Erstes Verwaltungsgericht lässt Syrer fallen

 
Bisher haben alle Verwaltungsgerichte eigentlich durchgängig zu Gunsten von Syrern entschieden, denen lediglich subsidiärer Schutz zuerkannt wurde, die aber auf Flüchtlingsstatus klagten. Nun hat ein erstes Verwaltungsgericht seine Haltung grundsätzlich überdacht und ablehnend entschieden.

Das VG Meiningen (Thüringen) ist nach unserer Wahrnehmung das erste Gericht auf VG-Ebene, das nun auch zukünftig grundsätzlich gegen die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus urteilen will.

Nach der heute veröffentlichten Pressemitteilung ist die 1. Kammer des VG Meiningen

“…. im Rahmen einer neuen Prognoseentscheidung, die sie auf Grundlage neuerer und auch aktuellerer Erkenntnisse getroffenen hat, zu der Einschätzung gelangt, dass die gegen eine Verfolgung syrischer Kläger sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen.”

Welche Umstände und Einschätzungen dies waren, ist nicht weiter dokumentiert.

Fakt ist dabei, dass seit Herbst 2016 mehrere Verwaltungsgerichte grundsätzlich ihr Haltung zu Urteilen dieser Art nochmals überprüft hatten. Bisher ist jedes Verwaltungsgericht auf eine grundsätzlich andere Einschätzung der Lage vor Ort gekommen.

Leider ist noch nicht bekannt, auf welche Quellen sich das VG Meiningen dabei stützt. Die Säure aber interessant, zu wissen, vor dem Hintergrund, ob daraus auch abzuleiten wäre, dass andere Gerichte dies nun aufgrund neuer Quellen vielleicht ähnlich sehen.

So bleibt erst einmal aufzumerken, dass wie erwähnt das VG Meiningen das erste Verwaltungsgericht ist, das nun seine Rechtsprechung grundsätzlich und zu Lasten von Syrern mit subsidiärem Schutz ändert.

Link zur PM des VG Meiningen

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