Interessenbekundung für Anlauf- und Beratungsstelle für Vermietung an Geflüchtete

Interessenbekundungsverfahren für eine Anlauf- und Beratungsstelle als Unterstützungsstruktur für Vermieterinnen und Vermieter zwecks Vermietung an geflüchtete Menschen im Land Berlin

Veröffentlichung: 25.05.2020
Frist: 23.06.2020 (4 Wochen)

Aufruf

Geeignete Träger können sich bis zum 23.06.2020 für dieses Projekt bewerben.
Das Interessenbekundungsverfahren wird auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales – der Beauftragten des Berliner Senats für Integration und Migration – veröffentlicht. Zusätzlich werden Organisationen direkt informiert.

Dienststelle

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit Soziales des Landes Berlin
Abteilung Integration
Willkommenszentrum Berlin
Potsdamer Straße 65
10785 Berlin

Ausgangssituation

Eine eigene Mietwohnung ist aus integrationspolitischer Sicht ein grundlegender Faktor für die soziale und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Fluchthintergrund in Berlin und Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben für alle in Berlin neu Ankommenden.

Der Berliner Senat hat sich in den Richtlinien der Regierungspolitik vorgenommen, „alle Anstrengungen daran (zu) setzen, die zu uns geflüchteten Menschen in Wohnungen unterzubringen“ (S. 6 der RL der Regierungspolitik).

Für geflüchtete Menschen stellt sich der Prozess der Wohnungssuche als sehr kompliziert und bürokratisch dar. Menschen mit Fluchthintergrund werden von Vermieterinnen und Vermietern auf dem Wohnungsmarkt mit Anforderungen konfrontiert, die sie ohne Unterstützung häufig nicht erfüllen können. Oftmals werden Menschen mit Einwanderungs- und Fluchthintergrund weiterhin im Rahmen ihrer Wohnungssuche durch bestehende Vorurteile hinsichtlich ihres sozialen Status, ihrer Bildung und ihrer Lebensweise diskriminiert.

Auch der Status- und der damit verbundene Zuständigkeitswechsel bei den Ämtern und die nicht selbsterklärende aufenthaltsrechtliche Situation werden von Vermieterinnen und Vermietern mitunter als abschreckend empfunden. Das gilt nicht nur bei der Vermietung an Menschen im Asylverfahren oder mit Duldung, sondern auch bei anerkannten Geflüchteten, bei denen Vermieterinnen und Vermieter befürchten, dass eine Aufenthaltserlaubnis nach ihrer Gültigkeitsdauer nicht weiter verlängert werde.

Projektbeschreibung

Mit dem Modellprojekt soll eine Unterstützungsstruktur in Form einer zentralen Anlauf- und Beratungsstelle auf Landesebene eingerichtet werden, die sich primär an potenzielle private Vermieterinnen und Vermieter, Wohnungsbaugenossenschaften und landeseigene Wohnungsbaugesellschaften richtet. Die einzurichtende Wohnmietberatung soll potenziellen Vermieterinnen und Vermieter bei Fragen zu Wohnungsvermietungen an Geflüchtete beratend zur Seite stehen und bei noch unschlüssigen Vermieterinnen und Vermietern für die Berücksichtigung von Geflüchtete bei zu vermietenden Wohnraum geworben werden.

Akquirierte Wohnungen können dann über bezirkliche Stellen an Wohnungssuchende vermittelt werden. Für wohnungssuchende geflüchtete Menschen erfolgt eine Verweisberatung an die jeweils zuständigen bezirklichen Beratungsstellen. Die Unterstützungsstruktur soll in enger Zusammenarbeit mit bezirklichen Einrichtungen und weiteren in diesem Themenfeld aktiven Trägern sowie Initiativen und Bündnisse erfolgen. Öffentlichkeitswirksame Informationsmaterialien, Kampagnen und Veranstaltungen für unterschiedliche Zielgruppen werden im Projekt erstellt und umgesetzt.

Zielgruppe

Vermietende sowie Menschen mit Fluchthintergrund, die in den Unterkünften des LAF oder in bezirklicher Zuständigkeit untergebracht sind, sowie Personen, die als Schutzsuchende nach Berlin gekommen sind und – entweder mit einem Aufenthaltstitel oder aber seit einer gewissen Zeit mit Duldung – in Berlin leben.

