Wohnen: Mindeststandard an Wohnfläche

Bei der Anmietung von Wohnungen stellt sich immer wieder die Frage, welche geringeren Wohnungsgrößen vom Jobcenter oder dem Lageso noch akzeptiert werden. Einstieß ist der Bezug einer Wohnung von allen erwünscht, andererseits sollen und dürfen jedoch bestimmte Mindestanforderungen nicht unterschritten werden.

Es gibt hierzu eine Definition der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, die für alle Leistungsberechtigten nach AsylbLG wie auch SBG XII und SGB II gilt, also unabhängig von der Grundzuständigkeit Jobcenter oder Lageso.

Hiernach muß jedem Mitglied einer Haushaltsgemeinschaft eine Mindestwohnfläche zur Verfügung stehen:

  • Volljährige – 12 m²
  • ab Vollendung des 6. Lebensjahres – 12 m²
  • ab Vollendung des 2. Lebensjahres bis zum 6. Lebensjahr 10 m²
  • BIS Vollendung des 2. Lebensjahres keine eigene Wohnfläche

Wichtig ist dabei, daß diese Flächen OHNE die Flächen berechnet werden, die durch die gemeinsame Nutzung von Küche, Bad und anderen Gemeinschaftsräumen zusätzlich zur Verfügung stehen.

Problem dabei ist, daß sich die genauen Flächen nur aus einem vermaßen Grundriss ermitteln lassen, wobei sicher eine überschlägliche Berechnung zunächst schon mal hilft.

Die Regelung gilt wie o.g. generell für alle Leistungsbezieher, wenn durch diese Neuanmietung die kostenintensive und auch schlechtere Unterbringung in einem Wohnheim oder einer Unterkunft beendet werden kann.

Die Anmietung von zunächst beengten Wohnungen schließt einen späteren Umzug dann nicht aus, wenn die Tatbestände des  § 8.2.5 f der AV Wohnen erfüllt sind:

Erforderlich kann ein Umzug zum Beispiel sein

f) wegen unzumutbar beengter Wohnverhältnisse. Es ist zu beachten, dass Kindern eigener Wohnraum zur Verfügung stehen muss. Ob mehreren Kindern die gemeinsame Nutzung eines Raumes zumutbar ist, hängt von der Besonderheit des Einzelfalles ab (z. B. Größe des Raumes, Altersunterschiede, Geschlecht).
Auch zukünftig entstehender Wohnraummehrbedarf ist zu berücksichtigen (z. B. bei Schwangerschaft ab der 13. Woche);

Wenn es in der Praxis dazu Fragen gibt, sprecht uns gerne an.

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.