Somalia seit 01.08. mit “guter Bleibeperspektive”

Seit dem 01.08. ist auch Somalia unter den Ländern, denen eine gute Bleibeperspektive attestiert wird. Konkret bedeutet dies, das die Schutzqoute, also der Anteil der positiv beschiedenen Asylanträge bezogen auf die Gesamtzahl der abgeschlossenen Verfahren, über 50% liegt.

Damit können auch Flüchtlinge aus Somalia nun bereits im laufenden Asylverfahren an Integrationskursen teilnehmen, sofern es dafür Plätze über die verpflichtenden Kurse für Menschen mit bereits abgeschlossenem Verfahren hinaus gibt.

Die Festlegung für die Länder mit guter Bleibeperspektive erfolgt nach Bamf-Angaben einmal jährlich. Da es nur für Somalia eine entsprechende Mitteilung git, scheinen keine weiteren Länder bestimmt worden zu sein, obwohl die Schutzquote auch für andere Länder eigentlich über 50% liegt.

In einer Statistik des niedersächsischen Flüchtlingsrates werden die bereinigten Schutzquoten für 2015 dargestellt. Die Bereinigung wird hier erläutert:

Im Unterschied zu den regelmäßigen statistischen Veröffentlichungen von BAMF und BMI werden bei der Berechnung der bereinigten Schutzquote nur die inhaltlichen Entscheidungen berücksichtigt. Asylanträge, die aus unterschiedlichsten Gründen zurückgenommen werden, sowie Entscheidungen im Dublin-Verfahren, bei denen keine inhaltliche Prüfung des Asylantrags erfolgt, sondern lediglich die Zuständigkeit eines anderen Dublin-Staates festgestellt wird, werden entsprechen herausgerechnet.

Danach hat von den großen Herkunftsländern mit großer Anzahl von Geflüchteten in Deutschland auch Afghanistan eine Schutzquote von rd. 77%, bleibt aber weiter unberücksichtigt. Insofern ist der Einfluß der Grundanlage der Statistik erkennbar.

Damit bleiben selbst bei der Betrachtung des BAMF fast 50% der Menschen immer noch ohne die Förderung, die notwendig wäre, um deren Integration schnell voranzubringen. Selbst, wenn man nicht weiß, welcher Mensch genau bleibt, aber davon ausgehen muß, dass es mind. 50% sind, wäre eine Öffnung hier mehr als sinnvoll, denn für die Menschen, die nach Durchlauf des Asylverfahrens eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, geht ansonsten nur Zeit verloren, die man besser hätte nutzen können.

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