Am 10.08.2020 beginnt das neue Schuljahr. Welche Regeln dabei gelten, wurde von der zuständigen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in einem Elternrundschreiben dargestellt. Das Schreiben liegt in insgesamt 10 Sprachen vor.
Hier geht es nicht um die berechtigte Kritik an der Umsetzung und auch dem fehlenden Plan B für mögliche Schulschließungen etc., sondern erst einmal um die tatsächliche Umsetzung, so wie sie für Berlin beschlossen wurde.
Die wichtigsten Dinge sind in einem Elternrundschreiben Vom 30.07. dargelegt worden. Hier gibt es eine 1-seitige Zusammenfassung der wichtigsten Punkte.
Inhalt des Elternrundschreibens
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,
der Kampf gegen die Corona-Pandemie prägt weltweit das Jahr 2020. Deutschland und Berlin haben diese nie dagewesene Herausforderung bisher gut bewältigt. Dabei haben viele von Ihnen mitgeholfen, auch durch die Betreuung Ihrer Kinder während der Kita- und Schulschließungen. Das war für viele Berliner Familien sehr belastend, aber ein wesentlicher Beitrag zur Eindämmung der Pandemie, für den ich herzlich danke!
Auch wegen Ihres Beitrags können wir in Berlin in vielen Bereichen zu einer vorsichtigen Normalität zurückkehren. Trotzdem wird Ihr Kind in dieser Woche in ein neues Schuljahr starten, in dem die Eindämmung der Corona-Pandemie eine große Rolle spielt. Jede Schule hat nach landesweiten Vorgaben einen eigenen Hygieneplan entwickelt. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, regelmäßiges Händewaschen und Lüften, die Einschränkung von Kontakten und weitere organisatorische Maßnahmen werden helfen, das Infektionsrisiko an unseren Schulen so gering wie möglich zu halten. Sie finden eine kurze Übersicht auf der Rückseite und viele weitere Informationen in verschiedenen Sprachen auf unserer Internetseite. Meine herzliche Bitte an Sie lautet: Informieren Sie sich und unterstützen Sie
Ihr Kind dabei, alle Regeln und Vorgaben einzuhalten. Nur so können wir alle gemeinsam den Regelbetrieb an unseren Schulen sicherstellen.
Ihr Kind hat ein Recht auf Bildung und persönliche Entwicklung, auf gute Zukunftschancen. Daran arbeiten wir auch in Corona-Zeiten, mit Ihnen und dem gesamten Schulpersonal. Es kann sein, dass es dabei an Ihrer Schule in diesem Schuljahr „ruckelt“, die Pandemie wieder mehr Lernen zu Hause oder im Notfall sogar die zeitweise Schließung von einzelnen Klassen oder einzelnen Schulen notwendig macht. Für diesen Fall bitte ich schon jetzt um Ihr Verständnis, Ihre Geduld und Ihren Pragmatismus. Wir können heute noch nicht wissen, wie sich das Infektionsgeschehen in Zukunft entwickeln wird. Daher müssen wir gemeinsam alles unternehmen, um Infektionsketten zu unterbrechen und sowohl die Bildung als auch die Gesundheit unserer Kinder im Blick zu behalten.
Mit herzlichen Grüßen
Sandra Scheeres
Senatorin für Bildung, Jugend und Familie
Übersichtsseiten zu allen Regeln
Daneben sind viele weitere Informationen in einem FAQ von der Senatsverwaltung zusammengetragen worden.
Rückkehr aus einem Risikogebiet
Besonders wichtig erscheint uns jedoch noch die Information, was nach der Rückkehr aus einem als Risikogebiet eingestuften Land passiert. Danach muss zwingend eine 14tägige häusliche Quarantäne erfolgen.
Der Text hierzu:
Personen, die sich in den 14 Tagen vor ihrer Rückkehr in das Land Berlin zu einem beliebigen Zeitpunkt in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich in Quarantäne zu begeben. Zudem ist das zuständige Gesundheitsamt darüber zu informieren. Bei Auftreten von Symptomen ist ebenfalls das Gesundheitsamt zu informieren. Eine Ausnahme von der Quarantänepflicht besteht nur dann, wenn ein ärztliches Zeugnis nebst aktuellem Laborbefund bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Corona-SARS-CoV-2-Infektion vorliegen. Das ärztliche Zeugnis darf nicht älter als 48 Stunden sein.
Quelle: SenBJF
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie empfiehlt daher, spätestens 14 Tage vor Unterrichtsbeginn von einer Ferienreise mit auch nur zeitweisem Aufenthalt in einem Risikogebiet zurückzukehren. Ist bei Unterrichtsbeginn die Quarantänezeit noch nicht abgelaufen und kann kein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden, gilt das Fehlen im Unterricht als unentschuldigt. Es kann nicht durch nachträgliche Erklärungen gemäß Nr. 7 Absatz 2 der AV Schulbesuchspflicht entschuldigt werden, sofern die Einstufung des Reiseziels als Risikogebiet bereits bei Antritt der Reisebestand.
Folgender Link führt zu einem Archiv, aus dem ersichtlich ist, wann welches Land als Risikogebiet eingestuft wurde: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Die Erziehungsberechtigten und die volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen in ihren Entschuldigungsschreiben das Reiseziel und den Zeitpunkt des Reiseantritts angeben.
Seit dem 2. Juli 2020
Als Risikogebiet gelten gemäß der aktualisierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung die Regionen innerhalb und außerhalb Deutschlands, in denen ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesgesundheitsministerium, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Unter www.berlin.de/corona finden Sie Informationen zu den geltenden Regelungen sowie die aktuelle Liste der inländischen Risikoregionen.
(Stand: 3. August 2020)
Quelle für alle Infos: SenBJF
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schrittweise-schuloeffnung/#start