Übergeordnete Ziele

  • Errichtung einer zentralen Anlauf- und Beratungsstelle als Unterstützungsstruktur primär für Vermieterinnen und Vermieter zwecks Akquise und Vermietung von Wohnungen an geflüchtete Menschen und Verweisberatung
  • Stärkung der bezirklichen Strukturen und Initiativen; Aufbau einer Unterstützungsstruktur mit relevanten Akteuren wie den Bezirksämtern, dem LAF, dem Willkommenszentrum
  • Erstellung fachlicher sowie öffentlichkeitswirksamer Materialien für unterschiedliche Zielgruppen und Durchführung einer Kampagne

Aufgaben

  • Organisatorische und administrative Steuerung des Modellprojekts in enger Zusammenarbeit mit der Dienststelle der Beauftragten des Berliner Senats für Integration und Migration (Integrationsbeauftragte) sowie in Abstimmung mit der Koordinationsstelle für Flüchtlingsmanagement der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
  • Zusammenarbeit mit und Stärkung der bereits vorhandenen Strukturen in den Bezirken
  • Erstanlaufstelle für Vermieterinnen und Vermietern, die grundsätzlich an geflüchtete Menschen vermieten wollen
  • Beratung und Unterstützung von Vermietenden gegenüber Leistungsträgern bei grundsätzlichen Fragen zur Miethöhe, Zuschlägen, Kautionsübernahmen und auch bei Problemen bei Mietbeginn und den jeweiligen Kostenübernahmen
  • Bereitstellung grundsätzlicher Informationen zu aufenthaltsrechtlichen und weiteren rechtlichen Fragen, die bei einer Vermietung von Bedeutung sind
  • Weiterleitung der akquirierten Wohnungen an die jeweilige bezirkliche Struktur zwecks Vermittlung an interessierte geflüchtete Wohnungssuchende
  • Konzeption und Durchführung einer öffentlichkeitswirksamen Kampagne im Land Berlin, die sich an private Vermieterinnen und Vermieter richtet und für die Vermietung an geflüchtete Menschen sensibilisiert und dafür wirbt
  • Verweisberatung geflüchteter Wohnungssuchender mit Beratungsbedarf, je nach Status und Anliegen an die zuständigen Stellen, u.a. die Mietberatung des LAF, bezirkliche Beratungsstellen und andere Träger
  • Vernetzung, Durchführung von Austauschtreffen und fachliche Beratung der unterschiedlichen Akteure (bezirkliche Beratungsstrukturen, Projekte in freier Trägerschaft, ehrenamtliche Beratungsstrukturen)
  • Bei Bedarf Durchführung von Informationsveranstaltungen für Vermietende und geflüchtete Menschen sowie Vertreterinnen und Vertreter ehrenamtlicher Beratungsstrukturen in Kooperation mit anderen Organisationen
  • Angebot in Kooperation mit anderen Organisationen von Schulungen für Mitarbeitende der bezirklichen Beratungsstrukturen sowie der bezirklichen Projekte in freier Trägerschaft
  • Berichterstattung gegenüber Verwaltungen (Mietsachgebiet des LAF, Willkommenszentrum Berlin, SenStadtWohn) und Weitergabe von relevanten Entwicklungen in die bezirklichen Strukturen
  • Dokumentation und Auswertung des Modellprojekts in enger Abstimmung mit der Dienststelle der Integrationsbeauftragten und der Koordinationsstelle für Flüchtlingsmanagement bei SenIAS

Anforderungen

Gesucht wird ein Träger, der über erhebliche einschlägige und nachweisbare Erfahrungen verfügt sowie diesbezügliche Qualifikationen nachweisen kann. Darüber hinaus muss er über die für die Aufgabenbewältigung notwendige Ausstattung verfügen, insbesondere:

  • Kenntnisse leistungsrechtlicher Grundlagen (AsylbLG, SGB II und SGB XII)
  • Vertiefte Kenntnisse über die Unterbringung, die Wohn- und Lebenssituation sowie die Rechte geflüchteter Menschen
  • Vertiefte Kenntnisse über den Berliner Wohnungsmarkt
  • Vertiefte Erfahrungen im sozialpolitischen Segment Wohnen
  • Kenntnisse über die Zuständigkeiten und Aufbau der Berliner Verwaltung
  • Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Ämtern und Behörden
  • Erfahrungen in der Netzwerk- und Prozessarbeit
  • Kontakt zu Gremien und Akteuren der Wohnungswirtschaft und Zugänge zu diesen
  • Erfahrungen in der Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentation und Auswertung von Projekten
  • Erfahrungen in der Beratung und Unterstützung von geflüchteten Menschen gerade auch hinsichtlich Mehrsprachigkeit
  • Team- und Konfliktfähigkeit, einen stets respektvollen Umgang in allen Bereichen

