Weiteres Rückführungs-Abkommen mit Griechenland: Zusammenführung soll bis Ende 2018 erfolgen

 

 

Seit 17.08. gilt auch mit Griechenland ein Rückführungsabkommen. Betroffen sind Flüchtlinge, die in Griechenland bereits einen Asylantrag gestellt haben. Festgestellt werden soll dies über einen sog. EURODAC 1-Treffer, also abgegebene Fingerabdrücke mit dem Status Asylantragsteller. Der juristische Hintergrund bleibt dabei mindestens fraglich.

Auch hier gilt – wie schon nach dem Abkommen mit Spanien -,  dass binnen 48 Stunden eine Rücküberstellung nach Griechenland erfolgen soll. Dazu benutzt man das Instrument der sog. “Fiktion der Nicht-Einreise”: Man tut also so, als ob jemand zwar in Deutschland ist, aber gar nicht deutschen Boden betreten habe.

Das ganze Konstrukt ist rechtlich höchst umstritten. Ob und wie dies überhaupt umgesetzt werden kann, bleibt deshalb vermutlich bis zu einer entsprechenden Klage auch noch offen,

Man umgeht damit jedenfalls das normale Verfahren, das nach der Dublin-Verordnung hierfür vorgesehen ist: Anfrage beim wohl zuständigen Mitgliedsstaat, Übernahmeersuchen, a) Zustimmung dazu, b) Ablehnung oder auch c) Zustimmungsfiktion durch keine Antwort als Folge, danach ein Dublin-Bescheid und auch die Rechtsmittel dagegen.

Nun will man Über Ankerzentren oder Transit-Kater wie es am Münchner Flughafen gebaut wird. die Rücküberstellung in 48 Stunden durchführen. Das Aussetze des o.g. Verfahrens klappt nur dann, wenn man unterstellt, das die Person nie formell nach Deutschland eingereist ist. Ein grob vergleichbares Verfahren gibt es dazu an internationalen Flughäfen. Einerseits gibt es dort Transitzonen: Fliegt man von Berlin via London nach New York reist man tatsächlich nicht in Großbritannien ein. Man bleibt in einer Transitzone und fliegt nach 2-3 Stunden weitere in die USA.

Halbwegs analog dazu gibt es auch ein für Flughäfen (alleine) geltendes Asylverfahren. Der Gedanke dahinter soll nun auf an der Grenze zu Österreich einreisenden Menschen übertragen werden. Ist darunter jemand mit besagtem EURODAC 1 – Treffer, wird er von der Grenze in ein sog. Ankerzentrum oder auch an den Münchener Flughafen gebracht.

Eine kurze Beschreibung der juristischen Schwierigkeiten dieses etwas hingebastelten Konstrukts und der zu erwartenden Probleme damit findet sich hier in einer kurzen Erläuterung von Prof. Nora Marhard.

Es bleibt also zumindest abzuwarten, wie dies nun tatsächlich umgesetzt und wie das auch später juristisch beurteilt werden wird.

Ein interessanter Aspekt aus der Meldung zu dieser Vereinbarung ist hingegen Folgender: Im Gegenzug zur Direktzurückweisung erklärt sich Deutschland entsprechend der am Rande des Europäischen Rates gegebenen Zusage und im Rahmen der bereits bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen zu einem beschleunigten Abbau der Familienzusammenführungs-Altfälle bis Ende 2018 bereit. Darüber hinaus erklärt sich Deutschland bereit, streitige Familienzusammenführungsverfahren erneut zu prüfen.

Schon in der ersten Meldung, dass sich Merkel am Rande des letzte EU-Gipfels u.a. mit Griechenland geeeinigt hätte, enthielt einen solchen Hinweis:

Der griechische Regierungschef Alexis Tsipras teilte mit, Deutschland sei bereit, rund 950 Menschen aus griechischen Lagern zwecks Familienzusammenführung aufzunehmen.

ZEIT 29.06.2018

Die FAZ berichtete gerade, dass es sich um 2.000 bis 3.000 Menschen handeln soll und um eine Asylbeantragung in Greichenaldn nach dem 01.07.2017.

Offen ist immer noch ein Abkommen mit Italien, das wohl das Schwierigste in diesem Kontext wird, auch weil hier tatsächlich die meisten Menschen via Österreich nach Deutschland kommen.

Von den seit Mitte Juni festgestellten rd. 150 Menschen, die unter diesen Status fallen, waren immerhin 50 % aus Italien und 25 aus Österreich. Die Relevanz ist damit ausführlich genug beschrieben.

 

 

 

Text der Information vom BMI dazu:

Am 17. August 2018 haben sich der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, und sein griechischer Amtskollege gemeinsam auf eine Absprache zur Zusammenarbeit bei Zurückweisungen an der Grenze sowie zur Familienzusammenführung bei Fällen gemäß der Dublin-III-Verordnung geeinigt.

Nach dieser Absprache können in Zukunft Asylbewerber, bei denen im Rahmen von Binnengrenzkontrollen an der deutschösterreichischen Grenze anhand der europäischen Fingerabruck-Datenbank EURODAC festgestellt wird, dass sie bereits in Griechenland einen Asylantrag gestellt haben, innerhalb von 48 Stunden unmittelbar nach Griechenland zurücküberstellt werden. Hiervon ausgenommen sind unbegleitete Minderjährige.

Im Gegenzug zur Direktzurückweisung erklärt sich Deutschland entsprechend der am Rande des Europäischen Rates gegebenen Zusage und im Rahmen der bereits bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen zu einem beschleunigten Abbau der Familienzusammenführungs-Altfälle bis Ende 2018 bereit. Darüber hinaus erklärt sich Deutschland bereit, streitige Familienzusammenführungsverfahren erneut zu prüfen. Beide Seiten bekräftigen dabei ihren Willen, weiter an gemeinsamen europäischen Lösungen zu arbeiten und versichern sich gegenseitiger Solidarität und Unterstützung bei zukünftigen Migrationskrisen.

Hierzu erklärt der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer: “Die Unterzeichnung der Verwaltungsabsprache mit Griechenland ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu geordneten Verhältnissen im Bereich der europäischen Migrationspolitik. Griechenland und Deutschland setzen damit gemeinsam ein deutliches Zeichen für die Durchsetzung des geltenden Rechts, das es gerade nicht dem Einzelnen überlässt, selbst darüber zu entscheiden, in welchem Mitgliedstaat der Europäischen Union sein Asylverfahren durchgeführt wird.”

Mit Griechenland konnte als zweitem Partner nach Spanien eine Absprache zur Zurückweisung an der Grenze getroffen werden.

 

Link zur Mitteilung

 

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