Deutsche Ärzteversicherung Versicherungsschutz für die ärztliche und zahnärztliche Betreuung von Flüchtlingen
Deutsche Ärzteversicherung Versicherungsschutz für die ärztliche und zahnärztliche Betreuung von Flüchtlingen Pressemitteilung Köln, 22.09.2015 – “Die Deutsche Ärzteversicherung hat aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation beschlossen, Ärzten und Zahnärzten, die ambulante Behandlungen von Flüchtlingen vornehmen, Versicherungsschutz in der Berufshaftpflicht-Versicherung zu garantieren. Dies gilt für alle laufenden Berufshaftpflichtverträge von Ärzten und Zahnärzten. Jedem Arzt und Zahnarzt, wird auf … Weiterlesen