Corona: LAF eröffnet 2. Quarantäne-Unterkunft Dingolfinger Straße

Ab 14.12.2020 wird das LAF eine zweite Quarantäne-Unterkunft eröffnen. Das ehemalige Tempohome Dingolfinger Straße, das Ende 2019 als Unterkunft geschlossen wurde, wird dann rd. 150 Plätze bieten.

Die bisher einzige Quarantäne-Unterkunft in der Buchholzer Straße ist aktuell komplett belegt. Die Unterkunft Dingolfinger Straße diente nach der eigentlichen Schließung bereits als sog. Entzerrung-Unterkunft mit dem Ziel, die Belegung in anderen LAF-Unterkünften verringern zu können, um besseren Schutz gegen Corona-Infektionen zu geben.

Zur Weiternutzung des eigentlich bereits aufgegebenen Standortes Dingolffinger Straße erklärt das LAF:

Die Nutzung des Tempohome Dingolfinger Straße hatte das LAF Ende 2019 bereits beendet, um eine andere Verwendung des Standorts möglich zu machen. Aufgrund der Pandemieentwicklung wurde die Unterkunft erneut von Geflüchteten weitergenutzt, die einer Risikogruppe angehören und aus beengteren Wohnverhältnissen hierhin umziehen konnten. Anders als beabsichtigt kann das LAF die Unterkunft nun vorerstnicht aufgeben, weil die starken Infektionszahlen in der zweiten Welle eine Nutzung des Standortes aus Infektionsschutzgründen erforderlich machen. Die Kapazitäten der ersten Quarantäne-Unterkunft in Pankow sind mit 250 Personen (84 positiv auf Corona getestet, weitere K1-Fälle) erschöpft.

LAF Berlin

Betreiberin wird die Hero Zukunft, die medizinische Betreuung übernimmt die Albatros gGmbH.

In Quarantäne-Unterkünften werden Menschen aufgenommen, die mit Corona infiziert sind. Dazu geht es ebenso um Menschen aus der Kontaktgruppe 1, also dem direkten Umfeld.

Grundlage ist immer eine Absonderungs-Verfügung des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes. Diese Verfügungen werden inzwischen nicht mehr durch individuelle Bescheide des jeweiligen Gesundheitsamtes erlassen, sondern sind durch Allgemein-Verfügungen der jeweiligen Berliner Bezirke geregelt.

Die Allgemein-Verfügungen sind bereits rechtlich bindend, wenn man z.B. einen positiven Testbescheid bekommen hat. Es ergeht dann keine individuelle Verfügung mehr. Diese Allgemein-Verfügungen findet man hier:

Vorgesehen ist dann ein 14-tägiger Verbleib in dieser Unterkunft mit Vollversorgung mit Essen, Hygieneartikeln und Dingen des täglichen Bedarfes.

Geplant ist die Weiter-Nutzung dieser Unterkunft als Quarantäne-Unterkunft zunächst bis 31.03.2021, möglicherweise und bei Bedarf bis 30.06.2021.

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