Menschen aus Afghanistan müssen sich neuerdings genau überlegen, mit wem sie reden: Bei den einen haben sie eine gute Bleibeperspektive, bei den anderen nicht.
Aufgrund der Entwicklungen in Afghanistan hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) schon im August angekündigt, nun Menschen aus Afghanistan den Zugang zu Berufssprachkursen und xxx zu ermöglichen. Nun hat das BAMF dies auch umgesetzt und ein entsprechendes Rundschreiben dazu herausgegeben.
Nicht eingeschlossen sind jedoch davon die Integrationskurse und deren Beginn noch im laufenden Asylverfahren. Hierfür ist das Bundesministerium des Innern (BMI) zuständig, das besagte „gute Bleibeperspektive“ als Voraussetzung für eine sofortige Teilnahme Menschen aus Afghanistan nicht zuerkennen will.
Damit sind nun für Menschen aus Afghanistan zumindest in Teilen denen aus Syrien, Eritrea und Somalia gleichgestellt, wenn es auch bei diesen Herkunftsstaaten eine „durchgängige“ „gute Bliebeperspektive“ gibt. Jemand aus Afghanistan bleibt zwar wegen der Situation im Herkunftsland ebenso seit Jahren und unabsehbar in Deutschland, wird jedoch seitens des BMI dennoch schlechter behandelt als vom BMAS.
Demnach können nun von AfghanInnen bereits im Laufenden Asylverfahren (mit Aufenthaltsgestattung) besucht werden:
Ohne Wartefrist
Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV)
Nach 3 Monaten Aufenthaltsgestattung (ab AKN):
Integrationskurse
Wenn zusätzlich:
- arbeitslos gemeldet oder
- arbeitssuchend gemeldet oder ausbildungssuchend gemeldet oder
- in einem Beschäftigungsverhältnis oder
- in betrieblicher Ausbildung oder
- in Berufsvorbereitungsmaßnahmen oder
- in der ausbildungsvorbereitenden Phase einer Assistierten Ausbildung oder
- bei Betreuung eines Kindes unter 3 Jahren oder
- eines Kindes ab 3 Jahren, dessen Betreuung nicht sichergestellt ist.
Die sog. „Gute Bleibeperspektive“ erreicht damit neue Höhen des absoluten Wahnsinns. Angeblich angelehnt an eine Anerkennungsquote von über 50%, bleibt dieses Instrument eines der politischen Willkür und der auch politisch gewünschten absichtlichen Ungleichbehandlung von Menschen ohne jeden Sinn.
Menschen aus Afghanistan hatten schon immer in den letzten Jahren eine Anerkennungsquote von deutlich über 50%, zumindest dann, wenn man die rechtsstaatlich verheerend hohe Quote von Gerichtsentscheidungen mit einbezieht, die AfghanInnen in weiten Teilen Schutzstatus zugesprochen haben, den das BAMF zuvor verweigerte. Dass wir uns nun aber auch noch damit beschäftigen müssen, welches Ministerium die Zuständigkeit hat, triebt den Irrsinn auf die Spitze, passt aber zum gleichfalls irren Umgang mit Afghanistan an sich, insbesondere durch das BMI in den letzten Monaten.
Hallo, wie geht es jetzt weiter für afghanen die keinen Pass besitzen jedoch sich aber einbürgern lassen möchten ? Wenn alle andere Voraussetzungen erfüllt sind?
Mit freundlichen Grüßen
wie an anderer Stelle gesagt: Ohne Pass normalerweise keine Einbürgerung. Nach dem vom BVerwG entwickelten Stufenmodell ist es aber inzwischen denkbar, das auch ohne Pass hinzubekommen, wenn man anderweitig die Identität eindeutig klären kann
Hallo zusammen,
Kann man korrekturroller benutzen wenn bei einbürgerung Antrag was falsche geschrieben ist ?Oder braucht man neue Antrag?
Danke im voraus (: