Corona: Neue Beschränkungen ab Samstag, 10.10.

Auf der heutigen Senatssitzung sind aufgrund dr gestiegenen Fallzahlen neue Beschränkungen beschlossen worden. Diese Beschränkungen gelten zunächst bis zum 31.10.2020.

Im Wesentlichen werden Treffen im öffentlichen und privaten Raum von der Zahl der Teilnehmer begrenzt. Zudem besteht ab 23 bis 6 Uhr ein Alkohol-Ausschank- und Verkaufs-Verbot.

Der Text der entsprechenden Pressemitteilung:

Aufgrund der zunehmenden Infektionen mit SARS-CoV-2 hat der Senat auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, die siebte Änderung der Infektionsschutzverordnung beschlossen.

Die Infektionsschutzverordnung beinhaltet folgende Änderungen:

Im öffentlichen Raum im Freien wird die Personenzahl in der Zeit zwischen 23 und 6 Uhr auf fünf gleichzeitig anwesende Personen aus unterschiedlichen Haushalten oder Personen aus zwei Haushalten beschränkt.

Private Veranstaltungen und private Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit mehr als zehn Personen sind verboten.

Verkaufsstellen im Sinne des Berliner Ladenöffnungsgesetzes sind in dieser Zeit zu schließen, Tankstellen dürfen während dieser Zeit Ersatzteile für Kraftfahrzeuge, soweit dies für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft notwendig ist, sowie Betriebsstoffe anbieten.

Apotheken dürfen während dieser Zeit Arzneimittel abgeben und apothekenübliche Waren abgeben.

Quelle

2 Gedanken zu „Corona: Neue Beschränkungen ab Samstag, 10.10.“

  1. Der Eilantrag war erfolgreich. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, aber die 11 Gastronomen, die vor dem Verwaltungsgericht geklagt haben, dürfen jetzt länger als 23Uhr geöffnet haben. Der Senat hat allerdings bereits angekündigt, dass sie Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen wollen. Außerdem wollen sie eine Zwischenverfügung beantragen, um schnellstmöglich zu klären, ob die 11 Gastronomen wirklich geöffnet haben dürfen. Und, juristisch nach dem Wortlaut betrachtet, beinhaltet “AlkoholAUSSCHANK- und VERKAUFSverbot” nicht den Konsum dessen. Wenn man beispielsweise um 22:45Uhr also noch eine Flasche bestellt, nachweislich bezahlt und bekommt, kann man sie danach getrost noch konsumieren. 😉

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