Der Wind wird rauer: Familiennachzug weiter aussetzen? Klagen abkaufen?

 

 

Zwei Meldungen aus dem Januar sind etwas untergegangen und nicht so in die Öffentlichkeit gedrungen, wie sie es eigentlich verdient hätten:

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert, dass der Familiennachzug nicht nur bis 2018, sondern für weitere ein bis zwei Jahre ausgesetzt werden soll, weil ansonsten die Kommunen überfordert würden. Der Städte- und Gemeindebund fordert im übrigen auch schon, dass die Wohnsitzregelung nach Anerkennung und die Verteilung innerhalb der Bundesländer viel stärker genutzt werden solle.

Das Bundesministerium des Innern legt per Februar ein neues Programm an finanziellen Leistungen zur freiwilligen Rückkehr unter dem Titel “Starthilfe plus” auf. Programme zur freiwilligen Rückkehr gibt es ja bereits. Wenn sich jemand aus freien Stücken zur Rückkehr entschließt, ist das sicherlich auch eine vertretbare Förderung. Bei “Starthilfe plus” geht es aber nun um Prämien, die bei Rücknahme des Asylantrages vor Entscheidung und bei Verzicht auf Klage gezahlt werden sollen. 

 

Familiennachzug wird bereits jetzt behindert und für Minderjährige unmöglich gemacht

Nun wissen wir alle aus der Praxis, dass die Durchsetzung des Anspruches auf Nachzug schon bei denjenigen, denen der Anspruch noch zusteht, politisch-bürokratisch massiv behindert wird und im Schnitt mind. 18 Monate von der Antragstellung bis zum tatsächlichen Nachzug vergeht. In manchen Fällen dauert es sogar noch deutlich länger. Zudem wird durch diese Praxis der Anspruch auf Familiennachzug bei unbegleiteten Minderjährigen faktisch nahezu komplett verhindert, weil einerseits hier der Anspruch mit Volljährigkeit endet und andererseits damit eine Einreise mit 15 Jahren fast zwingende Voraussetzung ist, um eine Chance auf einen erfolgreichen Nachzug zu haben.

Dies zeigt sich auch an den Zahlen für 2016: Die Anzahl der Visa für Familiennachzüge habe sich zwar stark erhöht, liegen mit insgesamt rd. 105.000 für alle Fälle eines Familiennachzuges, also auch des kanadischen Ehemannes zur deutschen Ehefrau, deutlich unter den mal erwarteten Zahlen. Darunter sind rd. 73.000 Visa für Syrer oder Iraker.

Das Dilemma der unbegleiteten Minderjährigen zeigt sich dann an der Anzahl der Visa, die bei diesen für Familiennachzüge ausgestellt wurden: Es sind ganze 3.200.

Dass der Familiennachzug ein entscheidendes Kriterium für eine gute Integration ist, steht außer Frage und wird von kaum jemanden bestritten. Wenn wir also zu einer gelungenen Integration beitragen wollen, ist die Verhinderung der genau falsche Weg.

Schon die jetzt erfolgte Aussetzung bei Menschen mit subsidiärem Schutz führt nicht nur zu einer großen Frustration unter den Geflüchteten, sondern erhöht nebenbei die Fallzahlen der Klagen bei den Verwaltungsgerichten ganz massiv. Während das BAMF die Asylanträge mit mind. teilweise zweifelhaften Entscheidungen und massiv abgesunkener Qualität vom Tisch wischt. sind nun die Verwaltungsgerichte gefordert, die zu ihnen überschwappende Verfahrenswelle irgendwie zu bewältigen und die Fehler des BAMF zu korrigieren.

Wenn nun die Verfahrensdauer bei den Verwaltungsgerichten auf teilweise ein Jahr und mehr ansteigt, kann man auch denen, die darüber nachdachten, die Klage zu unterlassen, weil das Ende der Aussetzung des Nachzuges im März 2018 früher erreicht wäre als die Rechtskraft ihrer Klage, nur raten, jetzt in jedem Fall zu klagen. Es ist derzeit schlicht nicht absehbar, welche Entscheidungen und Änderungen es noch zum Asylrecht i Jahr 2017 geben wird und ob die Aussetzung nicht tatsächlich verlängert wird. Dass es grundsätzlich zu weiteren Einschränkungen und Verschlechterungen kommen wird, ist jetzt schon sicher.

 

Thermomix statt Klage oder Bonusmeilen für Bootsflüchtlinge?

Dazu paßt nun auch diese Programm “Starthilfe plus”, das mit einer Starthilfe nun so gar nichts gemeinsam hat. Es geht dabei nicht um finanzielle Anreize für den Aufbau einer Existenz oder der Erleichterung einer Rückkehr, sondern ist eine in ein Programm gegossene versuchte Rechtsbeugung.

Man will den Menschen ihr Recht abkaufen und Geld dann zahlen, wenn sie ihr Grundrecht auf Asyl nicht wahr nehmen, sondern den Antrag wieder zurücknehmen. Gleichzeitig möchte man Geld dafür zahlen, wenn nach Bescheid auf eine Klage verzichtet wird.

Einerseits möchte man also, dass jemand ein Grundrecht auf Asyl, selbst wenn es ihm am Ende rechtlich nicht zuerkannt wird, gar nicht erst wahrnimmt und andererseits möchte man ihn zum Verzicht auf rechtsstaatliche Mittel bei einer aus seiner Sicht falschen Entscheidung bewegen.

Vielleicht bekommt man demnächst beim Verzicht auf das Wahlrecht auch 1.200 €. Oder 100 €, wenn man auf den Widerspruch gegen ein Bußgeld verzichtet. Argumentieren kann man dafür immer, dass man dem Staat ja Aufwand erspart und deshalb einen Geldbetrag dafür erhält. Mit etwas Sarkasmus kann man den Katalog sicher noch erweitern um Bonusmeilen bei Bootsanreise oder auch einem Thermomix statt Bargeld.

Ob sich das jedoch noch im rechtsstaatlichen Bereich bewegt, bleibt dabei mindestens moralisch fraglich. Der Staat sollte sich nicht herablassen, seine eigene Rechtsstaatlichkeit in Frage zu stellen. nicht jedes Mittel kann rechtens sein und ist erst recht nicht richtig. Zigtausendfach täglich scheitern Menschen in Deutschland mit Klagen gegen den Staat oder Entscheidungen des Staates. Und ebenso gewinnen zigtausendfach Menschen gegen den Staat.

Hier nun der einen Seite anzubieten, sich dieses Klagerecht abkaufen zu lassen, ist nicht mehr rechtsstaatlich. Erst recht dann nicht, wenn es wie für die hier betroffenen Menschen nicht nur um ihr Schicksal geht, sondern andererseits auch viel Geld.

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