Corona: Infos zu LAF, LEA (Ausländerbehörde) & Jobcenter

Für den November 2020 mit dem bekannten Teil-Lockdown wollen wir noch einmal die wesentlichen Informationen aktualisieren, da sich teilweise Abläufe und Zugang geändert haben.

Corona-Verordnung Berlin

Die aktuelle Corona-Verordnung findet man hier: 

Landesamt für Einwanderung (Ausländerbehörde)

Persönliche Vorsprache

Das Landesamt für Einwanderung hat auch jetzt noch weiter so geöffnet wie schon im Oktober. 

Bitte unverändert auf die von uns dort dargestellten Hinweise achten und entweder auf einen Termin warten, einen Termin buchen oder mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung direkt vorsprechen. 

Alle Einzelheiten findet man hier:

Hinweis zu Vorsprachen

Daneben noch ein Hinweis zu persönlichen Vorsprachen:

Schon seit Langem ist es nicht notwendig, bei einer Vorsprache ohne Termin um 04.00 Uhr oder 05.00 Uhr morgens zu erscheinen. Auch Menschen, die erst um 09.00 Uhr kommen, werden noch am gleichen Tag bedient.

Allgemeinverfügungen verlängert

Verlängert wurden zudem die bereits im März und April erlassenen Allgemeinverfügungen, die die Besonderheiten durch die Corona-Beschränkungen abbilden. Dies betrifft vor allem Aufenthaltstitel, deren Gültigkeit von einer Beschäftigung abhängt, bei Bezug von öffentlichen Leistungen ihre Gültigkeit verlieren oder enden und verlängert werden müssen. Die Regelungen gelten nun bis 31.03.2021 weiter.

Die einzelnen Allgemeinverfügungen findet man HIER, die aktuelle gibt es auch hier zum Download.

Daneben verwiesen wir gerne auf die sehr ausführlichen FAQ vom Landesamt für Einwanderung.

Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten

Eine Vorsprache dort ist nur in dringenden Fällen möglich. Ansonsten bitte auch hier nur mit einem bestätigten Termin vorsprechen. 

Leistungen

Eine Leistungsgewährung ist unverändert immer möglich. Für Menschen mit bereits laufenden Geld-Leistungen bleibt es bei dem bisherigen Vorgehen, d.h. dass Bescheide mit 3 bzw. 6 Monaten Laufzeit erlassen werden, um Vorsprachen zu reduzieren. 

Kostenübernahmen Unterkünfte

Kostenübernahmen erfolgen bei LAF-Unterkünften für 6 Monate bzw. Entsprechend kürzer bei kürzeren Laufzeiten von Bewilligungsbescheiden nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG.

Es kann weiterhin zunächst auch ohne Vorliegen einer verlängerten Kostenübernahme für die Dauer der Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin eine weitere Unterbringung der bereits untergebrachten Menschen erfolgen.

Besucher

Aufgrund der neuen Beschränkungen sollen Kontakte auf ein Mindestmaß reduziert werden. Demnach sind auch Besuche in Unterkünfte betroffen. Besuche sollen lt. LAF auf ein absolutes Minimum begrenzt werden. Die Entscheidung über Besuchsregelungen und die genaue Umsetzung, ob überhaupt Besuche möglich sind, obliegt dabei aber jeweils dem Betreiber. Zwingend notwendige Besuche z.B. aus medizinischen Gründen sollen dabei immer zugelassen werden. 

Personalreduzierung in Unterkünften

Das LAF hält die Betreiber an, Personal so weit wie möglich zu reduzieren. Dies ist bis auf 50% der eigentlichen Personalbesetzung möglich. Ziel soll sein, mögliche Infektionen und damit die Gefahr einer Quarantäne für die Unterkunft weitgehend zu vermeiden. 

Jobcenter

Die Jobcenter haben ebenfalls Reduzierungen von Kontakten vorgesehen. Die einzelnen Maßnahmen sind dabei jedoch unterschiedlich. 

