für mind. 6 Monate zur Verfügung gestellt wird und in dieser Zeit kein Unterbringungsanspruch durch das Land Berlin besteht oder
- Nach einer Registrierung beim LAF und von dort erfolgter Verteilung/Zuweisung nach Berlin
HINWEIS: Erfüllt man die Bedingungen für eine Online-Registrierung beim LEA zur Erteilung eines Aufenthlatstitels, ist KEIBNE weitere oder zusätzliche Registrierung beim LAF erforderlich!
Zur direkten Registrierung beim LEA hier:
Verwandtschaftliche Beziehungen
Daneben werden Menschen nach Berlin und damit nicht in andere Bundesländer verteilt, die
Verwandtschaftliche Beziehungen in Berlin haben.
Dazu zählen Verwandte mit folgenden Verwandtschaftsverhältnissen:
- Eltern
- Kinder
- Nicht verheiratete Lebensparter:Innen
- Geschwister
- Großeltern oder
- Enkel
Ggfls. Weitere Verwandte, wenn für diese ein besonderer Betreuungs- und Unterstützungsbedarf druch Familienangehörige besteht und die zu betreuende Person bereits Berlin zugewiesen ist.
Soziale Bindungen in Berlin
Soziale Bindungen in Berlin werden angenommen bei:
- Studienplatz
- Ausbildungsplatz
- Arbeitsvertrag (bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung)
Weitere Gruppen
Zusätzlich nicht verteilt werden:
- Unbegleitete Minderjährige
- Schwangere und Wöchnerinnen während des Mutterschutzes
- Weitere Gruppen, so z.B.:
- Menschen, die sich in einer akuten Behandlung in Berlin befinden, die nicht unterbrochen werden darf
- Menschen, für die eine Operation o.ä. bevorsteht
- Menschen, deren Behandlung oder Versorgung nur in Berlin möglich ist (Nachweis über Bescheinigung des Arztes)
Gruppen mit möglicher, aber nicht gesicherter Verteilung nach Berlin
Weiterhin sollen
- Menschen aus der Gruppe der LSBTIQ*
- HIV-Positive
- Menschen aus besonderen Religionsgemeinschaften sowie Menschen mit besonderer Vulnerabilität oder besonderem Schutzbedarf
nur dann in andere Bundesländer weiter verteilt werden, wenn im aufnehmenden Bundesland eine adäquate Betreuung gewährleistet ist.
Nachweise
Für den Nachweis eines Arbeits-, Ausbildungs- oder Studienplatzes ist bei der Registrierung ein entsprechendes Schriftstück wie der Arbeits- oder Ausbildungsvertrag oder die Zulassungsbescheinigung zum Studium nötig.
Ähnlich ist es, wenn es bereits verwandtschaftliche Beziehungen in Berlin mit den o.g. Verwandtschaftsgraden gibt.
Es ist zwischenzeitlich mehrfach vorgekommen, dass das LAF trotz verwandtschaftlicher Beziehungen eine Verteilung aus Berlin heraus vorgenommen hat, weil die verwandte Person nicht telefonisch erreichbar war. Zudem sind auch Menschen weiter verteilt worden, die den o.g. Kriterien unterliegen, diese jedoch vom LAF trotz Gültigkeit vor Senatsbechluss nicht angewendet wurden.
Wir haben deshalb dazu ein kleines Formular vorbereitet, das von einer verwandten Person ausgefüllt werden kann, um diese verwandtschaftliche Beziehung oder den Betreuungsbedarf zu bestätigen.
Wichtiger Hinweis
Gegen solche Verteilentscheidungen ist nach bisheriger Haltung des Verwaltungsgerichts Berlin kein Rechtsmittel mit aufschiebender Wirkung möglich. Bedeutet: Hier kann ggfls. erst vom aufnehmenden Ort aus eine Klage oder ein Eilantrag gestellt werden, wenn diese Entscheidung fehlerhaft war.
Deshalb ist es wichtig, fehlerhafte Entscheidungen zu vermeiden und die Umstände, die eine Verteilung nach Berlin erforderlich oder möglich machen, entsprechend zu belegen.
Quelle: SenIAS sowie Senatsbeschluss 05.04.2022
Hallo, vielen lieben Dank für den hilfreichen Beitrag!
Ich habe mich gefragt ob die Lebenspartnerschaft nachgewiesen muss, damit Lebenspartner in einem Bundesland zusammen bleiben können und wenn ja welche Unterlagen sind notwenig?
Oder reicht ein Lippenbekenntnis?
Hier ein konkreterer Fall:
Eine Frau aus der Ukraine ist mit ihrem Freund nach Berlin gekommen, ihr Freund hat Familie in Berlin und kann bleiben, sie möchte gerne bei der Familie und bei ihrem Freund bleiben und hat Sorge durch den Königsteiner Schlüssel verteilt zu werden.
Vielen lieben Dank für die Antwort im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Saskia von Wefugees
Nach allem, was wir dazu wissen, reicht ein gemeinsames Erscheinen beim LEA dann dafür aus.