Erste Entscheidung VG Berlin zur Zuerkennung des Flüchtlingsstatus bei Syrern am 02.03.

 

 

In Berlin wird die erste Entscheidung zur Klage eines Syrers, dem subsidiärer Schutz zuerkannt wurde,  auf “Aufstockung” auf Flüchtlingsstatus voraussichtlich am 02.03. entscheiden werden. Urteile anderer Kammern folgen im Laufe des April.

Auch in Berlin kämpft das Verwaltungsgericht mit einer enormen Zunahme der Klagen gegen Bescheide des BAMF. Ein großer Teil sind dabei die o.g. Fälle, in denen Menschen, denen subsidiärer Schutz zuerkannt wurde, auf eine Verbesserung klagen. Wesentlicher Auslöser ist dabei der ausgesetzte Familiennachzug.

Dies führt dazu, dass in einer Kammer, die in den ersten neun Monaten des Jahres 2016 rd. 450 Fälle entschied, alleine im letzten Quartal 2016 rd. 700 neue Klagen eingereicht wurden. Rein rechnerisch würde dies eine Bearbeitungszeit von ca. 14 Monaten ergeben.

Seit April hat das Verwaltungsgericht Berlin zwar eine neue Kammer hinzubekommen, weist aber selbst darauf hin, dass eine durchschnittliche Verfahrensdauer von rd. 9,3 Monaten definitiv nicht zu halten ist.

Nun ist Statistik insofern relativ kompliziert, weil man auf die jeweils zugrunde gelegten Werte schauen muss. Dennoch ist klar, dass die Welle der Entscheidungen des BAMF auch zunehmend die Gerichte erreicht und diese natürlich nicht einfach personell skalierbar sind.

Zum Thema der Prozesskostenhilfe möchten wir noch zwei Anmerkungen machen:

Einerseits sind die Anträge offenbar oft relativ schlampig gestellt. Fehlende Unterschriften, nicht alle Kläger dokumentiert usw. machen das Leben dann schwer. Andererseits gibt es bei den o.g. Klagen von Syrern auf Zuerkennung des Flüchtlingsstatus inzwischen offenbar sehr oft eine Gewährung von Prozesskostenhilfe.

Dazu generell möchten wir jedoch auch noch eine Anmerkung machen. Die Klage auf Zuerkennung des Flüchtlingsstatus ist auch eine Einzelfallentscheidung und nicht eine durchgängig gleichgerichtete Beurteilung. Deshalb ist letztlich auch keine Aussage zu treffen, ob in Berlin dann alle Fälle positiv oder alle negativ entscheiden würden, möglich. Es ist auch denkbar, dass die eine Kammer eine andere grundsätzliche Haltung vertritt als eine andere, selbst wenn man sich sicherlich in solchen Fragen auch im Vorfeld austauschen wird.

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