Ärztliche Behandlung noch nicht (vollständig) registrierter Asylsuchender

Diese Regelung gilt ab 01.02.2016 und für die Menschen, die beim LaGeSo gemeldet, aber noch nicht weiter registriert sind.

Im Folgenden der Auszug wesentlicher Teile der Pressemitteilung der KV Berlin:

Berlin, 28.01.2016. Am gestrigen Mittwoch konnte die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin mit dem Land Berlin erfolgreich eine Vereinbarung abschließen, mit der die KV Berlin unbürokratisch und schnell die ambulante medizinische Versorgung noch nicht vollständig registrierter Asylsuchender übernehmen kann und die bereits ab 1. Februar 2016 greift.

Flüchtlinge, die noch keinen Asylantrag stellten konnten, erhalten dann bei Vorweisen des mit einer Nummer versehenen Bändchens, das sich am Arm des Besitzers befinden muss, Zugang zur ambulanten medizinischen Versorgung in der Hauptstadt. Damit kann die KV Berlin auch für diejenigen prompte Versorgung anbieten, die mittels des nummerierten Armbändchens für die Unterbringung in einer Notunterkunft bisher lediglich vorerfasst wurden. Deren medizinische Versorgung durch ambulant niedergelassene Vertragsärzte war bislang nur eingeschränkt möglich.

Nach der Erfassung erhalten bereits jetzt alle Geflüchteten entweder den „Grünen Schein“ oder eine Anmeldung zu einer gesetzlichen Krankenkasse, die ebenfalls zum Besuch aller niedergelassenen Berliner Ärzte berechtigen. Diese Erfassung durch das LaGeSo und damit die Ausgabe eines „Grünen Scheins“ verzögert sich in einigen Fällen jedoch durch den enormen Zustrom von Asylsuchenden.

Hier der Link zur entsprechenden Pressemitteilung

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