Der neue Senat hat heute auf Vorlage der neuen Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach, und des Finanzsenators eine Vorlage beschlossen, nach der es nun schnellere Lösungen für den Freizug der Turnhallen geben soll.
Hiernach werden nun folgende Möglichkeiten erschlossen:
- Im Rahmen des Gefahrenabwehrrechts nach ASOG sollen fertige, aber bisher noch nicht betriebene Unterkünfte von qualifizierten Trägern schnell eröffnet werden, ohne den Weg einer langen Ausschreibung zu nehmen.
- Es kann alternativ auch der öffentliche Träger aus Hamburg “Fördern und Wohnen” grundsätzlich mit dem Betrieb beauftragt werden. Hierdurch wäre rechtlich gar keine Ausschreibung erforderlich.
- Die geplanten und unverändert auch für den eigentlich richtigen Weg gehaltenen öffentlichen Ausschreibungen sollen damit nicht in Frage gestellt, sondern beschleunigt werden. Hierzu wird nun auch die BIM mit einbezogen.
Grundsätzlich ist dies ein sicher guter, richtiger und vor allem notwendiger Schritt, endlich den Weg zu den neuen Unterkünften freizumachen.
Wir hoffen, dass auch auf diesem Wege trotz der Notwendigkeit einer sehr schnellen Belegung ein Weg gefunden wird, dennoch für einen (eingeschränkten) Wettbewerb bei dieser Not-Vergabe zu sorgen. Neben den Betreibern aus der LIGA gibt es noch ein paar andere, die sehr gut geeignet sind, um solche Aufgaben zu übernehmen.
Daneben sind wir aufgrund der Erfahrungen bei der Errichtung der Tempohomes gespannt, wie sich die BIM nun bei den Ausschreibungsverfahren anstellen wird. Die grundsätzliche Kompetenz sollte ja im Land Berlin vorhanden sein. Dazu hat die BIM diese sicherlich auch durch ähnlich aufwendige Ausschreibungen von Bau-Aufträgen. Man fragt sich allerdings dabei, warum dann dieser Schritt nicht schon längst vollzogen wurde, wenn es denn diese Kompetenz im Land ja offenbar gibt.
Wir sind insgesamt sehr positiv gestimmt, dass nun endlich “Schwung” in dieses Thema kommt und die Menschen in den Hallen eine bessere Perspektive haben. Der Stadt an sich hilft es ohnehin, wenn es zu Lösungen kommt.
Pressemitteilung vom 13.12.2016
Aus der Sitzung des Senats am 13. Dezember 2016:
In seiner heutigen Sitzung hat sich der Senat erneut mit der Unterbringung von Flüchtlingen und dem zügigen Freizug aller als Notunterkünfte genutzten Sporthallen befasst. Eine gemeinsame Vorlage der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach, und des Senators für Finanzen, Dr. Matthias Kollatz-Ahnen, sieht temporäre Lösungen für die Inbetriebnahme von Unterkünften vor, um die Notlage der Flüchtlinge zu lindern und Gefahren abzuwehren.
Die beiden Verwaltungen kommen nach eingehender Prüfung der bereitgestellten Unterlagen zu dem Schluss, dass das bisherige Verfahren nicht zu einer schnellstmöglichen Belegung der bereits fertiggestellten Unterkünfte führt. Dennoch sind die für den Betrieb der Unterkünfte erforderlichen Ausschreibungsverfahren so schnell wie möglich zu starten.
Da sich die Situation in den Turnhallen verschlechtert und teilweise prekäre Bedingungen herrschen, sollen bereits während der Laufzeit der Ausschreibungen temporäre Lösungen gefunden werden, um Schaden von den Bewohnerinnen und Bewohnern abzuwenden. Hierfür erlaubt der rechtliche Rahmen zwei temporäre Maßnahmen: zum einen die Belegung geeigneter Unterkünfte befristet für wenige Monate mit qualifizierten Trägern im Rahmen des Gefahrenabwehrrechts; zum anderen den Betrieb geeigneter Unterkünfte im Wege der Amtshilfe durch öffentliche Einrichtungen anderer Länder in Verbindung mit Berliner Landesbetrieben.
Mit Blick auf die erste Maßnahme haben die führenden Sozialverbände im Land Berlin bereits ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Unterstützung des Landes erklärt. Hinsichtlich der zweiten Maßnahme wurde mit dem öffentlichen Träger der Freien und Hansestadt Hamburg „Fördern und Wohnen“ schon Kontakt aufgenommen. Auch hier besteht Bereitschaft zur Zusammenarbeit.
In der Senatssitzung wurde beschlossen, die erforderlichen EU-weiten Vergabeverfahren für den Betrieb der Unterkünfte zur Durchführung vorzubereiten. Bis zum Abschluss dieser Verfahren sollen Interimsvergaben ausgeschrieben und vergeben werden. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und die Senatsverwaltung für Finanzen werden die Interims- als auch die EU-weiten Vergabeverfahren beschleunigen. Darin wird die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH im Rahmen und in Erweiterung des bestehenden Geschäftsbesorgungsvertrags einbezogen.
Wow, wovon ich seit Monaten rede und das ohne Politikstudium oder millionenschwere Subventionen. Irgendwann sollt es doch klar sein, dass, egal welche Entscheidung in Berlin gefällt wird, es immer auf eine Klage hinausläuft. Also Bitte: Räumt die Hallen zu Weihnachten und überlasst den Rest nächstes Jahr euren Rechtsabteilungen! Danke dafür!
LG
Hanschi