Vor kurzem ging durch die Medien die Meldung, dass Bundesarbeitsministerin Nahles ab dem 2. Halbjahr auch bisher verschlossene Maßnahmen für Afghanen öffnet. Hier geht es um Maßnahmen, die bisher nur Menschen mit einer sog. “guten Bleibeperspektive” zugänglich waren.
Damit stehen nach 3 bzw. 15 Monaten auch so wichtige Programme wie Berufsausbildungsbeihilfe, assistierte Ausbildung und ausbildungsbegleitende Hilfen zur Verfügung. Gesperrt bleiben unverändert die Integrationskurse.
Nachdem die Details zunächst noch im Unklaren blieben, gibt es nun eine Sofortanweisung der BA, die wir hier zitieren:
RD-Geschäftsanweisung
Geschäftszeichen: 220 – 5316.1
Datum 12.07.2017Zusammenfassung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat entschieden, die in den Zuständigkeitsbereich des BMAS fallenden Integrationsmaßnahmen, die eine gute Bleibeperspektive voraussetzen, für Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Afghanistan für das zweite Halbjahr 2017 zu öffnen.
Ausgangssituation
Bisher waren die Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Afghanistan von Integrationsmaßnahmen, die eine gute Bleibeperspektive voraussetzen, ausgeschlossen. Durch die Entscheidung des BMAS wird dem genannten Personenkreis der Zugang bzw. Anspruch zu folgenden Integrationsmaßnahmen im zweiten Halbjahr 2017 gewährt:
- Berufssprachkurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nach der Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV)
- Frühzeitiger Zugang zu vermittlungsunterstützenden Leistungen der Arbeitsförderung
- Ausbildungsbegleitende Hilfen, Assistierte Ausbildung und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nach drei Monaten gestattetem Aufenthalt
- Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach 15 Monaten gestattetem Aufenthalt im Anschluss an die Grundleistungen zum Asylbewerberleistungsgesetz
Die in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern fallenden Integrationskurse sind hiervon nicht berührt. Für die berufsbezogene Sprachförderung nach der DeuFöV hat dies zur Folge, dass die Teilnahme an Berufssprachkursen ab dem Sprachniveau B1 ermöglicht wird, auch wenn vorher kein Integrationskurs absolviert wurde.
Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Afghanistan erhalten für das zweite Halbjahr 2017 einen erweiterten Zugang zu Integrationsmaßnahmen. Durch die Öffnung werden die Integrationschancen verbessert.
Eigene Entscheidung und Absicht
Den Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Afghanistan wird ein frühzeitiger Zugang zu den genannten Integrationsmaßnahmen ermöglicht.
Einzelaufträge
Die Agenturen für Arbeit berücksichtigen die Öffnung der genannten Integrationsmaßnahmen ab sofort , indem sie die Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Afghanistan einbeziehen. Insbesondere für die berufsbezogene Sprachförderung nach der DeuFöV ergeben sich hier Teilnehmerpotenziale.
Koordinierung
entfällt
Haushalt
entfällt
Beteiligung
entfällt
Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner
Nordrhein-Westfalen.Fluechtlinge@arbeitsagentur.de
Im Auftrag
Dieter Bohnes
z.Zt. Leiter Fachbereich ArbeitsmarktE-Mail: Nordrhein-Westfalen.Arbeitsmarkt@arbeitsagentur.de
Internet: www.arbeitsagentur.de
Besucheranschrift
Josef-Gockeln-Str. 7
40474 Düsseldorf
Eingestellt ist hier die Anweisung aus NRW. Da es sich jedoch um eine vom BMAS erlassene übergeordnete Weisung handelt, gilt dies bundesweit.
Hallo,
könnt ihr bitte die komplette Sofortanweisung Publick machen. Ist es möglich? oder auch weiterleiten?
Danke
Das liegt bisher leider nur als email vor und nicht als komplette Anweisung.