Die neue Wohnsitzregelung wird von immer mehr Städten umgesetzt und trifft vor allem Menschen, die bereits aus persönlichen Gründen umgezogen sind.
Betroffen sind am härtesten die Menschen, die nach dem 01.01.2016 erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis oder einen Asylbescheid bekamen und vor dem 06.08. umzogen.
Hier kommt es nun zu der bemerkenswerten Situation, dass Menschen nach Anerkennung rechtmäßig innerhalb der Bundesrepublik umgezogen sind, an diesem Ort eine Wohnung fanden und auch integrative Massnahmen begonnen haben, nun aber wieder, ebenfalls nun rechtmäßig,
von der jeweiligen Gemeinde nun wieder in das Bundesland zurückgeschickt werden, in dem sie ihren Asylantrag stellten.
Die WAZ berichtet nun über die Stadt Essen, die zwar bei Menschen, die vor dem 06.08. kamen und sich in der Stadt vor diesem Stichtag angemeldet haben, Gnade walten lassen will, aber rd. 2500 Menschen, die bereits in der Stadt sind und bisher nur Termine für die Anmeldung haben, wieder ausweisen. Rechtlich ist dies nun zwar möglich, jedoch in jeder Hinsicht Wahn- und Irrsinn.
Menschen, die bereits in einer Stadt sind, haben dort nach Anerkennung alle bereits integrative Massnahmen begonnen, die nun wieder gefährdet werden, wenn man sie erzwungen abbrechen muß. Dies ist in jeder Hinsicht ein klarer Verstoß gegen alle gesetzlichen Ideen, die auch im Integrationsgesetz veröffentlicht wurden und tatsächlich Erleichterungen und Fortschritte brachten.
Gelsenkirchen verfährt ähnlich und drückt den Menschen eine Fahrkarte in die Hand.
Das Land Berlin verzichtet zu Recht auf solche rückwirkenden Maßnahmen und definiert diese als klare Härtefälle nach dem Gesetz. Bei genauer Betrachtung kann man eigentlich auch auf gar keine andere Idee kommen.
Die Idee, Menschen nach einem Umzug wieder durch die Republik zu schicken, ist in jeder Hinsicht kompletter Unsinn und entlastet am Ende auch niemanden, weder Kommunen und erst recht nicht die Menschen.
Es belastet, schafft zusätzlichen Verwaltungsaufwand und führt beispielsweise dazu, dass Menschen, die z.B. in Essen eine Wohnung hatten, nun nach Berlin wieder in die Turnhalle geschickt werden, um dann ihren zwangsweise abgebrochenen Integrationskurs nach weiterem langen Warten neu aufnehmen zu müssen.
Die Forderung ist deshalb klar: Die Wohnsitzregelung muß (mindestens) so geändert werden, dass es keine Rückwirkung mehr gibt.
1 Gedanke zu „Auch Essen weist anerkannte Geflüchtete wieder aus“