Charlottenburg-Wilmersdorf

Nur mit Termin, persönlich nur in absoluten Ausnahmefällen

Bei dringenden Anliegen wenden Sie sich bitte an die Hotline des Jobcenters:

(030) 5555 32 6860

Mo. – Mi.: 08:00 – 16:00 Uhr
Do.: 08:00 – 18:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 14:00 Uhr

Friedrichshain-Kreuzberg

Vorsprache nur mit Termin. Auch in Notfällen muss vorher telefonisch ein Termin vereinbart werden.

Eine Terminvereinbarung für eine (dringliche) persönliche Vorsprache/ ein telefonisches Beratungsgespräch kann über das Servicecenter über die Telefonnummer 030 / 5555 44 2222 vorgenommen werden. Um mögliche Rückfragen schnell klären zu können, geben Sie bitte stets Ihre Kundennummer und eine Telefonnummer an.

Lichtenberg

Vorsprache nur mit Termin. Auch in Notfällen muss vorher telefonisch ein Termin vereinbart werden.

Eine Terminanfrage für eine persönliche Vorsprache/ ein telefonisches Beratungsgespräch kann über Servicerufnummer: 030 / 5555 88 6999 und über das Servicecenter (0305555882222) vorgenommen werden. Um mögliche Rückfragen schnell klären zu können, geben Sie bitte stets Ihre Kundennummer und eine Telefonnummer an.

Marzahn-Hellersdorf

Vorsprache nur mit Termin. Auch in Notfällen muss vorher telefonisch ein Termin vereinbart werden.

Telefonservice der Eingangszone des Jobcenters Berlin Marzahn-Hellersdorf (030 5555 48 6860) erfolgt von Mo-Mi von 8.00-16.00 Uhr, Do von 8.00-18.00 Uhr und Fr von 8.00-14.00 Uhr

In allen anderen Fällen nutzen Sie bitte die Kontaktmöglichkeiten über unser

• Servicecenter (Tel.: 030 5555 48 2222, Mo.-Fr. 08:00-18:00 Uhr),

JobcenterDigital

• den Postweg / Hausbriefkasten und

• an die Ihnen bekannten E-Mail-Adressen ihres zuständigen Teams

Mitte

Kontaktmöglichkeiten:

  • unsere neue App Jobcenter Berlin Mitte mobil – jetzt für Android und iOS verfügbar
  • unsere direkte Servicehotline – 030 5555 45 7777, Mo, Di, Mi 08:00 – 16:00, Do 08:00-18:00 Uhr & Fr 08:00-14:00 Uhr*
  • den Online Service (jobcenter.digital) bei Weiterbewilligungsanträgen und Veränderungsmitteilungen. Die dafür notwendigen Zugangsberechtigungen können telefonisch oder über jobcenter.digital beantragt werden.
  • den Postweg/ Hausbriefkasten oder
  • an die Ihnen bekannten E-Mail-Adressen ihres zuständigen Teams

Um mögliche Rückfragen schnell klären zu können, geben Sie bitte stets eine Telefonnummer und Ihre Kundennummer an.

Neukölln

Vorsprache nur mit Termin. Auch in Notfällen muss vorher telefonisch ein Termin vereinbart werden.

Mo, Di und Mi: 08:00-16:00 Uhr, Do: 08.00-18.00 Uhr und Fr: 08:00-14:00 Uhr über die Service-Rufnummer: 030/ 5555 79 79 00 erreichen.

Pankow

Vorsprache nur mit Termin. Auch in Notfällen muss vorher telefonisch ein Termin vereinbart werden.

Termine für die folgenden Anliegen:

  • Finanzielle Notlage
  • Neuantragstellung
  • Miet- und/oder Energieschulden
  • Wohnungsangebot

erhalten Sie über das ServiceCenter Tel. 030 5555 34 2222 Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr oder über die online.terminierung.

