Gelsenkirchen schickt zugezogene Geflüchtete zurück & widerruft Leistungen

Die Wohnsitzregelung für anerkannte Geflüchtete besteht seit Anfang August. Während in vielen Gemeinden und Bundesländern die Regelungen noch unklar sind, wenden einige Kommunen die Wohnsitzregelung konsequent an.

Gelsenkirchen hat in den vergangenen Tagen neue Bescheide nach SGB erlassen, die Menschen an die Orte zurückschicken, an denen ihre Erstregistrierung stattfand. Es werden also zukünftig nicht nur Neuzuzüge nicht mehr bewilligt, sondern es wird auch die rückwirkende Regelung hart umgesetzt.

Das Gesetz gilt ja für Menschen mit einem positiven Asylbescheid seit 01.01.2016 oder einer seit dem erstmalig erteilten Aufenthaltsgenehmigung. Es trifft also Menschen, die seit 01.01.2016 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 05.08.2016 völlig legal als anerkannte Flüchtlinge von der einen in die andere Stadt umzogen. Durch die Rückwirkung kann von diesen Menschen obwohl sie bereits Monate woanders lebten, der Rückzug verlangt werden.

Die Stadt Gelsenkirchen schreibt dazu:

Sie haben nach Ablauf ihrer Bewilligung oder bei einem Neuantrag keinen Anspruch mehr auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Diese Leistungen erhalten sie künftig in dem Bundesland und dem Ort, dem sie bei der Erstzuweisung zugeordnet worden sind. Dadurch soll verhindert werden, dass sich zu viele Migranten in derselben Region ballen und diese Region zu stark belasten.
In diesen Tagen sind die ersten Bescheide erteilt worden. Die Betroffenen erhalten bei Bedarf eine Fahrkarte, die ihnen die Reise in das für sie zuständige Bundesland ermöglicht. Mit einer landesrechtlichen Regelung zur Umverteilung innerhalb NRW wird im Herbst 2016 gerechnet.

Offenbar wurden seit 10 Tagen auslaufende Bescheide unter Hinweis auf diese Regelung nicht mehr verlängert.

Nach massiven Protesten und Demonstrationen vor der Verwaltung soll es nun am Montag eine Übergangsregelung geben, die den Menschen bis Oktober Zeit gibt, die Stadt wieder zu verlassen. Parallel wolle man nun (!) prüfen, wie das neue Gesetz angewendet werden kann und wen es betrifft.

 
Hierzu führt die Stadt aus:

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Wer vor dem 6. August 2016 einen Antrag auf Unterstützung beim Jobcenter gestellt hat, darf bis Ende Oktober bleiben und erhält damit für etwas mehr als zwei Monate auch die entsprechenden Hilfen. Auch Anträge, die im Augst und September auslaufen, werden bis Ende Oktober verlängert. Alle Neuanträge werden weiterhin abgelehnt.

….

Karin Welge (Sozialdezernentin): “Wir werden die nun gewonnene Zeit nutzen, um zu prüfen, für wen die Wohnsitzauflage gilt. Ich erwarte, dass der größte Teil der zugezogenen Menschen wieder in das erstaufnehmende Bundesland zurückziehen müssen.”

Aus Bochum hält man Ähnliches. Sachsen plant scheinbar auch eine umfassende Anwendung dieses Teils des Integrationsgesetzes. Aus Niedersachsen hält man von einer teilweisen Anwendung. Andere Bundesländer sind bisher noch ruhig, aber das muß am Ende nichts bedeuten.

Neben dem offenbar ganz speziellen Umgang in Gelsenkirchen bleibt insgesamt festzuhalten:

  • Die neue Wohnsitzregelung insgesamt für bereits anerkannte Menschen mit Aufenthaltserlaubnis nimmt diesen die Freizügigkeit und stößt auf schwere rechtliche Probleme
  • Die Rückwirkung der Regel ist ein Desaster. Hier sind Menschen betroffen, die u.U. seit mind. 8 Monaten bereits in anderen Städten untergekommen sind oft, um mit ihren Familienangehörigen zusammen zu sein. Diese Menschen wieder rauszureissen, ist schon schlimm. Der Umgang beispielhaft in Gelsenkirchen ist ein Skandal an asozialem Verhalten einer Behörde.
  • Die Ausnahmen aus der Wohnsitzregelung sind jetzt im Wesentlichen nur noch feste Arbeitsverhältnisse. Eine bereits bezogene Wohnung wurde in letzter Minute aus dem Gesetz gekippt.
  • Es ist dringend eine gesetzgeberische Korrektur notwendig, die klare Regelungen aufstellt und auch eine bereits bezogene eigene Wohnung aus dem Umzugsverlangen ausnimmt.
  • Die Gemeinden, Landkreise und Bundesländer, die in gewisser Weise Regeln nach dem Gesetz  aufstellen können, sollten sich überlegen, ob man jede Polonaise wirklich mitlaufen muß. Konkret Berlin setzt beispielsweise jede Rückwirkung als völlig umpraktikabel aus und betrachtet Menschen die bereits seit 01.01. hergezogen sind, als Härtefall.

Die gesetzlichen Regelungen der Wohnsitzregelung haben wir in diesem Beitrag dargestellt.

Die generell gültigen Folgen des Gesetzes und die speziellen in Berlin findet man hier.

 

 

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