Abläufe: Schwangerschaft und Geburt bei geflüchteten Frauen

Eine Frau ist schwanger: Gynäkologin aufsuchen > u.a. Mutterpass erstellen

Unterkunft prüfen und ggf. dringend wechseln

Als erstes klären, ob die Unterkunft „geeignet“ ist , ansonsten umgehend VOR der Geburt eine Umverlegung in eine geeignete Unterkunft auf den Weg bringen. Dafür sorgen , dass KEINE Neugeborenen aus den Krankenhäusern in Turnhallen entlassen werden !

Ergänzung: HIER Ausführliches zum Thema Umverlegung. Die Email-Adresse für die Verlegung lautet: sd-asyl@lageso.berlin.de

Hebamme suchen

Sofort anfangen eine Hebamme zu suchen (Hebammenmangel!!) und Termin ausmachen für Betreuung vor und nach der Geburt.
Eine Hebamme rechnet über den grünen Krankenschein der Mutter ab.

>Es braucht ggf. dazu eine vorherige Zustimmung der Kostenübernahme vom LaGeSo, die aber erteilt wird – muss nur beantragt/nachgefragt werden<

(mögliche Suchoptionen : www. kidsgo.de oder www.berliner-hebammenliste.de )

Bitte mit der Suche rechtzeitig anfangen!! Es kann nicht genug betont werden wie wichtig eine Hebammenbetreuung gerade für geflüchtete Frauen ist.

Viele Frauen haben durch den Stress der Flucht Probleme beim Stillen und brauchen extra Unterstützung, Ansprache und das Gefühl der Sicherheit nach der Geburt in prekären Lebensumständen. Folgende Hebammenleistung stehen Ihnen grundsätzlich zu: Ab Beginn der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett (12 Wochen) sowie darüber hinaus bei Still- und Ernährungsfragen bis zum Ende der Stillzeit.

Es ist nicht sinnvoll Neugeborene zu Kinderärzten zu schleppen, (und schon gar nicht zum LaGeSo aus irgendeinem Grund) da die Ansteckung durch andere Erkrankte und der Stress für die Mutter zu groß ist. Häufig gibt es bei den Kinderärzten außerdem sowieso große Probleme, wenn noch kein grüner Schein fürs Baby vorliegt.

Um eine übergangslose Versorgung des Neugeborenen nach Entlassung aus dem Krankenhaus zu sichern – bitte eine Hebammenbetreuung veranlassen.

Übersetzungen veranlassen für standesamtliche Anmeldung und Erhalt der Geburtsurkunde

Sofort anfangen folgende Dokumente von einem offiziellen Übersetzer beglaubigt übersetzen zu lassen http://www.gerichtsdolmetscherverzeichnis.de/
– Heiratsurkunde wenn verheiratet
– Scheidungsurkunde wenn geschieden

– Geburtsurkunde von Frau – Geburtsurkunde von Mann

Wenn es diese Dokumente nicht gibt, oder nur in Kopien gibt
> in diesem Fall dringend vor Geburt beim Standesamt fragen, was zu tun ist <

Vaterschaftsanerkennung

Bei ledigen Eltern > Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht klären

Krankenhaus

Informieren über anstehende Geburt

Kind ist geboren ( Herzlich Willkommen in Berlin)

Im Krankenhaus : Geburtsanzeige / Namensbestimmung von beiden Eltern unterschreiben lassen / erst Krankenhaus verlassen nach U2 Untersuchung ! Hebamme
Die Hebamme kontaktieren, und über die Geburt informieren und ersten Termin ausmachen.

Kinder-Jugend Gesundheitsdienst des Bezirks

Diese Stelle unbedingt informieren, dass es ein Neugeborenes gibt im Bezirk, da von der Seite dann aufsuchende Erstbesuche der Sozialarbeiter stattfinden und somit eine weitere Stelle helfen kann.

Standesamt aufsuchen und folgendes mitbringen:

„Aufgrund der komplexen Rechtslage werden ausländische Eltern gebeten, sich unbedingt vorab telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen.“
– oben genannten Dokumente in Original + beglaubigte Übersetzungen
– Pässe

– Papiere des Krankenhauses zur Geburt / gelbes Heft des Kindes – alle Papiere bezüglich des eigenen Aufenthaltsstatus
– Geld für die Gebühren

Wenn ledig : Vaterschaftsanerkennung, wenn Vaterschaft vor Geburt anerkannt wurde und Sorgerechtserklärung , wenn beide Eltern Sorge tragen wollen

Sie erhalten im Standesamt nach der Beurkundung der Geburt Ihres Babys gebührenfreie Bescheinigungen zur Beantragung von: Kindergeld ; Elterngeld ;Mutterschaftshilfe (Krankenkasse)

Neben den gebührenfreien Bescheinigungen besteht die Möglichkeit Geburtsurkunden und Internationale Geburtsurkunden zu erhalten. Die erste Urkunde jeder Art kostet 10,00 Euro, jede weitere gleichzeitig ausgestellte Urkunde 5,00 Euro.

Eine Vorsprache beider Elternteile beim Standesamt ist nur dann zwingend erforderlich, wenn die Vaterschaft noch nicht anerkannt wurde und eine Vaterschaftsanerkennung im Zuge der Geburtsbeurkundung im Standesamt erfolgen soll. Grundsätzlich ist es möglich, dass nur ein Elternteil zur Sprechstunde des Standesamtes erscheint. Sollte die Geburtsanzeige noch nicht im Krankenhaus unterschrieben worden sein, bitte das Formular “Namensbestimmung”, (Internet) – welches ausgefüllt und von beiden Elternteilen unterschrieben im Standesamt vorzulegen ist, mitbringen.

Weiteres :

Diese folgenden Termine OHNE Mutter und Baby wahrnehmen, wenn es einen verheirateten Vater gibt > Vollmacht der Mutter mitnehmen)

  •   Registrierung des Babys beim LaGeSo:
    – grüner Krankenschein fürs Baby
    – Geld für Erstausstattung (ca. 400 Euro )
    – Anhebung der elterlichen Auszahlungen
    Alle Unterlagen mitnehmen und im besten Fall schon die Geburtsurkunde. GEHT ABER AUCH OHNE > zwingend Gelbes Untersuchungsheft des Kindes mitnehmen!!! (Stichwort für Lageso : B-Bogen für Neugeboren)
  • Anmeldung des Babys bei der Ausländerbehörde Friedrich-Krause-Ufer Geburtsurkunde kann zur Not nachgereicht werden
  •   Kontakt aufnehmen zu Welcome Baby Bags

Quelle und Zusammenstellung: Dagmar Albrecht

Ergänzender Hinweis: Das LAGeSo hat beauskunftet, daß sie zu diesen Themen gerade Verfahren mit allen Beteiligten erarbeiten, das Papier kennen und es mit einbeziehen.

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