Ukraine: ACHTUNG: LAF lädt auch Menschen mit Fiktionsbescheinigung zur Registrierung ein

Die Grundregel ist: Wer sich beim Landesamt für Einwanderung (LEA) aufgrund der dort definierten Regeln zum Wohnsitz Berlin bereits registriert hat, braucht nicht mehr zum LAF zur Registrierung. In mehreren Fällen gab es nun dennoch offensichtlich fehlerhafte Einladungen.

Betroffen sind mehrfach Menschen, die einen Mietvertrag oder eine Wohnungsgeber-Bescheinigung haben, die den jeweiligen Anforderungen des LEA entspricht. Nach der Online-Registrierung dort bekamen diese Menschen auch eine entsprechende Fiktionsbescheinigung.

Damit ist keine Vorsprache mehr beim LAF notwendig. Das LEA teilt die Daten intern dem LAF mit, die Menschen bleiben in Berlin, weil sie einen Verteilungsanspruch nach Berlin haben.

Kurz danach erhielten sie dennoch eine Email vom LAF. Der erste Satz lautete:

Sie hatten einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis beim LEA gestellt. Da Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen Sie sich zunächst an das Ukraine-Ankunftszentrum in Tegel wenden.

LAF

Diese Aussage ist bei der o.g. Personengruppe schlichtweg falsch!

Daneben enthält die email bzw die dort beigefügten Dokumente die Aussage, dass

  1. Keine Begleitpersonen mitgebracht werden dürfen
  2. Bitte das Gepäck mitzubringen sei

zu 1.: Diese Aussage ist aus unserer Sicht ohnehin falsch, weil eine Begleitung nach § 14 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) zwingend zugelassen werden muss. Gleiches bestätigt auch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS).

zu 2.: Wir haben hierzu komplett konträre Aussagen von der Senatsverwaltung. Diese hat uns auf Nachfrage mitgeteilt, dass man dies weder tun müsse noch das gefordert würde.

Gleiche Emails vom LAF erhielten auch Menschen mit einem festen Arbeitsvertrag. Darunter sind auch Lehrer:Innen, die am Montag ihren ersten Arbeitstag bei der der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Berlin haben.

Unser klarer Tipp:

Wenn jemand eine Fiktionsbescheinigung, also die ausgedruckte Bescheinigung über den erlaubten Aufenthalt und die Erwerbserlaubnis, vom LEA bereits hat und die dazu gemachten Angaben auch die Voraussetzungen dafür erfüllen:

NICHT zu einer erneuten, unnötigen Registrierung beim LAF gehen! Man kann höflich absagen. Wenn man es nicht tut, ist es Leine Verschlechterung des tatsächlichen Status.

Unser zweiter Tipp ans LAF und Berlin insgesamt: Zieht bitte und endlich die Prozesse gerade! Wir verschwenden Zeit damit, Menschen beraten zu müssen, die mit solchen völlig unsinnigen Themen zu uns kommen und von Berlin völlig unnötig komplett verunsichert werden.

1 Gedanke zu „Ukraine: ACHTUNG: LAF lädt auch Menschen mit Fiktionsbescheinigung zur Registrierung ein“

  1. Hier geht es um die nachträgliche Verteilung, oder? Kann man sich da wirklich entziehen? Wenn man keine dauerhafte Unterkunft ( 2 Jahre) nachweisen kann?

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