Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) legt klar fest, wer ein Flüchtling ist, und welchen rechtlichen Schutz, welche Hilfe und welche sozialen Rechte sie oder er von den Unterzeichnerstaaten erhalten sollte. Aber sie definiert auch die Pflichten, die ein Flüchtling dem Gastland gegenüber erfüllen muss und schließt bestimmte Gruppen – wie Kriegsverbrecher – vom Flüchtlingsstatus aus.
Die Genfer Flüchtlingskonvention war zunächst darauf beschränkt, hauptsächlich europäische Flüchtlinge direkt nach dem Zweiten Weltkrieg zu schützen. Als das Problem der Vertreibung globale Ausmaße erreichte, wurde der Wirkungsbereich der Konvention mit dem Protokoll von 1967 erweitert. Einem oder beiden UN-Instrumenten sind bisher insgesamt 147 Staaten beigetreten. (BAMF)