Die Anhörung ist DAS zentrale Element des Asylverfahrens. Die Schilderung der Fluchtgründe gibt am Ende gerade bei Syrern den Ausschlag, ob sie als Kriegsflüchtlinge anerkannt werden oder nur Subsidien Schutz erhalten. Die Unterscheide sind auf den ersten Blick nicht so gewaltig, in den praktischen Auswirkungen jedoch sehr gewichtig.
Subsidiärer Schutz bedeutet einerseits die Aussetzung des Familiennachzuges bis 2018. Andererseits ist dieser Status damit verbunden, dass es nur jeweils einjährige Aufenthaltstitel gibt. Damit ist z.B. kein WBS mehr beantragbar. Hinsichtlich des Arbeitsmarktzuganges besteht Gleichstellung, jedoch ist ein Arbeitgeber sicherlich weniger geneigt, jemanden zu beschäftigen, der “nur” ein Jahr gesicherten Aufenthalt hat, selbst wenn dieser später verlängert würde.
Insofern möchten wir auf die Wichtigkeit der Anhörung nochmals hinweisen (generell, aber auch und gerade bei Syrern aus den o.g. Gründen).
Wir haben IN DIESEM BEITRAG das Verfahren an sich zusammengestellt. Dort gibt es auch links zu Merkblättern in mehreren Sprachen. Dazu gibt es auch ein paar Tipps: der Wesentliche ist der zur vorgehenden Beratung.
Bitte weist die Menschen auf diese Dinge hin. Die Fristen für die Anhörungen sind inzwischen teilweise sehr kurz, Termine zur Beratung aber nur schwer zu bekommen. Man kann die Beratung ja aber auch bereits besuchen, wenn es noch keine Terminierung der Anhörung an sich gibt.
Zudem sollte man bei einer Zuerkennung des Subsidiären Schutzes auch die Möglichkeit zur Klage prüfen. Es ist durchaus denkbar, daß man seinen Status dadurch noch verbessert.
Von Pro Asyl gibt es ein Dokument, das zu dieser Praxis ausführlich Stellung nimmt. Es ist grundsätzlich erkennbar, dass die Zuerkennung des schlechteren subsidiären Schutzes ziemlich klar eine politisch wohl gewollten Charakter hat und nicht auf tatsächlichen Gründen beruht. Die Fallzahlen sprechen eindeutig dafür, wenn in 2015 bei Syrern nur rd. 0,1 % den Subsidiären Schutz erhielten, bis April 2016 jedoch rd. 16 % (Quelle: Pro Asyl).
Ebenso deutlich sind die zitierten Urteile, die diese Praxis in der Vergangenheit für unzulässig hielten. Am einfachsten ist es dennoch, nach Möglichkeit solche Probleme zu vermeiden, die Anhörung ernst zu nehmen, diese richtig vorzubereiten und sich im Vorfeld beraten zu lassen.
Aktualisierung 13.06.16:
Zudem scheinen manche teilweise unter Geflüchteten völlig falsche Annahmen die Runde zu machen. Danach erscheint das “politische Asyl” (also der eigentliche Asylstatus nach Art. 16 des Grundgesetzes) als der angeblich schlechteste und soll angeblich Einschränkungen der Bewegungsfreiheit mit sich bringen oder weniger Leistungen. Deshalb verzichten offenbar manche auf eine ausführliche Schilderung der Fluchtgründe und beschränken diese auf angeblich “ungefährlichere”. Im Ergebnis ist dann der tatsächlich schlechtere Status “subsidiärer Schutz” das Ergebnis, statt der Anerkennung als Flüchtling nach Genfer Konvention.
Bitte Verbreitet deshalb die wirklichen Inhalte und Tatsachen!
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1 Gedanke zu „Asylverfahren: Wichtigkeit der Anhörung und deren Auswirkung“