Förderung ehrenamtlichen Engagements zur Unterstützung der Arbeit mit geflüchteten Menschen in Berlin
Die Integration und Inklusion geflüchteter Menschen ist zentrales Ziel des Flüchtlingsmanagements in Berlin. Die beeindruckende Unterstützung von Berlinerinnen und Berlinern für geflüchtete Menschen – bei der Begleitung zu Behörden, beim Zugang zu Bildung, bei der Gestaltung von Freizeit, bei der Hilfe nach einer geeigneten Unterkunft, bei der Wahrnehmung von Rechten und vielem mehr – fördert das Land Berlin durch die Bereitstellung von Mitteln. Diese Mittel sollen ehrenamtliches bürgerschaftliches Engagement unterstützen und nachhaltig etablieren.
Für Projekte und Initiativen werden Mittel zur Förderung des freiwilligen Engagements bereitgestellt, um
- die gesellschaftliche Teilhabe geflüchteter Menschen zu befördern,
- die Integration und Inklusion geflüchteter Menschen in der Nachbarschaft zu unterstützen,
- die Vernetzung von Akteur*innen und Institutionen der Stadtgesellschaft zur nachhaltigen Etablierung bürgerschaftlichen Engagements zu befördern und
- geflüchtete Menschen als Ideengeber*innen und Mitgestalter*innen bei der Umsetzung der Maßnahmen zu stärken.
Im Fokus der Leistungen stehen die geflüchteten Menschen selber, jedoch nicht nur als Empfänger von Hilfsmaßnahmen, sondern als Ideengeber und Mitgestalter der Projekte. Den Geflüchteten soll nachweislich die Möglichkeit gegeben werden, eigenverantwortlich bei der Umsetzung der Maßnahmen mitzuwirken und diese aktiv zu formulieren.
Die Ausschreibung, Ausreichung und Abrechnung dieser Mittel erfolgt durch das Land Berlin, Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten.
Wer kann gefördert werden?
Gefördert werden ehrenamtliche Initiativen und Kleinprojekte in Berlin. Zuwendungsempfänger können auch ehrenamtliche Initiativen sein, die nicht als gemeinnützig anerkannt sind, wenn
- sie durch Referenzschreiben (siehe Antragsformular) einen Bezug zu einem Stadtteilzentrum oder der bezirklichen Flüchtlings- bzw. Ehrenamtskoordination nachweisen und
- eine Person dieser Initiative als Privatperson für die ordnungsgemäße Geschäftsführung haftet.
Wieviel Geld kann beantragt werden?
Je zu fördernder Initiative / Antragsteller*in können grundsätzlich bis zu 8.000 Euro beantragt werden.
Der Mindestbetrag je Förderung / Einzelantrag beträgt 3.000 Euro.
Wie ist die Laufzeit der Projekte?
Der Projektzeitraum beginnt am 1.9.2018 und endet am 30.11.2018.
Welche Vorhaben können gefördert werden?
1. Insbesondere Maßnahmen zur Verstetigung und strukturellen Verankerung berlinweiter und lokaler Willkommensbündnisse
- zur Organisation bürgerschaftlichen Engagements,
- zur Durchführung von Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahmen,
- zur Weiterentwicklung von Instrumenten der Anerkennungskultur.
2. Insbesondere Maßnahmen zur:
- Unterstützung von Projekten zur Nutzung von Wohnraum bzw. zur Etablierung vonintegrativen und inklusiven Wohnprojekten,
- zu nachbarschaftlichen Aktivitäten,
- zur Betreuung und Unterstützung im Bildungsbereich, z.B. Kita, Schule,Erwachsenenbildung,
- zur kieznahen Freizeitgestaltung, z.B. Kultur, Sport und Jugendarbeit,
- bei der Etablierung und Erweiterung von nachbarschaftlichen Angeboten für besondere Zielgruppen (Familien, allein reisende junge Männer, besonders Schutzbedürftige)Nicht förderfähig sind: Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten,
- Honorare für den Antragsteller,
- Mietkosten für Räume, über die der Antragsteller selbst verfügt,
- Beiträge für freiwillige Versicherungen Verwaltungspauschalen und sonstigePauschalen,
- Vorhaben, für die bereits eine andere Förderung aus Landesmitteln erfolgt oder vorgesehen ist vorgesehen ist,
- alle Anschaffungen (z.B. Mobiltelefon, Laptops)
- bereits begonnene Projekte
- Umweltkarten (Einzelfahrten jedoch förderfähig)
Was kann gefördert werden?
