Asylentscheid subisidiärer Schutz für Syrer: Erste Urteile für Flüchtlingsstatus

Die latente Praxis des BAMF,  an syrische Staatsangehörige seit 2016 verstärkt nur den schlechteren subsidiären Schutz zu vergeben und die Flüchtlingseingeschalt nicht anzuerkennen, ist inzwischen nicht mehr nur ein Gefühl, sondern belegbare Praxis. Wir möchten hierzu auf die kleine Anfrage an die Bundesregierung verweisen, deren Beantwortung seit dem 17.08. vorliegt.

Ausführlich fasst der Informationsverbund Asyl und Migration die Entwicklung der letzten Jahre zusammen.

Inzwischen zeichnet sich scheinbar ab, dass die Gerichte in vielen Fällen Die Nicht-Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch das BAMF anders sehen und die Bescheide aufheben. Dies spricht um so mehr für eine Klage gegen solche Bescheide. Eine Musterklage der Diakonie mit weiteren Hinweisen hatten wir hierzu bereits veröffentlicht.

Im Artikel auf Asyl.net wird auch auf mehrere Gerichtsurteile verwiesen, die inzwischen zugunsten der Kläger ausgingen und den Flüchtlingsstatus bejahten.

Einige Gerichte fällten bereits mehrere Urteile mit gleichem Tenor, die zudem ohne mündliche Verhandlungen entschieden wurden, da sie keinen Anlass zur individuellen Anhörung der Betroffenen sahen:

VG Regensburg 06.07.16 RN 11 K 16 30.889

VG Trier 16.06.16 1 K 1576/16.TR

VG Meiningen 01.07.16 20205/16 Me

Einzelne Gerichte entscheiden aufgrund der aus ihrer Sicht klaren Sachlage auch nur per Gerichtsbescheid:

VG Schleswig-Holstein 15.08.2016 12 A 149/16

Hier wird auf die ganz überwiegende Rechtsprechung Bezug genommen, die die Zuerkennung als erforderlich ansieht.

Vom VG Berlin wurden Anträge auf Prozesskostenhilfe positiv beschieden. Da dies eine Erfolgsaussicht voraussetzt, spricht dies für möglicherweise ähnliche Entscheidungen.

Den gesamten Artikel von Informationsverbund Asyl & Migration findet man HIER.

Quelle. www.asyl.net

 

 

2 Gedanken zu „Asylentscheid subisidiärer Schutz für Syrer: Erste Urteile für Flüchtlingsstatus“

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