Lichtenberg: Erteilung der Roten Karte

Lebensmittelpersonalhygiene (Rote Karte)
Sie erhalten bei uns die gesetzlich vorgeschriebene mündliche und schriftliche Erstbelehrung nach §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz .
Bei der Erstbelehrung erfahren Sie, bei welchen Erkrankungen und Krankheitsbeschwerden Ihnen der Umgang mit Lebensmitteln gesetzlich verboten ist und was Sie beim Umgang mit Lebensmitteln aus hygienischer Sicht zu beachten haben.

Die Bescheinigung (so genannte “Rote Karte”) über die Erstbelehrung kostet 20,00 Euro und ist vor Ort zu bezahlen. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder den Reisepass mit Anmeldebescheinigung mit.

Minderjährige benötigen die schriftliche Einverständniserklärung des / der Erziehungsberechtigten. Wenn Sie eine Erstbelehrung für ein Schülerpraktikum benötigen, bringen Sie bitte Ihren Schüler- oder Personalausweis mit.

Alte Bescheinigungen nach § 18 Bundesseuchengesetz (“Rote Karte”) sind weiterhin gültig, wenn Sie den damaligen gesetzlichen Vorschriften entsprachen.

Das Gesundheitsamt ist zuständig für die Bezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick und Neukölln.

Die Belehrungen erfolgen während der Sprechzeiten ohne Anmeldung.

Anmeldung / Anrufbeantworter
Telefon: 90296-7241

Ansprechpartnerinnen
Frau Kurreck Telefon: 90296-7242
Frau Drechsler Telefon: 90296-7240

Sprechzeiten
Montag, Mittwoch 07.30 – 11.30 Uhr
Dienstag 11.00 – 15.30 Uhr
Donnerstag 13.00 – 17.30 Uhr

Gruppen ab 10 Personen nach telefonischer Anmeldung.

6 Gedanken zu „Lichtenberg: Erteilung der Roten Karte“

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.