Freizug von Unterkünften: Unser Konzept dazu

 

 

Nachdem alle Turnhallen freigezogen wurden, stehen nun die anderen Notunterkünfte an. Aus unseren Erfahrungen der Turnhallen-Freizüge haben wir im Frühjahr ein Konzept für die anderen und oft größeren Notunterkünfte entwickelt, das wir nun auch öffentlich vorstellen wollen.

Das LAF hat gerade angekündigt, dass bis ca. 30.09. rd. 4.500 Plätze in neuen Gemeinschaftsunterkünften in MUFs und Tempohomes fertig werden. Umso mehr ist aus unserer Sicht ein wirkliches Konzept erforderlich, das – anders als bei den meisten Turnhallen-Auflösungen –  nun bereits im Vorfeld ansetzt und damit die Belange der Bewohner deutlich besser Rechnung trägt.

Wir stellen uns angesichts der längeren Zeitabläufe und aufgrund der Größe mancher Unterkünfte einen planenden Ansatz vor. Zudem ist nun einmal Fakt, dass die fertig werdenden neuen Unterkünfte oft in anderen Stadtteilen liegen als die aufzulösenden Notunterkünfte. Dies macht eine vorausschauendere Planung eigentlich zwingend notwendig.

Wir haben eine ganze Reihe von Turnhallen-Freizügen begleitet. Dabei haben wir nach den Erfahrungen aus den ersten drei Freizügen im Juni 2016 bereits ein erstes Konzept vorgestellt, das letztlich aber so kaum umgesetzt wurde. Teilweise liefen manche Freizüge, oft abhängig von den jeweils handelnden Personen im LKF, besser und manche schlechter. Zufriedenstellend waren sie am Ende aufgrund der engen zeitlichen Vorgaben alle nicht wirklich.

Deshalb haben wir unser Konzept auch bezogen auf Turnhallen seinerzeit nochmals überarbeitet und auch angeboten, bei den Vorarbeiten mit tätig zu werden. Leider ist auch dies nicht umgesetzt worden. Im letzten Schritt haben wir dann eine nochmalige Überarbeitung vorgenommen und einen Vorschlag zum Freizug der großen Notunterkünfte gemacht. Diese Variante stellen wir nun auch vor.

Wie immer ist unser Vorschlag ein Diskussionsansatz. Wir haben diesen Vorschlag auch mehrfach dem LAF wie auch SenIAS vorgestellt. Dabei kristallisiert sich jedoch ein Problem bei der Umsetzung mit den sog. Statusgewandelten heraus, also Menschen, die noch in NUKs wohnen, aber eigentlich bei der Unterbringung in der Zuständigkeit der Bezirke sind. Dies sollte und darf aber eigentlich nicht zulasten der betroffenen Menschen gehen.

Wir haben uns in unserem Vorschlag zunächst darum bemüht, die sozialräumlichen Bezüge erst einmal zu ermitteln und zu strukturieren. Dabei sind Kita- und Schulplätze zunächst im Vordergrund. Gleiches gilt für die sog. Härtefälle. Daneben stellen wir auch auf Srbeits- und Ausbildungsplätze und andere sozialräumliche Bezüge ab.

Im Ergebnis sollen die Menschen nicht einfach nur in die als nächstes fertiggestellten Unterkünfte verteilt werden, sondern mindestens teilweise nach den o.g. Kriterien in GUs im bisherigen Umfeld oder nach den jeweils notwendigen Erfordernissen (z.B. bei Behinderungen oder Krankheiten) umziehen. Damit würde sich auch das gesamte Umzugsszenario entspannen und die Menschen vorbereiteter und geplanter in bessere Unterkünfte bringen.

Unser grundsätzlicher Wunsch ist dabei, dass von den Menschen aus gedacht wird und nicht aus dem Blick auf Zuständigkeiten oder personelle Kapazitäten. Hier ist ein grundsätzliches Umdenken notwendig.

 

Download unseres Vorschlages:

Konzept zum Freizug von Notunterkünften (April 2017)

 

 

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