Projektbeginn

01.08.2020
Laufzeit bis zum 31.12.2021 (ggf. verlängerbar bis 31.12.2023)

Kostenrahmen (Fehlbedarfsfinanzierung)

Für die Umsetzung des Modellprojekts stehen aus Haushaltsmitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales im Kapitel 1120/ Titel 68406 Mittel zur Errichtung einer Unterstützungsstruktur für Wohnungssuchende im Jahr 2020 in Höhe von 243.000€ zur Verfügung; für 2021 stehen voraussichtlich Mittel in Höhe von 423.000€ zur Verfügung. Die Mittel sollen für Personal- bzw. Honorarmittel und Sachkosten verausgabt werden.

Einzureichende Unterlagen

  • Aussagekräftige Projektskizze (formlos und als Formular – s. Anlage 1) mit entsprechenden Angaben über die Maßnahmen und Methoden zur Zielerreichung und zu den Arbeitsschritten
  • Aussagekräftiger Kosten- und Finanzplan inkl. der Aufschlüsselung nach Personal-, Honorar- und Sachkosten gem. LHO sowie ein Zeitplan
  • Selbstdarstellung des Trägers, Qualifikationsnachweise und Referenzen in Bezug auf ähnliche Projekte

Bewerbungsfrist und Ort der Abgabe

Die erforderlichen Unterlagen sind bis zum 23.06.2020 (4 Wochen) postalisch mit Originalunterschrift zu richten an:

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Beauftragte des Senats von Berlin
für Integration und Migration
Abteilung I – I D (“WOHNUNTERSTÜTZUNGSSTRUKTUR”)
Potsdamer Straße 65, 10785 Berlin

und per E-Mail im PDF-Format einzureichen an:

Kontakt, Informationen und Verfahren

Fragen zum Gegenstand des Interessenbekundungsverfahrens können bis zum 10. Juni 2020 schriftlich per E-Mail eingereicht werden an:

Sie werden zeitnah beantwortet und auf der Webseite veröffentlicht. Die Entscheidung für einen Träger wird in einem 3-stufigen Verfahren getroffen.

Auf der Grundlage des Interessenbekundungsverfahrens (1) erfolgt die Aufforderung, die bereits eingereichte Projektskizze am 2. Juli 2020 zu präsentieren (2) sowie einen formalen Antrag (Projektbeschreibung sowie Kosten- und Finanzplan) in der FAZIT-Datenbank (3) zu stellen.

Zeitplan Wohnunterstützungsstruktur

  • 25.05.20 Veröffentlichung des Interessenbekundungsverfahrens
  • 23.06.20. Abgabetermin des Interessenbekundungsverfahrens (1)
  • 02.07.20. Präsentation der Projektskizze (2)
  • ab 06.07.20. Abschluss der Bewertung mit schriftlicher Information (Zusage/ Absage) an Träger
  • ab 06.07.20. Registrierung bei FAZIT (3)
  • 01.08.20. Beginn des Projekts

Auswahlkriterien

Die wesentlichen Kriterien für die Auswahl und ihre Gewichtung sind:

  • Erfahrungen und fachliche Eignung: 30%
  • Konzeption und Inhalt des Konzeptes: 40%
  • Administrative und finanztechnische Umsetzung: 30%

Hinweise

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages handelt, und kein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung besteht. Kosten für die Interessenbekundung werden nicht erstattet.

Bei dem Auswahlverfahren handelt es sich nicht um ein Interessenbekundungsverfahren gemäß § 7 LHO oder eine Ausschreibung im Sinne des § 55 LHO; Gegenstand des Verfahrens ist vielmehr eine Zuwendung nach §§ 23, 44 LHO.

Downloads

Anlage 1 – Formular Interessenbekundungsverfahren

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Interessenbekundungsverfahren

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Quelle

https://www.berlin.de/lb/intmig/service/aktuelles/artikel.936642.php

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