Durch die stark gestiegenen Infektionen und Inzidenzen bei Corona wurden bzw. Werden auch die Zugangsregelungen bei Verwaltung und Behörden wieder geändert. Zu allen Dienstgebäuden des Landes Berlin ist der Zutritt nur noch unter 3G-Bedingungen erlaubt.
Grundsätzlich ist der Zugang nur noch nach 3 G (genesen, geimpft oder getestet) möglich, bei Jobcentern teilweise auch nur nach 2 G (genesen oder geimpft). Zur Erläuterung gibt es die sog. 3G-Regel auch in mehreren Sprachen.
Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF)
Ab sofort gilt 3G an allen Standorten (Ausnahme Aunkunftszentrum)
Vorsprache geht nur mit einem vereinbartem Termin.
Kundinnen und Kunden ohne Termin können dort derzeit nur in akuten Notfällen vorsprechen, so z.B. drohende Mittel- oder Obdachlosigkeit, dringende soziale Notlagen (z.B. häusliche Gewalt).
Die Asylantragstellung im Ankunftszentrum ist jederzeit auch ungeimpft oder ohne Test möglich. (Test erfolgt vor Ort).
Die Zahlung von Leistungen ist gesichert. Wenn kein Konto vorhanden ist, erfolgt eine monatliche Barauszahlung der Leistungen, mit Konto wird monatlich überwiesen. Um Kundenkontakte zu reduzieren, erfolgen reguläre Vorsprachen ansonsten je nach Status und Situation alle 3 bzw. 6 Monate.
Landesamt für Einwanderung (LEA)
Ab dem 08.12.2021 gilt auch hier 3G.
Für den 08.12. bis 10.12. bereits terminierte KundInnen werden vom LEA per email über diese Änderung informiert, wenn eine email-Adresse bekannt ist.
Ohne Test oder Impf-/Genesenen-Nachweise ist nach der aktuellen Corona-Verordnung derzeit kein Zutritt zum LEA mehr möglich.
Alle Hinweise dazu finden sich auch auf der Seite des LEA:
https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/aktuelles/artikel.1153112.php
Jobcenter in Berlin
Für die Berliner Jobcenter gilt grundsätzlich auch erst einmal einheitlich die 3G-Regel. Einige Jobcenter haben jedoch darüber hinaus für persönliche Termine vorgeschrieben. Wir listen hier deshalb nur die Jobcenter auf, bei denen abweichend von der Berliner Corona-Verordnung für besagte persönliche Termine 2G vorgeschrieben ist:
Jobcenter mit 2G für persönliche Termine:
Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg
Bitte schaut jeweils vor einem Besuch noch einmal auf der jeweiligen Website nach möglichen Änderungen:
Übersicht Soziale Wohnhilfen / Amt für Soziales
Zuständige Behörden
Örtlich zuständig ist das Amt für Soziales des Wohn-Bezirks,. Für Personen ohne festen Wohnsitz oder Meldeanschrift in Berlin gelten gesonderte Regelungen (nach Geburtsmonat).
In den meisten Fällen sind die Sozialen Wohnhilfen für Vorsprachen jedoch nur noch in Notfällen geöffnet. Für Einzelheiten bitte auf der jeweiligen Website nachschauen.
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Sozialdienst für Erwerbsfähige und Soziale Wohnhilfe
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Bezirksamt Lichtenberg
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
Amt für Soziales – Marzahn-Hellersdorf
Bezirksamt Mitte
Amt für Soziales – Soziale Wohnhilfe
Bezirksamt Neukölln
Amt für Soziales – Wohnungsnotfälle
Bezirksamt Pankow
Amt für Soziales: Soziale Wohnhilfe / Wohnungslose
Bezirksamt Reinickendorf
Amt für Soziales – Soziale Wohnhilfe
Bezirksamt Spandau
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Amt für Soziales Tempelhof-Schöneberg
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Amt für Soziales – Koordinationsstelle zur Vermeidung und Behebung von Wohnungsverlust
Testmöglichkeiten in Berlin
Hier findet man die offiziellen Teststellen in Berlin für einen kostenlosen Bürgertest.
Kostenlose Impfstellen in Berlin
Eine Übersicht über Stellen für eine kostenlose Erst-, Zweit- oder Booster-Impfungen haben wir hier erstellt: