Britische Staatsangehörige und Brexit: Was ist zu tun?

 

 

In Deutschland leben rd. 100.000 Menschen mit britischer Staatsangehörigkeit. In Berlin sind es rd. 18.000. Bei einem ungeregelten Brexit brauchen all diese Menschen nach kurzen Übergangszeiten einen Aufenthaltstitel. Es gibt nun eine vom Bundesinnenministerium geplante Verordnung. Zudem bietet Berlin bereits seit  Januar 2019 eine Registrierung bei der Ausländerbehörde Berlin an. 

Bei einem geregelten Brexit gibt es relativ lange Übergangsregelungen, die Aufenthalt, Tätigkeit oder auch den Leistungsbezug absichern. Bei einem ungeregelten Brexit gelten all diese grundsätzlichen Vereinbarungen nicht.

Es soll nun auf Bundesebene eine Verordnung erlassen werden, die zunächst für drei Monate den Aufenthalt sichert. Danach ist eine Verlängerung um weitere sechs Monate mit Zustimmung des Bundesrates möglich.

Für den Fall eines ungeregelten Brexit müssen jedoch unabhängig von Übergangsregelungen alle Briten eine Aufenthaltserlaubnis und auch ggfls. eine Beschäftigungserlaubnis beantragen. Einige Ausländerbehörden sind deshalb dem Berliner Beispiel gefolgt und bieten eine Registrierungsplattform an.

 

Informationen auf Bundesebene

Zu den Fragen, welche Folgen ein geregelter oder eben auch ein ungeregelter Brexit haben wird, gibt es auf den Seiten des Bundesinnenministeriums eine Sammlung von Fragen und Antworten

 

Informationen der Berliner Ausländerbehörde

Für Briten in Berlin gibt es ebenso ausführliche Informationen der Berliner Ausländerbehörde, die auch zur erwähnten Registrierungsplattform führen.

Ausgehend von dem ja inzwischen abgelaufenen Termin für einen Austritt am 29.03.2019 gelten diese Informationen, die sich ggfls. an einem späteren Termin neu ausrichten:

Aufenthaltsrechtliche Folgen für britische Staatsangehörige in Deutschland im Falle eines ungeregelten Austritts

  • Ab dem 30.03.2019 sollen britische Staatsangehörige in Deutschland für vorerst 3 Monate bis zum 30.06.2019 davon befreit sein, einen deutschen Aufenthaltstitel zu besitzen.
  • Bis zum 30.06.2019 sollen alle britischen Staatsangehörigen bei ihrer zuständigen Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen.
  • Bis zur Entscheidung über den Antrag bleibt der Aufenthalt im Bundesgebiet sowie die Ausübung jeder Erwerbstätigkeit erlaubt.

Aufenthaltsrechtliche Folgen für britische Staatsangehörige in Deutschland im Falle eines Austrittsabkommens

Sollte das Austrittsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union ratifiziert werden, werden Sie zukünftig ebenfalls einen Nachweis über ihr Aufenthaltsrecht benötigen.

Online-Registrierung bei der Berliner Ausländerbehörde

Britische Staatsangehörige, die bereits in Berlin leben, können sich bei uns online registrieren und damit einen Antrag auf Ausstellung eines Aufenthaltstitels stellen.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise vor dem Ausfüllen des Formulars:

  • Dieses Formular richtet sich nur an britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige, die bereits in Berlin leben. Wenn Sie nicht in Berlin wohnen, informieren Sie sich bitte bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde vor Ort.
  • Für Familien, die in einer gemeinsamen Wohnung zusammenleben, gilt: Lassen Sie bitte nur ein volljähriges Familienmitglied das Formular ausfüllen. Die Ehepartner und/oder minderjährigen Kinder sind bitte in dem dafür vorgesehenen Eingabefeld an späterer Stelle einzutragen.
  • Volljährige Kinder, die noch mit ihren Eltern zusammenleben, tragen sich bitte selbst in dieses Formular ein.

Wie geht es nach dem Ausfüllen des Formulars weiter

  • Nachdem Sie nach Eingabe aller Daten das ausgefüllte Formular absenden, wird Ihnen eine Zusammenfassung Ihrer eingetragenen Angaben sowie eine Bestätigung über die erfolgte Registrierung angezeigt. Wir empfehlen Ihnen diese für sich und Ihre Familienangehörigen abzuspeichern und/oder auszudrucken. Sie gilt als Nachweis Ihrer Registrierung und Ihres rechtmäßigen Aufenthalts im Bundesgebiet.
  • Ab April 2019 werden wir in den folgenden Monaten alle Personen, die sich über dieses Formular registriert haben, zur Vorsprache einladen. Bitte haben Sie solange Geduld.
  • Sofern Sie sich freizügigkeitsberechtigt in Berlin aufhalten, gilt Ihr Recht auf Aufenthalt im Bundesgebiet bis zur Entscheidung der Berliner Ausländerbehörde über Ihren Antrag fort.
  • Bis dahin sind Sie (und gegebenenfalls Ihre Familienangehörigen) berechtigt, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie im Weiteren einer Einladung der Berliner Ausländerbehörde zur Vorsprache nachkommen.

 

Links zu Informationen und Registrierung in Berlin

Bitte dort auch auf Aktualisierungen achten!

Weitere grundlegenden und ausführlichen Informationen bietet die Ausländerbehröde Berlin ebenfalls an.

Welche grundsätzlichenAuswirkungen auf alle kann der harte ungeregelte Brexit haben?

Grundsätzlich würde unabhängig von Übergangsfristen ein ungeregelter Brexit erhebliche Auswirkungen auf die Arbeit der Berliner Ausländerbehörde haben. 18.000 Menschen ohne Aufenthaltstitel kämen dann in Berlin hinzu.

Theoretisch wären zusätzlich 25 MitarbeiterInnen nötig, um alleine dieses Thema zu bearbeiten. Geschätzt sechs Wochen müßte die Ausländerbehörde dann kalkulatorisch ausschließlich für Briten geöffnet sein.

Es ist also in diesem Fall mit Verzögerungen und Beeinträchtigungen zu rechnen, die alle anderen Menschen haben werden, die Anliegen an die Ausländerbehörde haben. Je nachdem, ob es nun einen geregelten oder einen ungeregelten Brexit geben wird, sollte man dies grundsätzlich für den zweiten Fall beachten.

 

 

Bildnachweis Hintergrund Vektor erstellt von starline – de.freepik.com

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