Bundesratsinitiative von Berlin zur eigenständigen Aufnahme Geflüchteter




Berlin startet eine Bundesratsinitiative, damit die Aufnahme Geflüchteter ohne Zustimmung des Bundesinnenministeriums möglich wird.

Nach derzeitiger Gesetzeslage muss mit dem Bundesinnenministerium Einvernehmen darüber erzielt werden, ob ein Bundesland ein eigenes Aufnahmeprogramm auflegen kann oder nicht. Dies ist aktuell beispielsweise bei den Landesaufnahmeprogrammen der Fall. die für Menschen aus Syrien aufgelegt wurden.

Schon aus den Vorschlägen von Gesine Schwan vor längerer Zeit entstand die Forderung, dass Kommunen selbständig darüber entscheiden können sollen, ob sie Menschen aufnehmen.

Daneben wurde in Berlin im Juni das “Bündnis Städte sicherer Häfen” gegründet, bei dem sich Städte und Kommunen bereiterklärten, Menschen aus Seenotrettung aufzunehmen.

Praktische nach jedem Einsatz eines Seenotrettungsschiffes geht weiterhin das Geschacher darum los, welche Länder Menschen aufnehmen. Erklärt Deutschland sich dazu bereit, folgt später eine Verteilung auf einzelne Bundesländer.

Bei der Gründung des Bündnisses in Berlin und dem damals gerade aktuellen Fall der Sea-Watch mit Kapitänen Carola Rakete erklärten sich spontan der Bürgermeister von Rottenburg und auch das Land Berlin bereit, Menschen von der Sea-Watch aufzunehmen.

Dies scheiterte schon grundsätzlich daran, dass es eine rechtliche Möglichkeit dafür ohne ausdrückliche Zustimmung des Bundesinnenministeriums nicht gab.

Durch die nun geplante Bundesratsinitiative soll sich das nun ändern:

Bislang sind Entscheidungen für humanitäre Aufnahmeprogramme der obersten Landesbehörden vom Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern abhängig. Der § 23 Absatz 1 Satz 3 AufenthG soll dahingehend geändert werden, dass die Länder das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zukünftig lediglich informieren anstatt dessen Einvernehmen einholen zu müssen. Somit können die Länder selbst mehr Verantwortung für ihre Entscheidungen übernehmen und gleichzeitig unkomplizierte Hilfe für Geflüchtete leisten. 



Quelle: Senat von Berlin

Mit dieser Änderung des § 23 würde eine direkte Aufnahme durch einzelne Bundesländer und in Folge dann auch einzelner Städte überhaupt erst möglich werden.

Gleichzeitig könnten Aufnahmeprogramme einzelner Bundesländer aufgelegt werden, die z.B. konkret für Menschen aus Seenotrettung konzipiert werden und für die beispielsweise ein Bundesland sich bereiterklärt, 500 Menschen zusätzlich aufzunehmen.

Die Chancen im Bundesrat sind sicher schwer abschätzbar. Andererseits haben sich Städte und Gemeinden aus sehr vielen Bundesländern zur Aufnahme bereit erklärt.

Als Teil der Zivilgesellschaft unterstützen wir diesen Antrag. Sichtbar wird dies auch durch die breite Unterstützung der Seebrücke seit Mitte 2018 in ganz Deutschland.

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