AV Wohnen: Neue Richtwerte & Verbesserungen ab 01.10.2019



Die Richtwerte der AV Wohnen werden um rd. 3 bis 7% erhöht. Zudem verbessert sich Einiges, insbesondere für große Familien

Wesentliche Änderung ist zunächst die Anpassung und Erhöhung der Richtwerte für die Neuanmietung . Nach Vorlage des Mietspiegels per Mai 2019 erfolgt nun auch die Erhöhung der für eine Neuanmietung oder auch ein Kostensenkungsverfahren maßgeblichen Ansätze in der AV Wohnen.


Neue Richtwerte

Die neuen Beträge für die Bruttokaltmiete ab 01.10.2019 finden sich hier:

Grundsätzlich bleibt es auch bei den schon bisher geltenden Zuschlägen z.B. für Härtefälle (10%) oder zur Vermeidung oder Beendigung von Wohnungslosigkeit (20%).

Um die neuen Ansätze für die Bruttokaltmieten auch in Verbindung mit Zuschlägen und Heizkosten darzustellen, haben wir die nachstehende Tabelle erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Heizkosten im Laufe des 4. Quartals 2019 noch angepasst werden und dann zum 01.01.2020 die Werte noch einmal verändern werden. Dann wird im übrigen auch zusätzlich die Nachtspeicherheizung zusätzlich ausgewiesen werden.

Ab 01.10.2019 bis zur Neufestsetzung der Heizkosten gelten jedoch die folgenden Ansätze:


Neuregelungen ab 01.10.2019

Bei Härtefällen kann der Richtwert grundsätzlich um 10% überschritten werden. Dies kann auch zusammen mit anderen Zuschlägen erfolgen.

Härtefälle sind z.B.

  • Alleinerziehende mit Kindern und Schwangere
  • Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben
  • Ambulant betreute Wohnformen
  • Pflege nicht nur naher Angehöriger bzw. eigene Pflegebedürftigkeit, Behinderung oder Erkrankung
  • Bei Vermeidung oder weniger intensiverer Jugendhilfe ist ebenfalls ein Härtefall möglich.

Weitere Zuschläge sind die bekannten 10% bei Sozialwohnungen und die 20% zur Beendigung oder Vermeidung von Wohnungslosigkeit.


Wesentliche Verbesserung für große Familien

Große Familien haben das Problem, das gerade für sie oft kein entsprechender Wohnraum zur Verfügung steht, der auf die notwendige Zimmeranzahl Rücksicht nimmt. Deshalb ist es sehr begrüßenswert, dass es nun eine Sonderregelung gibt, wenn eine Familie fünf oder mehr Mitglieder hat.

Ab 01.10.2019 dürfen für solche Familien die Richtwerte auch im Einzelfall um mehr als 20% bis zu 50% überschritten werden.

Dies ist eine sehr wesentliche Verbesserung.


Weitere Beratungspflichten durch Leistungsbehörden

In der neuen AV Wohnen soll die Beratung durch die Leistungsbehörden zur Pflicht werden, wenn es beispielsweise um die Frage geht, ob Vermieterforderungen unberechtigt sein könnten. Leistungsbehörden sind dann gehalten, auf die Rechte und Pflichten der MieterInnen hinzuweisen.

Ebenso soll durch die Übernahme der Mitgliedschaften in Mietervereinen dann eine konkrete Prüfung der Forderungen erfolgen. Möglich ist dies inzwischen durch Kooperationsvereinbarungen bei

  • ✓Berliner Mieterverein
  • ✓ Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV)
  • ✓Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e.V.

Hier gibt es grundsätzlich aus unserer Sicht noch einen Abstimmungsbedarf, wenn es um die Frage geht, ob ein gerade aufgetretenes mietrechtliches Problem dann zu einer dann erst zu begründenden Mitgliedschaft in einem Mieterverein führt, diese einen vorher entstandenen Fall jedoch in die Beratung dann nicht mit eingebunden sieht.

Zu Näherem hierzu bleibt jedoch der genaue Text der AV Wohnen zu diesem Punkt abzuwarten.


Klimabonus

Um einerseits grundsätzlich energetische Modernisierung zu ermöglichen, andererseits aber daraus resultierende erhöhte Mietkosten abzufedern, wird es ab 01.10. einen Klimabonus geben, der für eine einzelne Person bei 31 € zusätzlich liegt und auf 64 € für 5 Personen steigt.

Details tragen wir nach, wenn die genauen Regelungen veröffentlicht wurden.


Umzugsvermeidung

Wohnt jemand in einer zu teuren Wohnung, unterliegt die Bedarfsgemeinschaft einem sog. Kostensenkungsverfahren. Hier wird geprüft, wie die Miete abgesenkt werden kann, um einen Verbleib in der bisherigen Wohnung zu ermöglichen.

Nun wird ein wirtschaftlicher Vergleich angestellt, der die bisherige Miete zzgl. 10% Umzugsvermeidungszuschlag de Kosten gegenübergestellt, die ein Umzug verursachen würde.

Man bindet sich somit nicht sklavisch an absolute Beträge, sondern stellt die Wirtschaftlichkeit in den Vordergrund.

Für Paar-Haushalte werden dabei zukünftig nicht die Kosten für eine 60-qm-Wohnung unterstellt, sondern für 65 qm.


Fazit

Es gibt weiter einige z.T. erhebliche Verbesserungen über die Erhöhung der Mietansätze an sich hinaus. Besonders hervorzuheben ist die deutlich höhere Überschreitung der Werte für Familien mit 5 und mehr Personen, die bisher kaum eine Wohnung finden konnten.

Die evaluierten Zahlen aus dem 1. Halbjahr 2019 zeigen auch, dass der Weg richtig ist. In einigen Punkten bleibt noch die konkrete Regelung der AV abzuwarten, aber die Richtung ist erkennbar gut.

Quelle: SenIAS

1 Gedanke zu „AV Wohnen: Neue Richtwerte & Verbesserungen ab 01.10.2019“

  1. Ich verstehe die Paar regelung nicht wirklich. 2-Personen Haushalte bekommen also ohne Zuschläge bis zu 60qm à 8,25 Bruttokalt anerkannt, gilt es aber einen Umzug zu vermeiden werden 65qm à ebenfalls 8,25 als Höchstgrenze angesetzt (zzgl. evtl. Härtefall 10%) – aber eben nicht bezahlt ?
    Das heist also in unserem Fall: wir zahlen bruttokalt 550,00 EUR für unsere 64 qm in Steglitz, bekommen nur 495,00 EUR Mietkostenübernahme aber müssen nicht umziehen, weil die Berechnungsgrundlage bei 536,25 zzgl. eventueller Prozente zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit den Grenzwert nicht überschreiten ?
    Hier wird ja wiedermal mit zweierlei Maß gerechnet; wir zahlen dennen nur 60qm, aber bis 65 qm dürfen sie schon bevor wir noch den Umzug zahlen müssen ? Empfinde nur ich das als seltsam ?
    Die Beträge sind doch sowieso schon lächerlich, insbesondere da angeblich vermehrtverhindert werden soll, das ALGII-ler ins Ghetto abgeschoben werden. Wir wohnen nun schon gemmeinnützig, aber da es kein sozialer Wohnungsbau ist bekommen wir auch keine Zuschläge. Wer bekommt schon in Steglitz 64 qm unter 800 EUR warm ? Wir sind bei 580,00 all inkl. und müssen trotzdem vom Regelsatz “mieten”

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.