Förderfähig sind Sachausgaben zum Beispiel für (jeweils bis zum Ende des Projektzeitraums):
- Mietkosten für extern anzumietende Räume
- Telefon und Internetkosten
- Portokosten
- Reisekosten gemäß der Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes (BRKG)
- Büromaterial, Geschäftsbedarf, Material für Veranstaltungen nicht für Projektmitglieder / ausschließlich für angesprochene Zielgruppe
- Veranstaltungsausgaben, sofern diese im Einklang mit dem Projektziel stehen
- Ausgaben für Verpflegung, Beköstigung, Lebensmittel, sofern diese im Einklang mit dem Projektziel stehen
- Personalkosten und Honorare für Externe, z.B. Beratung, Supervision, Fortbildung, Expertinnen und Experten für inhaltliche Themen, IT-Dienstleistungen, PR- Dienstleistungen und ähnliche Angebote (unter Angabe von Stundensatz und Stundenzahl sowie Berücksichtigung der Verwaltungsvorschriften für Honorare im Bereich Sozialwesen (HonVSoz)
- Ausgaben für Übersetzungen und Dolmetscherleistungen (HovVSoz)
- Fachliteratur
- Qualifizierungsmaßnahmen
- Konfliktmanagement- und Supervisionsangebote
- Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, Auf- und Ausbau webbasierter Anwendungen
- Dokumentations- und Informationsmanagement
- Wartungs- und Instandhaltungsausgaben, Reparaturen
- Anschaffungskosten für technische Geräte und Material im Wert von je 410 €
Wie wird abgerechnet?
Die Abrechnung erfolgt gegenüber dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten LAF nach den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung LHO §§ 23, 44 sowie ANBest-P und den hierzu veröffentlichten Ausführungsvorschriften. Erforderlich sind ein Sachbericht und ein zahlenmäßiger Nachweis als Tabelle der getätigten Ausgaben, aus der die Art der Ausgabe, der Betrag und das Datum ersichtlich sind. Die Originalbelege bleiben bei Ihnen und müssen für Prüfungen für fünf Jahre aufbewahrt werden. Der Zuwendungsempfänger muss die Ausgaben selbst tätigen, er darf die Mittel nicht an Dritte weiterreichen.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Zur Antragstellung ist die schriftliche Einreichung des vollständig ausgefüllten Antragsformulars per Post erforderlich.
Das ausgefüllte Antragsformular senden Sie bitte handschriftlich unterschrieben, im Original, mit allen erforderlichen Anlagen (siehe Antragsformular) an
Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten LAF I D 2.1/I D 2.2
Frau Ghetmiri/ Frau Berge
Bundesallee 171
10715 Berlin
Anträge können ab sofort gestellt werden.
Wichtige Hinweise für die Antragsteller
Der letzte Eingangstermin für vollständige, schriftliche Anträge (siehe Antragsformular) ist der 4.7.2018. 12:00 Uhr
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach Eingang aller erforderlichen Dokumente ab Einsendeschluss. Die Bewilligung erfolgt durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten LAF. Die Angabe einer E-Mail Adresse des Antragsstellers ist für die Bearbeitung der Anträge erforderlich.
Bis 30. November 2018 sind alle bewilligten Gelder zu verausgaben. Bis zu diesem Zeitpunkt nicht ausgegebene Mittel müssen zurückgezahlt werden.
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