Reinickendorf

Vorsprache nur mit Termin. 

Für alle anderen Fragen, Anliegen oder Antragstellungen und im Falle einer finanziellen Notlage wählen Sie bitte die 5555 36 6882.

Diese Rufnummern sind zu erreichen:

  • Montag, Dienstag, Mittwoch von 08:00-14:00 Uhr,
  • Donnerstag von 08:00-18:00 Uhr und
  • Freitag von 08:00-12:30 Uhr.

Außerhalb dieser Zeiten werden Sie zum ServiceCenter durchgestellt.

Nutzen Sie bitte auch die Kontaktmöglichkeiten über

Spandau

Keine Vorsprache ohne Termin. 

Zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos mit dem Coronavirus und zur Eingrenzung des Ausbreitungsgrades ist eine persönliche Anliegenklärung bis auf weiteres nicht möglich.

Bitte nutzen Sie folgende Kontaktmöglichkeiten:

Servicecenter (Tel.: 030 555571-2222, Mo.-Fr. 08:00-18:00 Uhr),

• den Online Services (https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/jobcenter-berlin-spandau/startseite) bei Weiterbewilligungsanträgen und Veränderungsmitteilungen,

• den Postweg / Hausbriefkasten oder

• an die Ihnen bekannten E-Mail-Adressen ihres zuständigen Teams

Für dringende Fragen zu Ihrem bestehenden Leistungsbezug:

030 555571-7910

in der Zeit von

Montag bis Mittwoch von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Zu den bekannten Erreichbarkeitszeiten (Öffnungszeiten) bestehen abhängig vom Sachverhalt folgende telefonischen Kontaktmöglichkeiten:

Bei erstmaliger Antragstellung (Neuanträge):

030 555571-7911 (nur Neuanträge auf Grundsicherung)

In folgenden Fällen

  • drohende Obdachlosigkeit
  • nachgewiesene (z.B. durch Konto-Auszüge) finanzielle Notlage
  • notwendige Barauszahlung bei kurzfristiger Arbeitsaufnahme

wählen Sie bitte:

030 555571-7010

Wir klären Ihr Anliegen so schnell wie möglich.

Steglitz-Zehlendorf

Keine persönliche Vorsprache. In dringenden Fällen nur mit vorheriger Termin-Vereinbarung. 

Eine Terminvereinbarung kann über das Servicecenter (030 5555 76 2222) vorgenommen werden.

Weiterhin stehen wir Ihnen auch über folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.

Tempelhof-Schöneberg

Persönliche Anliegenklärung bis auf Weiteres nicht möglich.

Hiervon ausgenommen sind ausschließlich Vorsprachen bei

  • nachgewiesener finanzieller Notlage (bei Vorlage tagesaktueller Kontoauszüge der letzten 4 Wochen)
  • notwendiger Barauszahlung bei kurzfristiger Arbeitsaufnahme

In allen anderen Fällen nutzen Sie bitte die Kontaktmöglichkeiten über

Bei dringenden Fragen erreichen Sie uns auch unter der lokalen Rufnummer 030 / 5555 80 8000. Aufgrund des hohen Anfrageaufkommens kann die Erreichbarkeit leider eingeschränkt sein

Treptow-Köpenick

Persönliche Anliegensklärung bis auf Weiteres nicht möglich.

Nutzen Sie zur Klärung aller anderen Anliegen unsere elektronischen, telefonischen oder schriftlichen Zugangswege.

Wir melden uns schnellstmöglich auf gleichem Weg.

  • Elektronisch: www.jobcenter.digital
  • E-Mail / Teampostfach (Sie finden diese auf Ihrer Eingliederungsvereinbarung oder auf Ihrem Leistungsbescheid)
  • Telefonisch: Service Center Berlin SGB II – (030) 5555 75 2222
  • Postalisch: Groß-Berliner Damm 73 a-e, 12487 Berlin und Hausbriefkasten

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