Einleitung
In 2016 häufen sich bei Geflüchteten aus Syrien Asylentscheidungen, bei denen nur noch der subsidiäre Schutz zuerkannt wird, der bessere Flüchtlingsstatus hingegen nicht. Da sich die Fallzahlen signifikant von der einen zur anderen Entscheidung verschoben haben, scheint es sich um eine systemische Entscheidung zu handeln.
Alleine aufgrund des beim subsidiären Schutz bis März 2018 ausgesetzten Familiennachzuges stehen viele Geflüchtete vor dem Problem, möglicherweise gegen den Bescheid zur Verbesserung ihres Status zu klagen. Die Frist ist dafür 14 Tage ab dem Datum (rechtswirksamer Zugang) des Bescheides. Oft sind deshalb die Möglichkeiten einer anwaltlichen Beratung im Vorfeld eingeschränkt.
Musterklage gegen Nicht-Erteilung des Flüchtlingsstatus
Von der Diakonie wurde deshalb eine Musterklage entwickelt, die den bewilligten subsidiären Schutz nicht angreift, wohl aber gegen die ablehnende Entscheidung zum Flüchtlingsstatus vorgeht. Diese Klage ersetzt NICHT die anwaltliche Beratung und die ausführliche individuelle Begründung. Dennoch hilft es, zunächst erst einmal die Klage an sich einzureichen und rechtshängig zu machen.
Dies ist auch bereits ohne anwaltliche Vertretung möglich, aber letztlich nicht wirklich einfach. Insofern ist diese Muster-Klage ein guter Ansatz für den ersten Schritt. Unterstützer können bei der individuellen Formulierung gerne helfen. Letztlich muß es sich aber um ein eigenes Schreiben des Geflüchteten handeln. Die individuellen Fluchtgründe sollten dabei entsprechend eingefügt werden.
Wichtige Hinweise
Wichtig ist: innerhalb von vier Wochen nach Einreichung muß die Klage entsprechend begründet werden. In der Musterklage sind die inzwischen oft von der Rechtsprechung berücksichtigten Beurteilungen enthalten, die davon ausgehen, dass nach Syrien Zurückkehrende dann bedroht sind und auch eine Rückkehr in nicht vom Assad-Regime beherrschten Gebieten gefährlich ist. Hierzu gibt es ein von Informationsverbund Asyl & Migration zitiertes Urteil des VG Regensburg und ein Risikoprofil des UNHCR, auf die die Klage Bezug nimmt.
Die Musterklage sollte nur nach sorgfältiger Prüfung und mit Unterstützung von erfahrenen BeraterInnen genutzt werden. Zudem ist natürlich die Erreichbarkeit durch das Gericht und die Postzustellung sicherzustellen.
Folge möglicherweise nur Gestattung statt Aufenthaltserlaubnis
Dazu gibt es den Hinweis, dass in vielen Fällen Ausländerbehörden durch das Einreichen einer Klage keinen erteilten Asylstatus unterstellen und deshalb weiterhin nur eine Aufenthaltsgestattung erteilt wird statt einer Aufenthaltsgenehmigung. Hierzu gibt es weitergehende rechtliche Erläuterungen, dass diese Annahme nicht haltbar sei. Für Berlin gibt es hingegen dieses Problem nicht, weil hier auch der subsidiäre Schutz trotz eingereichter Klage als bereits erteilt angenommen wird und die 3-jährige Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird.
Für andere Bundesländer sind diese Hinweise dennoch sehr hilfreich. Wir haben deshalb in unserem Beitrag dazu diese generellen Hinweise nachgetragen.
Links/Dokumente
Vorlage Musterklage Anerkennung des GFK-Status für syrische Geflüchtete
Hinweise der Diakonie zur Musterklage (wichtig!)
Urteil VG Regensburg zu weiterer Verfolgung in Syrien
Link zum Beitrag des Informationsverbund Asyl & Migration
Danke für die Informationen und Hinweise. Ob wir erfolgreich sein werden, wird sich zeigen.
LG aus Hattingen
Hans Hartung
Viel Erfolg!